[01/13] Landesverfassungsgericht Hamburg kippt Sperrklausel bei den Bezirksversammlungswahlen
Nachdem das Hamburger Verfassungsgericht heute (15. Januar) die Drei-Prozent-Sperrklausel bei den Wahlen zur Bezirksversammlung gekippt hat, fordert der Verein Mehr Demokratie die Abschaffung der Hürde auch für Berlin. „Berlin ist das letzte Bundesland, das bei Kommunalwahlen an einer Sperrklausel festhält“, so Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. „Diese rückständige Regelung benachteiligt kleine Parteien und verhindert politische Vielfalt.“
Das Hamburger Gericht hat nun entschieden, dass die Drei-Prozent-Hürde für die Wahlen zu den Bezirksversammlungen gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Wahlgleichheit und Chancengleichheit der Parteien verstoße. „Zudem führen Sperrklauseln dazu, dass die Stimmen der Wählerinnen und Wähler, die kleine Parteien bevorzugen, quasi unter den Tisch fallen“, so Efler.
In Berlin hat die Tierschutzpartei beim Verfassungsgericht Klage gegen die Drei-Prozent-Hürde erhoben und versucht, die Gültigkeit der Kommunalwahl im Bezirk Tempelhof-Schöneberg vom September 2012 anzufechten. Ein entsprechender Eilantrag wurde abgelehnt, ein Urteil steht aber noch aus. „Wir gehen davon aus, dass sich die Berliner Richterinnen und Richter ein Beispiel an ihren Hamburger Kollegen nehmen. Das Abgeordnetenhaus sollte aber nicht auf ein Gerichtsurteil warten, sondern von sich aus die Sperrklausel abschaffen“, sagt Efler. Mehr Demokratie tritt deutschlandweit seit Jahren für die Abschaffung von Sperrklauseln bei Wahlen ein.
Bei Rückfragen: Michael Efler, Tel. 0172-5368966


