[37/08] Mehr Demokratie: Kritik am Wahlrechts-Volksbegehren ist nicht haltbar
Nachdem das Wahlrechts-Volksbegehren gestern in Teilen für unzulässig erklärt wurde, will das Träger-Bündnis "Mehr Demokratie beim Wählen" die schriftliche Begründung des Senats abwarten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Die gestern von Innensenator Erhart Körting vorgebrachten Argumente gegen einige Punkte des Volksbegehrens sehen die Initiatoren als wenig stichhaltig.
Gegen die Ersatzstimme, die zum Tragen kommen soll, falls die bevorzugte Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert, hatte der Senat den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl angeführt. "Unserer Ansicht nach zielt die Unmittelbarkeit darauf, den Wählerwillen nicht zu verfälschen, wie es etwas durch den Einsatz von Wahlmännern geschehen könnte", erläutert Michael Efler, Vertrauensperson des Volksbegehrens. Dieser Vorwurf sei im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Wahlrecht absurd. Nach dem Entwurf des Bündnisses sollen die Wähler selbst bestimmen können, welcher Partei ihre Ersatzstimmen zu Gute kommen. "Nach dem derzeitigen Wahlrecht werden die Stimmen kleinerer Parteien bei der Sitzverteilung den etablierten zugeschlagen werden. Die Wähler, deren Partei an der Hürde scheitert, können also bisher nicht entscheiden, wer von ihren Stimmen profitieren soll - und das wollen wir ändern", so Efler.
Gegen Wahlkreise mit drei bis sieben direkt gewählten Abgeordneten hatte der Senat eingewandt, dass sie nicht mit der sogenannten Grundmandatsklausel vereinbar seien. Die Klausel besagt, dass eine Partei - unabhängig vom Erreichen der Prozent-Hürde - ins Parlament kommt, wenn sie ein Wahlkreis-Mandat gewonnen hat. Der Senat befürchtet nun, dass diese Hürde mit den von "Mehr Demokratie beim Wählen" vorgeschlagenen Mehrmandatswahlkreisen zu leicht zu überspringen sei.
"Bei genauer Betrachtung können diese Befürchtungen entkräftet werden", sagt Vertrauensperson Martin Wilke, der den Wahlrechts-Entwurf maßgeblich mit entwickelt hat. "In den momentanen Einer-Wahlkreisen kann ein Kandidat bereits mit 28-Prozent der Stimmen gewinnen, da nur eine relative Mehrheit nötig ist. In Wahlkreisen mit drei Mandaten bräuchte man immer noch 25 Prozent der Wählerstimmen, um ein Mandat zu erhalten." Zudem wäre ein Dreier-Wahlkreis dreimal so groß wie ein Einer-Wahlkreis. Über die Anzahl der Mandate in den neuen Wahlkreisen soll nach dem Vorschlag des Bündnisses der Senat entscheiden.
Die Bedenken des Senats, dass über die Mehrmandats-Wahlkreise solche Parteien ins Parlament kommen, die eigentlich an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern würden, lässt sich auch am Beispiel Hamburgs entkräften, wo ebenfalls in Mehrmandats-Wahlkreisen gewählt wird. "Der FDP, die bei den letzten Wahlen die Fünf-Prozent-Hürde knapp verfehlte, ist es in keinem Mehrmandatswahlkreis gelungen, ein Mandat zu erringen", erklärt Wilke. Die Hamburger Wahlkreise funktionieren zwar etwas anders als die von uns vorgesehenen. "Tatsächlich wäre es in Hamburg aber sogar leichter, ein Mandat zu bekommen, als nach dem Berliner Vorschlag."
Obwohl die Initiatoren des Wahlrechts-Volksbegehrens die Kritik des Senats für unbegründet halten, ist noch nicht sicher, ob sie klagen wollen. "Wir werden nichts überstürzen und zunächst die schriftliche Stellungnahme des Senats genau prüfen", so Efler.


