Mehr Demokratie-Bündnis will breite Debatte über Ausländerwahlrecht

[21/08] Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger ist Thema im Abgeordnetenhaus/Berliner SPD und Linke fordern Bericht zur Bundesratsinitiative

Das kommunale Ausländerwahlrecht wird am morgigen Donnerstag (29. Mai) erneut Thema im Abgeordnetenhaus sein. In einer Bundesratsinitiative setzt sich das Land Berlin derzeit dafür ein, dass in Deutschland lebende Nicht-EU-Bürger das kommunale Wahlrecht erhalten. Ein Antrag der SPD- und der Links-Fraktion, der fordert, über den Stand der Bundesratsinitiative zu berichten, wird im Angeordnetenhaus aller Voraussicht nach mehrheitlich angenommen. Dafür hatten sich im Rechtsausschuss neben den Antragstellern auch die Grünen ausgesprochen.

 

Michael Efler, Vertrauensperson der Volksinitiative "Mehr Demokratie beim Wählen", begrüßt den Antrag, in dem von "politischer Selbstbestimmung, Teilhabe und Gleichberechtigung" die Rede ist. "Allerdings gehen wir mit unserer Volksinitiative über die Forderungen des Landes Berlin noch hinaus. Wir treten dafür ein, dass Menschen ohne deutschen Pass, die seit mindestens 5 Jahren in Berlin leben, auf kommunaler und Landes-Ebene wählen dürfen. Schließlich sind sie ebenso von politischen Entscheidungen betroffen wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger."

 

Im Abgeordnetenhaus Anträge zu stellen und Verfahren einzuleiten sei zwar wichtig, aber nicht ausreichend, so Efler. "Mit unserer Kampagne verfolgen wir unter anderem das Ziel, das Ausländerwahlrecht in der Bevölkerung zum Thema zu machen. Bei der Unterschriftensammlung tragen wir den Gegenstand quasi aus dem Parlament heraus auf die Straße und diskutieren direkt mit den Menschen." Es sei wichtig, in allen gesellschaftlichen Bereichen das Gespräch über ein Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten anzuregen.

 

Das Bündnis "Mehr Demokratie beim Wählen" hat Anfang April mit der Sammlung von 20.000 Unterschriften für seine Volksinitiative begonnen, die unter anderem die Einführung eines Ausländerwahlrechts auf Kommunal- und Landesebene fordert. Gelingt das, muss sich das Abgeordnetenhaus mit den Forderungen der Initiative befassen. Zur Einführung eines Ausländerwahlrechts wäre eine Grundgesetzänderung notwendig, für die in Bundestag und Bundesrat jeweils eine Zweidrittel-Mehrheit zu Stande kommen muss.

 

 

Weitere Informationen zu den Vorschlägen der Initiative: www.besseres-wahlrecht.de

 

Ansprechpartner

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Pressesprecher Bund und Berlin/Brandenburg
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