Wasser- Volksbegehren erfolgreich!

[35/10] 265.400 Unterschriften eingereicht

 

Die Initiatoren des Volksbegehrens „Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ haben heute um 13 Uhr 265.400 Unterschriften an die Landeswahlleiterin Berlins übergeben. Dabei nicht berücksichtigt sind die Unterschriften, die heute noch per Post bei den Initiatoren eingingen und die in den vergangenen dreieinhalb Monaten auf den Bürgerämtern geleistet wurden. „Heute feiern wir den Erfolg des Wasser-Volksbegehrens. Die Bürgerinnen und Bürger Berlins müssen ein Recht auf freie Information haben. Ohne freie Information keine Demokratie. Der Erfolg des Volksbegehrens ist auch ein Erfolg für die Transparenz politischer Entscheidungsprozesse“, sagt Michael Efler, Mehr Demokratie-Vorstandssprecher.

 

Mit über einer Viertelmillion Unterschriften übertrifft das Wasser-Volksbegehren deutlich das Volksbegehren zum Erhalt des Flughafens Tempelhof, das nur 208.049 Unterstützer-Unterschriften zu verbuchen hatte (204.907 davon gültig). Spitzenreiter bleibt jedoch das Volksbegehren Pro-Reli mit 308.787 eingereichten Unterschriften (265.823 davon gültig).

 

Die Initiatoren des Wasser-Volksbegehrens konnten insgesamt knapp 19.000 Euro an Spendengeldern einwerben. „Im Vergleich zu den Volksbegehren Pro-Reli und Tempelhof ist das eine verschwindend geringe Summe. Der Erfolg des Wasser-Volksbegehrens macht klar, dass auch Interessengruppen mit wenig Geld ihr Anliegen mit direkter Demokratie voranbringen können, wenn sie auf Zustimmung in der Bevölkerung stoßen“, so Efler. Mehr Demokratie fordert dennoch einen finanziellen Ausgleich für Volksbegehren, um direkte Bürgerbeteiligung zu vereinfachen.

 

Das Wasser-Volksbegehren ist insgesamt das dritte erfolgreiche Volksbegehren in Berlin und könnte zum dritten Volksentscheid in der Hauptstadt führen. Spätestens 15 Tage nach Einreichung der Unterschriften wird das Ergebnis des Volksbegehrens, also die Anzahl der gültigen Stimmen, bekannt gegeben. Innerhalb von vier Monaten nach Veröffentlichung des Ergebnisses muss ein Volksentscheid herbeigeführt werden. Bei der Festlegung des Termins haben die Initiatoren des Begehrens kein Mitspracherecht. Er wird vom Berliner Senat innerhalb von 15 Tagen nach Veröffentlichung des Ergebnisses des Volksbegehrens auf einen Sonn- oder Feiertag festgesetzt.

 

„Ich hoffe, der Senat legt die Abstimmung nicht auf einen Adventssonntag. Besser für eine hohe Beteiligung wäre ein Termin Ende Februar. Bei der Terminfestlegung wird sich zeigen, wie leicht oder schwer der Senat es dem Wasser-Volksbegehren machen will“, sagt Thomas Rudek, einer der Initiatoren des Begehrens. Das Abgeordnetenhaus hat zudem die Möglichkeit, einen eigenen Gesetzentwurf mit zur Abstimmung zu stellen. Jede stimmberechtigte Person erhält vor einem Volksentscheid eine Information mit dem abzustimmenden Gesetzentwurf, dem Termin der Abstimmung und den Argumenten der Initiative und des Abgeordnetenhauses. Im Volksentscheid selbst müsste dann mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten der Vorlage zustimmen. Der Volksentscheid würde jedoch ganz entfallen, falls das Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf des Wasser-Volksbegehrens inhaltlich in seinem wesentlichen Bestand unverändert übernimmt.

 

Im Falle einer Abstimmung über das Wasser-Volksbegehren, käme es zum deutschlandweit 19. Volksentscheid.

 

 

Ansprechpartner

Anselm Renn
Pressesprecher Bund und Berlin/Brandenburg
Tel:    (030) 420 823 70
Mobil: 0176 473 68 890
pressekein spam@mehr-demokratie.de