[20/11] Initiatoren und Mehr Demokratie mahnen Reform der direkten Demokratie an
Die Volksinitiative „Für den Erhalt einer leistungs- und handlungsfähigen sowie wahrnehmbar präsenten Polizei in allen Regionen in Brandenburg“ soll am morgigen Donnerstag (31. März) im Innenausschuss des Brandenburger Landtags beraten werden. CDU, SPD und Linke haben bereits signalisiert, die Initiative übernehmen zu wollen. Dies befürworten die Initiatoren. Gleichzeitig bedauern sie jedoch, dass eine Übernahme der Volksinitiative einen Stellenabbau bei der Polizei nicht verhindern kann. Grund dafür sind die restriktiven Regelungen in Brandenburg, die Volksinitiativen mit weitreichenden Auswirkungen auf den Landeshaushalt verbieten. So war es den Initiatoren nicht möglich, den konkreten Stopp des Stellenabbaus zu fordern, wollten sie nicht riskieren, dass die Volksinitiative wegen Haushaltsrelevanz für unzulässig erklärt wird.
Die Initiatoren befürworten deshalb nun eine Reform der Regelungen: Volksbegehren sollen auch dann zulässig sein, wenn sie in den Landeshaushalt eingreifen, so Andreas Schuster, Landesbezirksvorsitzender der Polizeigewerkschaft Brandenburg. „Die Initiatoren sind die Experten. Sie wissen aus eigener Erfahrung, wo es bei den Spielregeln der direkten Demokratie hakt und wo Beteiligungsrechte ausgebaut werden müssen“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. Der Verein setzt sich seit mehreren Jahren für eine Reform der direkten Demokratie in Brandenburg ein und unternimmt zurzeit eine Informationstour durch das Bundesland, um über die konkreten Forderungen zu informieren und die Bevölkerung zu mobilisieren.
In Brandenburg gab es seit der Einführung der Volksgesetzgebung 1992 insgesamt 35 Volksinitiativen. Acht davon gelangten bis zur zweiten Stufe, dem Volksbegehren. Keines der Volksbegehren konnte jedoch die nötige Anzahl von Unterschriften erreichen. Folglich gab es in Brandenburg noch nie einen von Bürgern angeschobenen Volksentscheid. „Im Vergleich zu anderen Bundesländern sieht es in Brandenburg schlecht aus mit der direkten Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger. Die Hürden für Volksbegehren sind einfach zu hoch. Das liegt hauptsächlich an der sogenannten Amtseintragung: Brandenburg ist das letzte ostdeutsche Bundesland, das seine Bürger für eine Unterschrift unter ein Volksbegehren aufs Amt zwingt“, so Efler. Mehr Demokratie fordert, die freie Unterschriftensammlung bei Volksbegehren zuzulassen und auch solche Volksbegehren zu erlauben, die in den Landeshaushalt eingreifen.
Eine Reform der direkten Demokratie in Brandenburg wurde von SPD und Linken im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat Gesetzentwürfe dazu vorgelegt. Die SPD hat in der Landtagsdebatte zu den Entwürfen der Grünen jedoch bereits angekündigt, eine Zulassung der freien Unterschriftensammlung verhindern zu wollen.
Aufruf für Reform in Brandenburg und Tourdaten unter:bb.mehr-demokratie.de/aufruf-brandenburg.html


