Zusammenlegung von Wahl und Volksentscheid

+++Fachverband befürchtet ungültigen Volksentscheid+++

Der Fachverband Mehr Demokratie kritisiert die sich abzeichnende Entscheidung des Senats, den Volksentscheid nicht mit der Wahlwiederholung am 12. Februar 2023 zusammenzulegen. Mehr Demokratie befürchtet, dass der Volksentscheid dann aufgrund zu geringer Beteiligung für ungültig erklärt wird.  

“Es war abzusehen, dass das Volksbegehren erfolgreich sein wird. Dass sich die Verwaltung nun von der Entwicklung überrascht zeigt und unvorbereitet dasteht, ist nur schwer nachvollziehbar”, sagt Oliver Wiedmann, Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg.  Schließlich hätten die Vorbereitungen zur Wahl auch schon vor der Gerichtsentscheidung begonnen. Zudem sei der Senat der Öffentlichkeit noch eine Einschätzung schuldig, ob der von der Wahl losgelöste Volksentscheid ordnungsgemäß vorbereitet werden könne; denn so kämen auf die Verwaltung Doppelbelastungen zu. So müssten zum Beispiel Wahlhelfer erneut organisiert werden.

Der Demokratie-Verband befürchtet, dass aufgrund des in kurzer Zeit aufeinander folgenden Wahl- und Abstimmungstermins zu wenig Menschen am Volksentscheid teilnehmen. Das hätte zur Folge, dass das Quorum (Zustimmung von mindestens einem Viertel der Stimmberechtigten) nicht erreicht wird und damit der Volksentscheid für ungültig erklärt würde. 

“Sollten die Termine nicht zusammengelegt werden, fordern wir den Senat auf, einen Plan vorzulegen, um für eine ausreichende Beteiligung beim Volksentscheid zu sorgen”,  so Wiedmann weiter. Auch alle Parteien müssten zur Abstimmung aufrufen und für ihre Positionen werben. “Der Garant für eine gute Beteiligung ist ein kontroverser Abstimmungskampf”, erklärt Wiedmann. 

Der Kern des Problems liegt dem Fachverband nach allerdings  beim Zustimmungsquorum. “Würde es diese Hürde beim Volksentscheid – wie dies in Bayern der Fall ist – nicht geben, wäre die Terminfrage eigentlich unerheblich”, erklärt Wiedmann. “Deswegen fordern wir schon lange, das Zustimmungsquorum abzuschaffen oder wenigstens zu senken.”

Bei Rückfragen: Oliver Wiedmann, 0163/191 42 07

 

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