"Neue Kommunalverfassung ist enttäuschend"

[25/07] Brandenburg hat Chancen für mehr direkte Demokratie verpasst

"Die direkte Demokratie in Brandenburgs Kommunen bleibt weiterhin völlig unzureichend geregelt", erklärt Michael Efler, Vorstandsmitglied des Landesverbands der Initiative Mehr Demokratie. Denn wenn die Abgeordneten des Brandenburger Landtages heute in zweiter und abschließender Lesung die von der Landesregierung eingebrachten Änderungen der brandenburgischen Kommunalverfassung beschließen, dann ändert sich so gut wie nichts an den dortigen Regelungen für kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. "Das ist enttäuschend!", meint Efler, "die Landesregierung und das Potsdamer Parlament verwehren den Bürgerinnen und Bürgern von Brandenburg faire Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten."

Das zu ereichende Unterschriftenquorum für Bürgerbegehren etwa wird in Brandenburg weiterhin zehn Prozent betragen. "Vor allem für ein Flächenland mit kleinen Gemeinden, aber auch großen Städten wie Potsdam, ist dieses Quorum zu hoch", kritisiert Efler, "denn in größeren Städten ist es nahezu unmöglich, so viele Unterschriften zusammenzubekommen." In Dresden beträgt das Quorum daher auch nur fünf Prozent, in Berlin oder Hamburg sogar nur drei Prozent.

Auch das Zustimmungsquorum für einen Bürgerentscheid liegt mit 25 Prozent weitaus höher als in anderen Bundesländern. Außerdem dürfen in Brandenburg sehr viele Themen in einem Bürgerbegehren nicht behandelt werden, etwa auch Planfeststellungsverfahren und die Bauleitplanung. Der Verbotskatalog wird sogar noch erweitert um kommunale Umlagen und Tarife kommunaler Einrichtungen. "Dieser Themenausschluss und die hohen Quoren führen dazu, dass erfolgreiche Bürgerentscheide in Brandenburg die Ausnahme bleiben werden", moniert Efler.

Positive Änderungen sind rar gesät. So wird die Frist der Unterschriftensammlung bei Bürgerbegehren gegen Gemeinderatsbeschlüsse von sechs auf acht Wochen verlängert. Brandenburg führt außerdem nun auch die Briefabstimmung bei Bürgerentscheiden ein. "Und auch die aufschiebende Wirkung von Bürgerbegehren ist zu begrüßen", findet Efler. Ein Bürgerbegehren stoppt zunächst weitere Aktivitäten der Kommune in Bezug auf das umstrittene Thema. Negativ hingegen sei dagegen, dass Einwohnerversammlungen künftig nicht mehr von Bürgerinnen oder Bürgern selbst initiiert werden können.

 

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