Volksbegehren zum Tempelhofer Feld startet / 28. direktdemokratisches Verfahren

[18/12] Bereits die dritte Initiative befasst sich mit dem Flughafen Tempelhof

Mit der Initiative „100 % Tempelhofer Feld“ startet heute Abend (19.12.) die 28. Berliner Initiative in die erste Stufe der Unterschriftensammlung. Nach Angaben des Vereins Mehr Demokratie wurden bisher 27 Anträge auf Volksbegehren (dreistufiges Verfahren) und Volksinitiativen (einstufiges Verfahren) auf Landesebene gestartet. Sechs Initiativen gingen in die zweite Stufe des Volksbegehrens, dreimal kam es zum Volksentscheid.

Die Bürgerinitiative „100 % Tempelhofer Feld“ will im Gegensatz zu Plänen des Senats das Tempelhofer Feld unbebaut halten und im Besitz des Landes Berlin belassen. Den Initiatorinnen und Initiatoren bleiben nun sechs Monate Zeit, um 20.000 gültige Unterschriften für ein Volksbegehren zu ihrem Anliegen zu sammeln. Nach einer Prüfungsfrist von bis zu acht Wochen hat das Abgeordnetenhaus vier Monate Zeit, sich mit dem Antrag auf Volksbegehren zu befassen. Nach dieser Entscheidung hat die Initiative die Möglichkeit, die zweite Stufe des Volksbegehrens zu starten. In vier Monaten müssten dann rund 173.000 Unterschriften gesammelt werden. „Nach unseren Erfahrungen ist damit ein Volksentscheid zur Bundestagswahl 2013 sehr unwahrscheinlich“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. „Selbst wenn die Initiative die 20.000 Unterschriften sehr schnell zusammenbekäme, müsste sich das Abgeordnetenhaus sofort nach der Prüfung mit dem Antrag auf Volksbegehren befassen und diesen klar ablehnen, so dass der sofortige Startschuss für die zweite Stufe möglich würde.“

Der Flughafen Tempelhof ist bereits zum dritten Mal Gegenstand eines direktdemokratischen Verfahrens. 2008 stimmten die Berlinerinnen und Berliner in ihrem ersten Volksentscheid über den Vorschlag der Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof (ICAT) ab. Der Appell der ICAT an den Senat, Tempelhof als Verkehrsflughafen offen zu halten, scheiterte am Zustimmungsquorum: Zwar sprachen sich 60,2 Prozent der Abstimmenden (entspricht 21,7 Prozent der Abstimmungsberechtigten) für die Offenhaltung des Flughafens aus. Nötig gewesen wäre aber die Zustimmung von 25 Prozent aller Abstimmungsberechtigten. Mit dem Antrag „für das Weltkulturerbe Tempelhof und mehr Transparenz in der Politik“ nahm die Initiative einen zweiten Anlauf, der unter anderem darauf zielte, das Gebäude und das Areal komplett als Denkmal zu erhalten. Der Senat erklärte wesentliche Teile des zweiten Tempelhof-Begehrens für unzulässig – der Einspruch der Initiative vor dem Landesverfassungsgericht wurde 2010 abgewiesen. „Dass sich nun einen dritte Initiative mit dem Tempelhof-Areal befasst, zeigt, dass das Thema die Berlinerinnen und Berliner umtreibt“, meint Efler. „Sinnvoll geregelte Bürgerbeteiligungs- und Entscheidungsverfahren bei Bau- und Raumplanungsprojekten zu entwickeln wird nicht nur für die Berliner Politik eine der großen Herausforderungen der nächsten Jahre.“

 

Bei Rückfragen: Michael Efler, 0172/5368966

 

Übersicht direktdemokratische Verfahren in Berlin:

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