Der Landesverband Berlin-Brandenburg von Mehr Demokratie e. V. widerspricht den andauernden Zweifel der AfD an der Sicherheit und Legitimität der Briefwahl. Die Briefwahl sei ein bewährtes Verfahren, das Millionen Bürgerinnen und Bürgern die demokratische Teilhabe erleichtere – insbesondere älteren, mobilitätseingeschränkten und im Ausland lebenden Menschen. Manipulationen seien durch mehrere Prüfmöglichkeiten genauso unwahrscheinlich wie bei der Stimmabgabe im Wahllokal.
„Die AfD schürt Misstrauen in ein zuverlässiges Instrument unserer Demokratie“, erklärt Marie Jünemann, Sprecherin des Landesverbands. „Die Briefwahl ist sicher und stärkt die Beteiligung. Die AfD macht jedoch gezielt demokratische Verfahren wie die Briefwahl verächtlich und untergräbt so das Vertrauen in die Demokratie. Wenig überraschend geschieht das zumeist dann, wenn sie bei Wahlen oder bei Gerichtsverfahren das Nachsehen hat.“
Mehr Demokratie e. V. setzt sich bundesweit für eine Ausweitung und Vereinfachung der Briefwahl ein – etwa durch automatische Zusendung der Unterlagen, digitale Beantragungsprozesse und den Abbau bürokratischer Hürden für Auslandsdeutsche. Gerade bei der vergangenen Bundestagswahl zeigte sich, dass hier dringender Handlungsbedarf bestehe.
„Wir brauchen mehr Vertrauen in mündige Bürgerinnen und Bürger – nicht mehr Misstrauen“, so Jünemann weiter. „Wer das demokratische Verfahren angreift, schwächt die Demokratie. Wer sie modernisiert und inklusiver macht, stärkt sie.“
+++ Hintergrund +++
Wahlbetrug per Briefwahl sei laut Mehr Demokratie extrem selten. Statistische Auswertungen und internationale Studien belegen, dass Unregelmäßigkeiten im Promillebereich liegen. Transparente Sicherheitsmechanismen wie fälschungssichere Wahlunterlagen, Rückverfolgung per Barcode und Kontrollen durch die Wahlämter gewährleisteten den Schutz vor Manipulation. Die Briefwahl fördere die Wahlbeteiligung. Wo sie niedrigschwellig zugänglich ist, nehmen spürbar mehr Menschen teil – ein Gewinn für die Legitimation demokratischer Entscheidungen. Auch das Bundesverfassungsgericht habe bereits festgestellt, dass die Wahlrechtsgrundsätze durch die Briefwahl gewahrt blieben.



