[9/08] Senat erklärt das Wasser-Volksbegehren für unzulässig
Der Senat hat das Volksbegehren "Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück" nicht zugelassen. Abgelehnt wurde der Gesetzentwurf des "Berliner Wassertisches" aus verfassungsrechtlichen Gründen, wie die Senatsverwaltung für Inneres und Sport gestern (4. März) bekannt gab.
Zwar ist die formale Voraussetzung für die Zulassung des Volksbegehrens mit über 36.000 gültigen Unterschriften erfüllt. Doch der Gesetzentwurf der Initiative ist nach Ansicht des Senats mit höherrangigen Rechten nicht vereinbar. Die Ablehnung wird vor allem damit begründet, dass nach dem Gesetzentwurf der Initiative auch bestehende Verträge vorbehaltlos veröffentlicht und im Falle der Zuwiderhandlung sogar für unwirksam erklärt werden sollten. Höher als das Interesse der Öffentlichkeit an der Offenlegung bewertete der Senat im Fall des Wasser-Volksbegehrens private Geheimhaltungsinteressen wie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Vertrauensschutz und Eigentumsgarantie.
Es ist unklar, inwieweit der Senat diese Probleme auch bei zukünftigen Vertragsabschlüssen sieht. "In Zukunft sollten Verträge des Landes Berlin mit Investoren grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich sein. Wenn dies landesrechtlich nicht machbar ist, sollte der Senat im Bundesrat tätig werden", fordert Michael Efler, Vorstandsmitglied des Vereins Mehr Demokratie.
Mehr Demokratie bedauert, dass die Offenlegung der Verträge zwischen dem Land Berlin und den Konzernen RWE und Veolia zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe so große Schwierigkeiten bereitet. Zumal die Fragen, die jetzt auftauchen, bereits im Vorfeld der Unterschriftensammlung hätten geklärt werden können. "Solange Gesetzentwürfe wie im Falle des Wasser-Volksbegehrens erst bei Einreichung der Unterschriften überprüft werden, ist die Gefahr groß, dass eine Aktion, in die viel Energie investiert wurde, ins Leere läuft", erläutert Efler. Mehr Demokratie fordert deshalb analog zur Regelung auf Bezirksebene eine vorgezogene Zulässigkeitsprüfung gleich zu Anfang des Volksbegehrens.
Die Initiative will nun innerhalb von vier Wochen beim Berliner Verfassungsgericht Klage gegen die Nichtzulassung des Volksbegehrens einreichen. Völlig unabhängig davon sollte sich der Senat bemühen, im Falle der Wasser-Verträge den Investor zur Offenlegung zu bewegen, meint Efler. "Wirtschaftssenator Harald Wolf hat sich ja bereits im vergangenen Jahr für die Veröffentlichung der Geheim-Verträge ausgesprochen. Jetzt gilt es, einen Konsens mit den Konzernen zu finden."


