Mehr Demokratie begrüßt Gesetzentwurf zur digitalen Unterschrift bei Volksbegehren

Der Verein Mehr Demokratie hält die Einführung digitaler Unterstützungsunterschriften für direktdemokratische Verfahren für überfällig. Der heute im Abgeordnetenhaus zu beratende Gesetzentwurf der Linksfraktion sieht vor, dass Volksinitiativen und Volksbegehren sowie bezirkliche Bürgerbegehren und Einwohneranträge zukünftig auch digital unterzeichnet werden können. Bisher ist dies nur auf Papier möglich.

Der Verein weist darauf hin, dass die Senatsverwaltung für Inneres bereits in der vergangenen Wahlperiode ein detailliertes Konzept zur Einführung der digitalen Unterschriftensammlung vorgelegt hatte. Ihre Einführung scheiterte jedoch am politischen Willen in den Koalitionsverhandlungen.

„Alle Beteiligten würden davon profitieren“, stellt Oliver Wiedmann, Sprecher des Landesverbands, klar. „Die Initiativen hätten weniger bürokratischen Aufwand, die  Unterschreibenden müssten nicht auf ausliegenden Listen unterschreiben und die Verwaltung würde bei der Prüfung der Unterschriften personell und finanziell entlastet,“ so Wiedmann. In ganz Deutschland würde über Staatsmodernisierung gesprochen, die digitale Unterschriftensammlung sei dabei ein sinnvoller Beitrag zur Entbürokratisierung.

Der Gesetzentwurf sieht eine Ergänzung der bestehenden Unterstützungsformen vor, so dass Menschen auch weiterhin auf Listen und in den Ämtern unterschreiben können. Berlin wäre neben Schleswig-Holstein und Bremen das dritte Bundesland, das eine elektronische Unterzeichnung ermöglicht. Berlin würde aber Vorreiter sein, indem diese auch für die zweite Stufe eines Volksbegehrens sowie für kommunale direktdemokratische Verfahren gelten würde.

Kontakt: 
Oliver Wiedmann, oliver.wiedmann@mehr-demokratie.de, 0163 191 4207

 

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