Mehr Demokratie: Drei-Prozent-Hürde sollte auch in Berlin fallen

[04/13] Berlin ist das letzte Bundesland mit Sperrklausel bei den Kommunalwahlen

Das Berliner Verfassungsgericht verhandelt heute (13. Februar) über die Drei-Prozent-Sperrklausel bei den Bezirkswahlen. „Wir hoffen, dass das Gericht nach dem Hamburger Urteil vom Januar die Drei-Prozent-Hürde ebenfalls kippt“, sagt Oliver Wiedmann vom Mehr Demokratie-Landesvorstand Berlin/Brandenburg. „Alle anderen Bundesländer haben die Sperrklausel bei den Kommunalwahlen bereits abgeschafft.“

Gegen die Hürde spreche vor allem, dass kleinere Parteien benachteiligt und damit die Grundsätze der Wahl- und Chancengleichheit verletzt werden. „Wählerstimmen für kleinere Gruppierungen sollten nicht einfach unter den Tisch fallen“, meint Wiedmann. „Ein weiteres Problem, das durch die Sperrklauseln entsteht, ist das taktische Wählen. Es kommt immer wieder vor, dass Menschen statt ihrer eigentlich bevorzugten Partei eine der etablierten wählen, weil sie befürchten, dass ihre Favoriten ohnehin an den Hürden scheitern.“ Wahlrechts-Regelungen müssten aber gewährleisten, dass der Wählerwille möglichst unverfälscht abgebildet werde.

Das Hamburger Verfassungsgericht hatte im Januar entschieden, dass die Drei-Prozent-Hürde für die Wahlen zu den Bezirksversammlungen gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Wahlgleichheit und Chancengleichheit der Parteien verstoße. In Berlin hat die Tierschutzpartei beim Verfassungsgericht Klage gegen die Drei-Prozent-Hürde erhoben und versucht, die Gültigkeit der Kommunalwahl im Bezirk Tempelhof-Schöneberg vom September 2012 anzufechten. Die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts soll am 13. Mai fallen.

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