Mehr Demokratie hält Vorprüfung bei Volksbegehren für sinnvoll

[05/13] Berliner Verfassungsgericht verhandelt über Zulässigkeit des S-Bahn-Tisches

Das Berliner Verfassungsgericht hat heute über die Zulässigkeit des durch den „S-Bahn-Tisch“ gestarteten Volksbegehrens verhandelt. Zur Debatte steht unter anderem die Frage, ob die umfassende Vorprüfung eines Volksbegehrens, die nur in einem einfachen Gesetz geregelt ist, überhaupt mit der Berliner Verfassung vereinbar sei. Nach Ansicht des Vereins Mehr Demokratie ist die Vorprüfung bei direktdemokratischen Initiativen grundsätzlich sinnvoll.

„Wir treten auf allen politischen Ebenen dafür ein, dass Initiativen bereits vor der Abstimmung, am besten bereits vor dem Start der Unterschriftensammlung, auf ihre Zulässigkeit hin überprüft werden“, erklärt Oliver Wiedmann von Mehr Demokratie Landesvorstand Berlin/Brandenburg. „Das ist auch ein Schutz für die Initiativen selbst, denn nichts ist ärgerlicher als wenn mit großem Zeit- und Geld-Aufwand ein Volksbegehren gestemmt wird, das später vom Gericht wieder kassiert wird.“ Außerdem sei es wichtig, dass Unterstützerinnen und Unterstützer beim Unterzeichnen eines Begehrens wissen, was sie damit bewirken können. „Wenn Regelungen unklar sind und scheinbar erfolgversprechende Begehren im Nachhinein für ungültig erklärt werden, mindert das auch das Vertrauen in die direkte Demokratie insgesamt.“

Nach den momentanen Regeln überprüft die Senatsverwaltung nach der ersten Stufe (Antrag auf Volksbegehren) die Zulässigkeit von Volksbegehren und kann diese dem Berliner Verfassungsgericht vorlegen – das Ganze muss binnen 30 Tagen geschehen, nachdem die Bezirksämter 15 Tage Zeit hatten, die formale Richtigkeit der Unterschriften zu prüfen. „Sollte das Verfassungsgericht jetzt entscheiden, dass ein einfaches Gesetz nicht ausreicht um die Vorprüfung zu regeln, wäre eine Aufnahme in die Verfassung aus Sicht von Mehr Demokratie sinnvoll“, so Wiedmann.

Was den S-Bahn-Tisch angeht, ist Mehr Demokratie inhaltlich neutral. „Wir sind nicht für oder gegen ein bestimmtes Volksbegehren – uns geht es darum, dass die Regeln für die direkte Demokratie fair gestaltet sind“, erläutert Wiedmann. Auffällig sei, dass die Regierenden immer wieder versuchen, Volksbegehren mit Verweis auf ihre angebliche Unzulässigkeit zu verhindern. So hat der Senat bereits in sieben Fällen Initiativen für ganz oder teilweise unzulässig erklärt (S-Bahn-Tisch 2012, Weltkulturerbe Tempelhof 2009, Wasser-Tisch 2008, Mehr Demokratie beim Wählen 2008, Kita-Initiative 2008, Berliner Bankenskandal 2004, Mehr Demokratie in Berlin 1999). Das Berliner Verfassungsgericht war in drei Fällen anderer Meinung: Beim Wahlrechts-Volksbegehren, der Kita-Initiative und dem Berliner Wassertisch musste die Unzulässigkeitserklärung wieder aufgehoben werden.

Übersicht Berliner Volksbegehren: <link http: bb.mehr-demokratie.de berlin-land-uebersicht.html>bb.mehr-demokratie.de/berlin-land-uebersicht.html

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