Mehr Demokratie fordert Klarheit über Bürgerbeteiligung zum Tempelhofer Feld

Anlässlich der am vergangenen Wochenende erfolgten abschließenden Sitzung der Dialogwerkstatt zum Tempelhofer Feld fordert der Verein Mehr Demokratie den Senat auf, die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses ernst zu nehmen und Klarheit über den weiteren politischen Umgang mit diesen zu schaffen. Der Senat solle die Vorwürfe der Scheinbeteiligung, die von Teilnehmenden der Dialogwerkstatt erhoben wurden, nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die Empfehlungen, die sich mehrheitlich gegen eine Wohnbebauung richten, müssten ernsthaft in den politischen Abwägungsprozess einfließen. Das Vertrauen in die Demokratie würde ansonsten weiter beschädigt.

Entscheidend sei die Frage, wie der aktuelle Prozess am Ende in eine Abstimmung der Berlinerinnen und Berliner münden soll. Bisher gibt es nur den Weg eines Volksbegehrens, welches zwei Jahre bis zum Volksentscheid braucht. “Der Senat spricht weiterhin von einer Befragung der Berlinerinnen und Berliner, obwohl dafür keine rechtliche Grundlage besteht", kritisiert Oliver Wiedmann, Sprecher des Berliner Landesverbands von Mehr Demokratie. Eine Volksbefragung sei ohne eine Änderung der Landesverfassung nicht möglich, so Wiedmann. Dies habe bereits das bayerische Landesverfassungsgericht 2016 festgestellt.

Mehr Demokratie schlägt anstelle einer Volksbefragung ein sogenanntes fakultatives Referendum vor, mit dem die Berlinerinnen und Berliner auf verkürztem Wege zu einem Volksentscheid über die Zukunft des Tempelhofer Feldes kommen könnten, sollte das Abgeordnetenhaus das Tempelhofer-Feld-Gesetz ändern. Generell gilt: Laut Artikel 100 der Landesverfassung entscheiden die Berlinerinnen und Berliner im Rahmen einer Volksabstimmung selbst über die Einführung neuer Instrumente der direkten Demokratie. Die Abstimmung über die Einführung eines fakultativen Referendums könne bereits 2026 am Tag der Abgeordnetenhauswahl erfolgen. Das Instrument stünde dann in der kommenden Wahlperiode allen zur Verfügung.


+++Hintergrund+++

Zur Entscheidung des Bayrischen Verfassungsgerichtshofes: https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/15-viii-14u.a-entscheidung.pdf

Kontakt: Oliver Wiedmann, 0163 191 4207, oliver.wiedmannkein spam@mehr-demokratie.de
 

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