Mehr Demokratie fordert Änderung der Kommunalverfassung

[23/06] Bürgerbefragung Potsdam: Rechtsverbindliche Bürgerentscheide statt unzulässiger Bürgerbefragungen!

Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat in seiner kuriosen gestrigen Entscheidung den Antrag eines Studenten auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die geplante Bürgerbefragung zum Neubau des Potsdamer Landtages abgelehnt. Gleichzeitig machte das Gericht aber deutlich, dass es Bürgerbefragungen ohne gesetzliche Grundlage generell für unzulässig hält. Da der Student jedoch in seinen Rechten nicht verletzt ist, kann die Bürgerbefragung dennoch durchgeführt werden.

Aufgrund dieses Urteils fordert der Landesverband Berlin-Brandenburg von Mehr Demokratie e.V. eine Änderung der Brandenburger Kommunalverfassung, um solche Fälle in der Zukunft zu verhindern.

Mehr Demokratie kritisiert an der jetzigen Bürgerbefragung, dass zahlreiche Standards, die für verbindliche Bürgerentscheide gelten, missachtet werden. So gibt es weder die Möglichkeit, gegen den Neubau des Landtages zu stimmen, noch ist ausreichend Zeit für die Diskussion über die Entscheidung vorgesehen. Auch eine Durchführung der Abstimmung über die Weihnachtstage wäre bei verbindlichen Bürgerentscheiden undenkbar. Mehr Demokratie empfiehlt daher, bei der Novellierung der Brandenburgischen Kommunalverfassung das verbindliche Instrument des Ratsbegehrens in Brandenburg einzuführen. "Das würde es den Stadtverordneten von Potsdam gestatten, den Bürgern eine bestimmte Fragestellung zur Entscheidung vorzulegen", erklärt Michael Efler, Mitglied des Landesvorstandes. Das Ergebnis wäre verbindlich, alle Standards des Brandenburger Kommunalwahlrechtes würden für eine solche Abstimmung gelten. Außerdem sollte die Kommunalverfassung auch dahingehen geändert werden, dass in Zukunft Bürgerbegehren und Bürgerentscheide über Fragen der Bauleitplanung zulässig sind.

Der Brandenburger Landtag hatte 2005 einen Neubau in den Um- und Aufrissen des ehemaligen Stadtschlosses beschlossen. Die Potsdamer Stadtverordneten hatten jedoch den zwischen Stadtspitze und Land ausgehandelten Bebauungsplan für den Alten Markt schon zwei Mal gestoppt. Nun sollen die Bürgerinnen und Bürger von Potsdam sich für einen von drei Standorten für den neuen Landtag aussprechen. Die Bürgerbefragung ist nicht bindend.

 

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