[28/11] Datenschutzbeauftragte bestätigt: Unterschriftensammlung auf Straßen unbedenklich
In Nordrhein-Westfalen einigten sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf eine weitgehende Reform der Volksgesetzgebung. Am kommenden Donnerstag (9. Juni) wird dazu eine Experten-Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag stattfinden. In Brandenburg herrscht bei den Sozialdemokraten hingegen Skepsis gegenüber einer grundlegenden Vereinfachung von Volksbegehren und Volksentscheiden. „Die Brandenburger SPD muss den Bürgern endlich die geforderte Mitbestimmung gewähren und darf einer Reform der Volksgesetzgebung nicht länger im Wege stehen“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. „Brandenburg ist das letzte ostdeutsche Bundesland, in dem Bürger für eine Unterschrift unter ein Volksbegehren aufs Amt müssen. Das bedeutet oft mehrere Stunden Fahrt oder einen Extra-Urlaubstag wegen knapper Öffnungszeiten. An dieser Hürde sind bisher alle acht Volksbegehren in Brandenburg gescheitert.“
Am 15. Juni wird im Brandenburger Landtag eine Experten-Anhörung zur Reform der Volksgesetzgebung stattfinden, zu der auch Mehr Demokratie eingeladen wurde. Die SPD hat jedoch bereits angekündigt, die freie Sammlung von Unterschriften, beispielsweise auf der Straße oder im Freundeskreis, trotz der 100-Prozent-Quote gescheiterter Volksbegehren nicht zulassen zu wollen. Begründet wird dies unter Anderem mit datenschutzrechtlichen Bedenken. Die Datenschutzbeauftragte Brandenburgs bestätigte diese Bedenken in einem Schreiben an Mehr Demokratie vom 3. Mai jedoch nicht. Die freie Unterschriftensammlung sei datenschutzrechtlich unbedenklich.
„Damit dürfte dem Datenschutz-Argument die Grundlage entzogen sein“, so Efler. Die Blockadehaltung der Brandenburger SPD bei der Einführung der freien Unterschriftensammlung sei besonders vor dem Hintergrund der Reformfreude der nordrhein-westfälischen SPD und den Forderungen der Bundes-SPD nach deutschlandweiten Volksabstimmungen unverständlich. Auch in Baden-Württemberg will die grün-rote Landesregierung die freie Unterschriftensammlung zulassen. In Berlin hatte die SPD 2008 der Einführung der freien Sammlung ebenfalls zugestimmt. Die Landeswahlleiterin Berlins bestätigte in einem Schreiben an Mehr Demokratie vom 12. Mai, dass mit der freien Unterschriftensammlung bei Volksbegehren gute Erfahrungen gemacht wurden.
Die Hälfte aller Bundesländer erlaubt die freie Sammlung bereits (Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen). In NRW und Baden-Württemberg ist die Einführung der freien Sammlung geplant. Für Bürgerbegehren auf der kommunalen Ebene ist sie in ganz Deutschland erlaubt.
Stellungnahmen der Brandenburger Datenschutzbeauftragten und der Berliner Landeswahlleiterin unter:
<link http: bb.mehr-demokratie.de hintergrund_presse.html moz-txt-link-freetext>bb.mehr-demokratie.de/hintergrund_presse.html


