Wahlrecht für Drittstaatler in Berliner Bezirken?

[11/11] Mehr Demokratie begrüßt Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen

Auch Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger sollen das Wahlrecht in Berliner Bezirken erhalten – so der Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zur heutigen Plenumssitzung des Berliner Abgeordnetenhauses haben die Grünen einen Gesetzentwurf eingebracht, der Nicht-EU-Bürgern das Recht zur Wahl der Bezirksverordnetenversammlung einräumt, wenn sie mindestens drei Jahre ihren rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet haben. „Wir begrüßen diesen Vorschlag. Gerade für Drittstaatler, die schon lange hier leben, ist es nicht nachvollziehbar, wieso sie an Entscheidungen, die sie unmittelbar betreffen, nicht beteiligt werden“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. „EU-Bürger dürfen bereits in deutschen Kommunen wählen, warum nicht auch Mitbürger anderer Nationalitäten? Sie sind ebenso Teil des politischen und gesellschaftlichen Gemeinwesens. Man sollte sie nicht diskriminieren, indem man ihnen das Stimmrecht vorenthält.“

Bisher gibt es in keinem Bundesland Deutschlands das Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger. Berlin würde mit einem kommunalen Wahlrecht für Drittstaatler eine Vorreiterrolle einnehmen. Im Vergleich mit anderen EU-Ländern ist Deutschland jedoch eher Nachzügler. In 15 EU-Mitgliedstaaten gibt es das Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger bereits, teils auf der nationalen Ebene, mindestens aber in den Gemeinden.

Pressemitteilungen abonnieren

Für Journalistinnen und Journalisten: Wenn Sie unsere Pressemitteilungen abonnieren möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an unsere Pressestelle:

pressekein spam@mehr-demokratie.de