Transparenzgesetz im Abgeordnetenhaus

+++Abgeordnetenhaus bespricht Transparenzgesetzentwurf der Opposition+++ Initiative fordert: Koalitionsvertrag umsetzen – Berlin braucht ein Transparenzgesetz+++

Morgen (14.12.) wird der Gesetzentwurf für ein Berliner Transparenzgesetz der FDP-Fraktion im Digitalausschuss des Abgeordnetenhauses diskutiert. Das “Bündnis Volksentscheid Transparenz”, das sich seit Jahren für eine grundlegende Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) einsetzt, fordert in diesem Zuge die Berliner Regierungskoalition auf, ihr Transparenz-Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen und ein Transparenzgesetz einzuführen. Laut Initiative sei der Gesetzentwurf der FDP nun der insgesamt sechste Versuch nach Einführung des Hamburgischen Transparenzgesetzes, die Informationsfreiheit in Berlin zu verbessern. 

“Dass das Transparenzgesetz in diesem Jahr nicht kommt, ist für die Demokratie in Berlin absolut inakzeptabel”, sagt Arne Semsrott von der Open Knowledge Foundation Deutschland, Sprecher und ehemalige Vertrauensperson der Initiative. Es sei absehbar gewesen, dass die Wahl zum Abgeordnetenhaus wiederholt werden müsse. Das Bündnis befürchtet nun, dass das Transparenzgesetz der Wahlwiederholung zum Opfer fallen könnte. 

“Würde man Transparenz in Berlin wirklich ernst nehmen, hätte man schon längst ein Transparenzgesetz verabschiedet”, ergänzt Marie Jünemann, Landesvorständin bei Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg und ebenfalls ehemalige Vertrauensperson. “An guten Gesetzentwürfen mangelt es jedenfalls nicht” so Jünemann weiter und verweist auf den Entwurf des Bündnisses. Auch den heute eingebrachten Gesetzesentwurf der FDP lobt die Initiative in weiten Teilen, weist aber auch darauf hin, dass er an verschiedenen Stellen restriktiver ist als das bestehende IFG. “Es ist erfreulich, dass sich der Gesetzentwurf der FDP in weiten Teilen an dem Gesetzentwurf des Volksentscheids Transparenz und dem Hamburgischen Gesetz orientiert”, sagt Jünemann. “Leider will der Gesetzentwurf der FDP neue Transparenz-Ausnahmen zum bestehenden IFG einführen, obwohl nicht ersichtlich ist, dass es hier seit 20 Jahren Probleme gegeben hätte.” Dies sei im vorliegenden Entwurf im Bereich der Forschung und für Vorgänge der Steuerfestsetzung und Steuererhebung sowie für Verschlusssachen der Fall. Hier muss die Fraktion nach Ansicht der Initiative weiter nachbessern. 

+++Hintergrund+++

Das Bündnis “Volksentscheid Transparenz” hat 2019 mit 33.000 Unterschriften einen Antrag auf Volksbegehren eingereicht. Die formale und rechtliche Zulässigkeitsprüfung durch die Innenverwaltung dauerte 19 Monate. Daraufhin hat sich die Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag auf die Einführung eines Transparenzgesetzes verpflichtet.

Die Initiative wurde im Winter vergangenen Jahres im Hauptausschuss im Abgeordnetenhaus angehört. Im Kurz darauf von Rot-Grün-Rot verabschiedeten Koalitionsvertrag hieß es: “Die Koalition wird im Jahr 2022 ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen, dabei die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhalten und einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten setzen.”

Der Gesetzentwurf der Initiative “Volksentscheid Transparenz” kann hier eingesehen werden: https://volksentscheid-transparenz.de/documents/BerlTG-E.pdf

Die Plattform FragDenStaat der Open Knowledge Foundation, eine der Trägerorganisationen des Bündnisses, klagt aktuell gegen die Polizei Berlin um Informationen zu umstrittenen Schmerzgriffen zu erhalten. Dass die Polizei hier mit der Einstufung der Informationen als Verschlusssachen argumentiert zeigt laut dem Bündnis deutlich, warum diese von einem Transparenzgesetz nicht ausgenommen werden dürften. 

Der Gesetzentwurf der FDP Fraktion ist hier einsehbar: 

Der Livestream des Ausschusses Digitalisierung und Datenschutz im Abgeordnetenhaus ist ab morgen, den 14.12. um 9:30 Uhr hier einzusehen: https://www.parlament-berlin.de/mediathek/parlament-live/livestream-ausschuss

Ansprechpartner

Anselm Renn
Pressesprecher Bund und Berlin/Brandenburg
Tel:    (030) 420 823 70
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