Vor Volksbegehren darf plakatiert werden

[44/08] Abgeordnetenhaus beschließt über Änderung des Straßengesetzes

Die Initiatoren von Volks- und Bürgerbegehren dürfen in Berlin während der gesamten Eintragungs- bzw. Sammelfrist plakatieren. Eine entsprechende Änderung des Straßengesetzes soll im Berliner Abgeordnetenhaus am morgigen Donnerstag (27. November) beschlossen werden. Der Verein Mehr Demokratie begrüßt den Beschluss zum Antrag der SPD- und der Linksfraktion als einen weiteren kleinen Schritt hin zu mehr direkter Demokratie.

 

Dass die Stadt künftig mit Plakaten überschwemmt wird, ist nach Ansicht des Vereins nicht zu befürchten. Schließlich gibt es kaum eine Initiative, die die gleichen Finanzmittel zur Verfügung hat wie die ICAT, die während der Tempelhof-Kampagne flächendeckend plakatiert hatte. "Gerade Initiativen, die finanziell weniger gut ausgestattete sind und weniger von den Medien beachtet werden, sind darauf angewiesen, die Bürger über Plakate aufmerksam zu machen", sagt Michael Efler, Vorstandsmitglied von Mehr Demokratie. "Wir freuen uns deshalb, dass die Plakatierungserlaubnis, die im Antragstext ursprünglich nicht enthalten war, nun doch aufgenommen wurde."

 

Neben der Regelung zu Volksbegehren würde das geänderte Straßengesetz festlegen, dass bei Volks- und Bürgerentscheiden ebenso wie bei Wahlen sieben Wochen im Voraus und bis zu einer Woche im Nachhinein plakatiert werden darf.

 

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