Volksentscheide in Berlin sind verbindlich

[20/07] Neue Gesetze müssen umgesetzt werden, wenn das Volk es will

Das Volksbegehren zum Erhalt des Flughafens Tempelhof erhitzt in Berlin gern die Gemüter. Und es verleitet zu Fehleinschätzungen. Denn obwohl ein Volksentscheid in Sachen Tempelhof tatsächlich nur appellierenden Charakter haben wird, gilt grundsätzlich: Volksentscheide in Berlin sind verbindlich.

"Geht es in einem Volksentscheid darum, über ein neues Gesetz oder eine Gesetzesänderung abzustimmen", so erläutert Michael Efler, Vorstandsmitglied von Mehr Demokratie, "dann müssen Senat und Abgeordnetenhaus dieses Gesetz akzeptieren, wenn der Volksentscheid erfolgreich ist." Das Volksbegehren der Initiative "Pro Reli" würde beispielsweise zu einem verbindlichen Volksentscheid führen. Denn "Pro Reli" will mithilfe einer Änderung des Schulgesetzes den Religionsunterricht wieder verbindlich in Berlins Schulen einführen. Auch das Volksbegehren der "Initiative Berliner Bankenskandal" führt bei Erfolg zu einem verbindlichen Volksentscheid. Denn die Initiative will im Sparkassengesetz ein verbindliches Recht auf ein Girokonto für jeden Menschen festschreiben.

"Das Tempelhofer Volksbegehren hat nur appellierenden Charakter", so Efler, "da hier kein Gesetz gefordert wird. Mit dem Volksentscheid wird nicht über Schließung oder Nichtschließung von Tempelhof abgestimmt. Mit der Abstimmung wird der Berliner Senat nur aufgefordert, die Schließung des Flughafens noch einmal zu überdenken."

"Explizit verbindlich sind darüber hinaus alle Volksentscheide, die Neuwahlen fordern", sagt Efler. "Das sieht die Berliner Verfassung in Artikel 54 vor."

Im Übrigen sind 5 der bisherigen 7 Anträge auf Volksbegehren in verbindlicher Rechtsform vorgelegt worden, so dass Diskussion wie im Falle des Volksbegehrens Tempelhof hoffentlich nicht die Regel sein werden.

 

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