Urteil zur Berliner S-Bahn: Kritik an langwierigem Entscheidungsprozess

[14/13] Verfassungsgericht erklärt Antrag mit heutigem Urteil für ungültig – Mehr Demokratie fordert gesetzliche Regelungen für die Urteilsfrist

Mit einer Entscheidung vom heutigen Vormittag hat das Berliner Verfassungsgericht die Zulässigkeit des Volksbegehrens „Erlass eines Gesetzes zur Beendigung des Chaos bei der Berliner S-Bahn“ verneint. Die Urteilsbegründung konzentriert sich im Schwerpunkt auf die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin. Das Volksbegehren zielte auf Bestimmungen, die wegen des gemeinsamen Verkehrsverbundes auch das Land Brandenburg betreffen, „ohne diesem eine Mitwirkung und Mitbestimmung zu ermöglichen“, so das Gericht.

Mehr Demokratie kritisiert, dass das Gericht über ein Jahr für die Urteilsfindung gebraucht hat. „Leider gibt es keinerlei gesetzliche Regelungen dazu, wie schnell eine Entscheidung gefällt werden muss. Wir plädieren für eine Sechsmonatsfrist ab dem Zeitpunkt, ab dem der Antrag dem Gericht zur Prüfung vorgelegt wird“, so Oliver Wiedmann. Ohne den Ausgang des Verfahrens zu kennen, hatte der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg bereits im April dieses Jahres das Vergabeverfahren für Teile des S-Bahn-Netzes in die Wege geleitet – ein weiterer Kritikpunkt von Mehr Demokratie. „Damit wäre das Volksbegehren, wenn das Gericht anders entschieden hätte, möglicherweise ins Leere gelaufen“, so Wiedmann weiter. „Gerichtsurteile zu Volksbegehren sollten abgewartet werden – um Verfahren nicht endlos zu verzögern, wäre nach unserer Auffassung eine Sechsmonatsfrist für die gerichtliche Klärung der richtige Ansatz.“


Informationen über das Urteil finden Sie hier:
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www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/lverfgh/presse/archiv/20130513.1135.384663.html



 

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