Potsdam: Bürgermeister erklärt Bürgerbegehren zur Potsdamer Mitte für unzulässig

[13/16] Mehr Demokratie fordert: Zulässigkeitsprüfung von Bürgerbegehren am Anfang des Verfahrens

Ein aktuelles Gutachten im Auftrag der Stadt Potsdam zum Bürgerbegehren um die Potsdamer Mitte kommt zu dem Ergebnis, dass das Begehren aus verschiedenen Gründen unzulässig sei. Der Verein Mehr Demokratie fordert vor diesem Hintergrund die Landesregierung auf, die Verfahrensregeln für Bürgerbegehren deutlich zu verbessern.

„Der Streit um das Bürgerbegehren zur Potsdamer Mitte ist kein Einzelfall. Die Debatte um die Zulässigkeit bei Bürgerbegehren muss endlich ein Ende haben. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, an dem die rot-rote Landesregierung mit ihrem Beschluss ernst machen sollte, die Regeln für Bürgerbegehren zu verbessern“, sagt Oliver Wiedmann, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin-Brandenburg.

Am 13. Juli hatte SPD, Linke und Grüne im Landtag beschlossen, die Regeln für Bürgerbegehren in der Kommunalverfassung auszubauen. Mehr Demokratie fordert vor diesem Hintergrund den Landtag auf, die Zulässigkeitsprüfung von Bürgerbegehren an den Anfang des Verfahrens zu stellen. „So könnten Initiativen bei Zulässigkeitsbedenken noch nachbessern, ohne dass sie schon tausende Unterschriften gesammelt haben“, meint Wiedmann. „In Berlin steht die Zulässigkeitsprüfung auch am Anfang des Verfahrens. Solche Debatten wie sie jetzt um das Bürgerbegehren zur Potsdamer Mitte stattfinden, hätten sich dann erübrigt.“

In einem sogenannten Entschließungsantrag haben sich die Koalition und die Grünen unter anderem darauf geeinigt, den Kostendeckungsvorschlag, den Initiativen bisher vorlegen müssen, durch eine amtliche Kostenschätzung zu ersetzen. Außerdem soll bei Bürgerbegehren grundsätzlich wieder die Briefabstimmung möglich werden und es soll geprüft werden, inwieweit der „Negativkatalog“, der zahlreiche Themen von Bürgerbegehren ausschließt, gekürzt wird. Die Vorschläge sind nach Einschätzung von Mehr Demokratie hilfreich, gehen aber noch nicht weit genug.

„Eine umfassende Bürgerbegehrensreform in Brandenburg ist dringend notwendig“, sagt Wiedmann. „So ist auch die Eintragungsfrist für Bürgerbegehren deutlich zu kurz– viele Begehren kommen zu spät oder schaffen es aufgrund der hohen Quoren nicht bis zur Abstimmung.“ In Brandenburg formiert sich bereits ein zivilgesellschaftliches Bündnis, das im nächsten Jahr ein Volksbegehren zur Verbesserung der direkten Demokratie auf Landes- und Gemeindeebene plant.

 

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