[23/10] Volksbegehren: Spendenverbot für gemeinnützige Organisationen vom Tisch
Am kommenden Donnerstag (1. Juli) wird im Berliner Abgeordnetenhaus ein neues Volksabstimmungsgesetz verabschiedet. Sowohl die Grünen als auch Rot-Rot hatten Gesetzentwürfe eingebracht. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird sich die Vorlage der Regierungskoalition im Abgeordnetenhaus durchsetzen. „Der rot-rote Gesetzentwurf bringt unterm Strich eine leichte Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie.
Das umstrittene Vorhaben der Regierungsparteien, bei Volksbegehren ein Spendenverbot einzuführen, ist vom Tisch. Mehr Demokratie hatte sich dafür eingesetzt und begrüßt das Einlenken: „Nach dieser Regelung wäre es neben politischen Stiftungen auch gemeinnützigen und kirchlichen Organisationen, also auch fast allen Vereinen und NGOs, verboten worden, ein Volksbegehren finanziell zu unterstützen“, erklärt Efler. „Wenn man sich vor Augen hält, dass Wirtschaftsunternehmen in unbegrenzter Höhe spenden dürfen, wäre das geradezu absurd gewesen.“
Nach dem Vorschlag von SPD und Linke sollen Volksbegehren künftig wieder nach der ersten Stufe, also vor dem Start der Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren, auf ihre Zulässigkeit hin überprüft werden. „Falls der Senat einen Antrag auf Volksbegehren für unzulässig hält, muss er allerdings selbst tätig werden und das Verfassungsgericht anrufen“, erläutert Efler. Bisher mussten Initiativen gegen die Unzulässigkeitserklärungen des Senats Einspruch erheben. Mehr Demokratie begrüßt auch diese Änderung.
Erfreulich sei auch, dass Volksbegehren während des Gerichtsverfahrens ruhen. „Wenn also Teile für unzulässig erklärt werden, kann die Initiative künftig die Gerichtsentscheidung abwarten und muss nicht mit einem zerstückelten Volksbegehren an den Start gehen.“ Weiterhin will Rot-Rot die Spendentransparenz bei Volksbegehren verbessern: Statt wie bisher bei Summen ab 50.000 Euro sollen Initiativen künftig bereits ab 5.000 Euro ihre Spendenquellen offen legen und es sollen neben Geld- auch Sachspenden erfasst werden.
Kritisch beurteilt Mehr Demokratie jedoch die geplante Verpflichtung der Träger, Spender-Anschriften im Internet und im Amtsblatt zu veröffentlichen und die Finanzierung des Begehrens eidesstattlich zu bezeugen, um eine strafrechtliche Verfolgung zu ermöglichen. Zudem sieht der rot-rote Gesetzentwurf weder eine Kostenerstattung bei Volksbegehren noch die verpflichtende Behandlung im Abgeordnetenhaus oder die Zusammenlegung von Wahlen und Abstimmungen vor. „Der grüne Änderungsvorschlag dagegen beinhaltet alle drei Vorschläge“, so Efler.
„Wir hätten uns an einigen Stellen eine konsequentere Stärkung der Mitbestimmungsmöglichkeiten gewünscht“, fasst Efler zusammen. „Dennoch würden die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen Initiativen mehr Planungssicherheit und damit auch höhere Erfolgschancen bieten.“


