Transparenz sieht anders aus

+++Abgeordnetenhaus bespricht Transparenzgesetz in erster Lesung +++ Initiative: Entwurf schlechter als bestehendes IFG +++ Abgeordnetenhaus kann Gesetz noch retten +++

In der morgigen Sitzung (11.3.) beschäftigt sich das Berliner Abgeordnetenhaus in einer ersten Lesung mit dem Gesetzentwurf des Berliner Senats für ein Berliner Transparenzgesetz und damit mit einer Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Die Initiative “Volksentscheid Transparenz” kritisiert den Gesetzentwurf: In Sachen Transparenz macht Berlin mit diesem Gesetz eine Rolle rückwärts. Die Initiative fordert deshalb das Abgeordnetenhaus auf, grundlegende Änderungen am Gesetzentwurf vorzunehmen. 

“Das Gesetz sollte eigentlich mehr Licht ins Dunkel der Berliner Verwaltung bringen, stattdessen macht der Senat nun das Licht aus”, sagt Arne Semsrott, Vertrauensperson des Volksentscheid Transparenz und Projektleiter von FragDenStaat. “Das Abgeordnetenhaus muss jetzt zeigen, dass es Bürgerrechte ernst nimmt und so einen rückschrittlichen Gesetzentwurf nicht durchgehen lässt”, ergänzt Marie Jünemann, Sprecherin des Volksentscheid Transparenz und Landesvorständin bei Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg.

Durch den Gesetzentwurf würden zahlreiche neue Ausnahmen eingeführt, darunter bei Schulen und Hochschulen. Der Initiative nach sollte in der Corona-Krise jedoch gerade der Bildungssektor besonders transparent agieren. “Unglaublich: Informationen, die einen Vergleich der Qualität von Schulen zulassen würden, sollen explizit nicht herausgegeben werden” erklärt Semsrott. Aber genau dafür ist Transparenz da, um öffentliche Kontrolle auszuüben und Missstände zu korrigieren, so die Initiative. 

Bei Informationsanfragen können zudem Antragsteller dazu gezwungen werden, ihren Personalausweis mitzuschicken, kritisiert das Bündnis. “Antragsteller sind oft auch Journalisten und Bürgerrechtler, die besonders geschützt werden müssen”, sagt Semsrott weiter. 

Zudem verweist die Transparenz-Initiative auf das Hamburgische Transparenzgesetz. Auch an dieses reiche der Gesetzentwurf des Senates nicht heran. Das Transparenzgesetz der Hansestadt habe sich seit Jahren durch seine Praxis bewähren können. “Es ist nicht nachvollziehbar, warum Berlin hinter den Qualitätsstandards eines anderen Stadtstaates zurückbleibt”, erklärt Jünemann.

Eine detaillierte Bewertung des Gesetzentwurfs des Senats von der Initiative, kann hier eingesehen werden: https://volksentscheid-transparenz.de/blog/2021/03/einsch%C3%A4tzung-des-senatsentwurfes-vom-2.3.-f%C3%BCr-ein-berliner-transparenzgesetz/

+++ Hintergrund +++

Das Bündnis‚ Volksentscheid Transparenz‘ will in Berlin einen eigenen Transparenzgesetz-Entwurf per Volksbegehren auf den Weg bringen. Dazu hat die Initiative bereits im Dezember 2019 ca. 33.000 Unterschriften bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport eingereicht. Der Gesetzentwurf der Initiative befindet sich seit über einem Jahr in der rechtlichen Zulässigkeitsprüfung bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Der Gesetzentwurf des Senats wurde parallel zum Volksbegehrensantrag auf den Weg gebracht. 

Vorgesehen ist im Gesetzentwurf des Senats unter Anderem auch eine problematische Missbrauchs-Klausel, so die Initiative. Informationen sollen laut dieser Klausel nicht herausgegeben werden, wenn ein Antrag klar missbräuchlich gestellt würde. Dies stößt bei dem Transparenz-Bündnis auf Unverständnis. Es sei nicht bekannt, dass es mit den bisherigen Ausnahmetatbeständen des seit 1999 bestehenden IFG Probleme gegeben hätte. 

Hamburg besitzt seit 2012 ein Transparenzgesetz, das bereits vor einigen Jahren evaluiert wurde. In Hamburg müssen zum Beispiel Gutachten und die Namen ihrer Verfasser:innen auf einem Transparenzportal veröffentlicht werden. Auch Verträge der Hansestadt treten erst einen Monat nach Veröffentlichung in Kraft, sodass die Öffentlichkeit eine Chance hat, mitzureden. Schlussendlich kann auch der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Hamburg Verstöße gegen das Transparenzgesetz gerichtlich feststellen lassen. All dies sei im Gesetzentwurf des Senats für Berlin nicht vorgesehen. Die Initiative fordert das Abgeordnetenhaus auf, das zu ändern. 

Der Gesetzentwurf der Initiative “Volksentscheid Transparenz” kann hier eingesehen werden: https://volksentscheid-transparenz.de/documents/BerlTG-E.pdf

Bei Rückfragen:

Arne Semsrott: 030 57 70 36 660, arne.semsrottkein spam@okfn.de

Marie Jünemann: 0174 906 9977, marie.juenemannkein spam@mehr-demokratie.de

Ansprechpartner

Anselm Renn
Pressesprecher Bund und Berlin/Brandenburg
Tel:    (030) 420 823 70
Mobil: 0176 473 68 890
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