Volksbegehrensinitiativen fordern schnelle Reform der direkten Demokratie

+++ Abstimmungsgesetz darf keine Verhandlungsmasse sein +++

 

Der Verein Mehr Demokratie fordert zusammen mit den laufenden Volksbegehren „Berlin Werbefrei“, „Für gesunde Krankenhäuser“ und „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ die rasche Umsetzung der Reform des Abstimmungsgesetzes. 

Laut der Initiativen wurden die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen und dringend benötigten Gesetzesänderungen zur direkten Demokratie bereits mehrfach verzögert. Sie befürchten nun eine weitere Blockade, da das Abstimmungsgesetz, welches die Regeln für Volksbegehren und Volksentscheide in Berlin regelt, zusammen mit dem Polizei- (ASOG) und Versammlungsgesetz verhandelt wird. 

„Es kann nicht sein, dass die Reform der direkten Demokratie weiter verschleppt wird, weil sich die Koalition beim Polizeigesetz uneins ist“, kritisiert Oliver Wiedmann, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg. „Die Themen haben nichts miteinander zu tun und sollten getrennt behandelt werden“, so Wiedmann weiter.

„Seit nun mehr als acht Monaten warten wir auf die Entscheidung über die Zulässigkeit unseres Volksbegehrens. Eine klar geregelte Frist für den Senat würde den Initiativen mehr Planungssicherheit geben,“ kritisiert Anja Voigt, Krankenschwester und Aktive des Volksbegehrens „Für gesunde Krankenhäuser“. 

"Nachdem die Kostenschätzung des Senats zum Volksbegehren schon eines halben Jahres bedurfte, warten wir erneut mehr als sechs Monate auf das Ergebnis der Rechtsprüfung. Eine sinnvolle Planung und Durchführung von Volksbegehren ist nach der derzeitigen Rechtslage kaum möglich“, merkt Fadi El-Ghazi, Rechtsanwalt und Mitinitiator des Volksbegehrens „Berlin Werbefrei“ an.

Auch das im April startende Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ fordert eine zügige Umsetzung der Reform. „Klar geregelte Prüfungsfristen für den Senat sowie die Pflicht, den Volksentscheid auf einen Wahltermin zu legen, sind wichtig für den Erfolg unseres und aller weiteren Volksbegehren. Die Reform ist mehr als überfällig,“ fordert Rouzbeh Taheri, Sprecher des Volksbegehrens.

Hintergrund:

Im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag werden Erleichterung bei Volksbegehren und Volksentscheiden in Aussicht gestellt. So soll dem Senat eine Frist bei der Kostenschätzung und der Zulässigkeitsprüfung gesetzt werden. Außerdem müsste der Senat zukünftig Volksentscheide auf Wahltermine legen, sofern diese in einem Zeitraum von acht Monaten nach erfolgreicher Unterschriftensammlung stattfinden. Damit könnten die Initiativen ihre Volksbegehren besser planen, damit ein Volksentscheid am Wahltag stattfinden kann. Die Zusammenlegung erhöht die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Volksentscheids, da neben der Mehrheit der Abstimmenden mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten zustimmen müssen. 

Ansprechpartner

Anselm Renn
Pressesprecher Bund und Berlin/Brandenburg
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