Der Fachverband betont, dass das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) für solche Fälle bereits abgesichert sei. „Wegner zündet Nebelkerzen, um vom Missmanagement des Senats abzulenken. Dass die Informationsfreiheit für solche Angriffe genutzt werden könne, ist sachlich einfach falsch“, sagt Marie Jünemann, Sprecherin des Landesvorstands Berlin/Brandenburg von Mehr Demokratie.
Laut Mehr Demokratie müssten die Bürger- und Transparenzrechte dringend ausgebaut und die Versprechen im Berliner Koalitionsvertrag eingehalten werden. „Seit Jahren wartet Berlin auf ein modernes Transparenzgesetz und einen Digitalisierungsschub. Hier wird ein durchschaubarer Vorwand geschaffen, um einen Schritt zurück zum preußischen Amtsgeheimnis zu machen“, so Jünemann.
Hintergrund:
Nach § 11 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes darf Akteneinsicht oder Aktenauskunft versagt werden, wenn das Bekanntwerden des Akteninhalts zu einer schwerwiegenden Gefährdung des Gemeinwohls führen würde.
Die Pflicht zur Veröffentlichung von Netzinformationen wie z.B. Stromkabellängen ist im Energiewirtschaftsgesetz geregelt, konkret § 23c EnWG (für Netzbetreiber). Die Bundesnetzagentur setzt diese gesetzlichen Vorgaben um, kontrolliert sie und veröffentlicht eigene Entscheidungen ebenfalls auf gesetzlicher Grundlage (z. B. § 74 EnWG). Ziel ist es dabei, alle Marktteilnehmer im Strommarkt mit den notwendigen Daten auszustatten. Diese Regelung hat weder mit dem Transparenzgesetz für öffentliche Behörden noch mit dem Open Data-Ansatz zu tun, die behördliche Vorgänge für alle Bürger und Bürgerinnen vereinfachen sollen.
Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD heißt es: „Die Koalition wird schnellstmöglich ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen und dabei nur den Bereich Verfassungsschutz aus dem Geltungsbereich herausnehmen. Dabei werden wir die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhalten und einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten schaffen.“ (S. 12f.)
Mehr Demokratie e. V. und die Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. haben dem Berliner Abgeordnetenhaus mit dem „Volksentscheid Transparenz“ im Jahr 2019 einen eigenen Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz übergeben.
Kontakt:
Marie Jünemann, Sprecherin des Landesvorstands Berlin/Brandenburg
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