Volksentscheid Tegel - eine Bewertung aus demokratiepolitischer Sicht

von: Oliver Wiedmann

Die Berlinerinnen und Berliner haben entschieden, doch entschieden ist noch lange nichts. Im Volksentscheid stimmten 56% für die Offenhaltung des Flughafens, knapp 42 % dagegen, eigentlich ein klares Ergebnis. Wirkt direkte Demokratie doch nicht? Machen die da oben doch, was sie wollen, wie es des Öfteren auf der Straße zu hören ist? Oder hat die FDP den Bürgerinnen und Bürger zu viel versprochen, indem sie die Abstimmungsfrage lediglich als Empfehlung an den Senat richtete? Viel wurde in dieser Woche über das Ergebnis und dessen Auswirkungen diskutiert. Hier ein Versuch, Abstimmungskampf, Volksentscheid und dessen Wirkung einzuordnen.

1.„Der Volksentscheid wurde von einer Partei missbraucht.“

Auch wenn offiziell der Verein Pro Tegel Initiator des Volksbegehrens war, so machte die FDP nie einen Hehl daraus, dass sie hinter dem Volksbegehren steckte. Aber darf eine Partei das? Direkte Demokratie ist das Instrument der Zivilgesellschaft. Streng genommen sind aber auch Parteien Teil der Zivilgesellschaft. Es ist auch keine Seltenheit, dass Parteien sich an Volksbegehren beteiligen. Naturgemäß sind es Oppositionsparteien, deren Fraktionen im Parlament nur wenig ausrichten können. Neu war hier, dass das Volksbegehren von einer Partei als zentralem Akteur ausging. Dem einen Riegel vorzuschieben wäre jedoch schwierig und auch nicht sinnvoll. Übrigens stehen hinter dem weitaus größten Teil der Volksbegehren nach wie vor zivilgesellschaftliche Organisationen und Bürgerinitiativen.

Ein weiterer Vorwurf lautete: Die FDP hätte das Volksbegehren einzig und allein genutzt, um ihre Chancen zum Wiedereinzug in das Abgeordnetenhaus zu erhöhen. Es mag eine Rolle gespielt haben, aber genauso gut ließe sich fragen, warum andere Parteien sich an vergangenen Volksbegehren beteiligt haben. Entscheidend ist vielmehr: Sie scheint mit dem Thema den Nerv einer Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner getroffen zu haben. Ansonsten wäre das Abstimmungsergebnis anders ausgefallen. Das Instrument Volksentscheid ist auch nicht für die Spaltung der Stadt in dieser Frage verantwortlich, es spiegelt diese lediglich.

2.„Der Volksentscheid war von Wirtschaftsinteressen gekauft.“

Der Billigflieger Ryanair unterstützte den Volksentscheid mit einer Plakatkampagne im Wert von 30.000 Euro. Erst nach mehrfacher Aufforderung wurde die Sachspende offengelegt, so wie es das Abstimmungsgesetz vorsieht. Kein vorbildliches Verhalten. Die Abstimmenden haben ein Recht darauf zu wissen, wer finanziell hinter einer Kampagne steckt. Zuvor machte die Autovermietung Sixt auf sich aufmerksam, indem sie Gutscheine für Unterschriften anbot – ein unzulässiger Versuch der Wählerbestechung, wofür ein Bußgeld fällig wurde. Die FDP distanzierte sich von dieser Aktion. Solche Entwicklungen müssen im Auge behalten werden, sind aber bisher die Ausnahme.

Insgesamt soll die Pro Tegel Kampagne 150.000 Euro für den Abstimmungskampf eingesetzt haben. Kann also mit Geld die öffentliche Meinung gedreht und ein Volksentscheid gewonnen werden? Nein. Unabhängig davon, ob man für oder gegen die Offenhaltung ist, muss zur Kenntnis genommen werden, dass die Tegel-Begeisterung (und der Unmut über den BER) auch schon vor der Kampagne weit verbreitet war. Für die ersten Berliner Volksentscheide zur Offenhaltung des Flughafens Tempelhof und Pro Religionsunterricht wurden von den Initiatoren sechs- bis siebenstellige Beträge eingesetzt. Erfolgreich waren sie nicht. Hingegen führten der Berliner Wassertisch und die Initiative 100% Tempelhofer Feld ihre Volksbegehren mit einem vergleichsweise kleinen Budget zum Erfolg. Wichtiger als die Ressource Geld ist das Vertrauen der Bevölkerung.

Was in der gesamten Debatte kaum jemanden zu stören scheint, dass der Senat für seine Tegel-schließen-Kampagne über 400.000 Euro Steuergelder aufwendete, um die Berlinerinnen und Berliner von seiner Position zu überzeugen – Werbung für eine Haltung, die von der Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner nicht geteilt wird. Beim Volksentscheid zur Bebauung des Tempelhofer Felds mobilisierten die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften mit Plakaten für die Randbebauung des Felds. Ist das fair? Je nach politischer Konstellation wird hier mit unterschiedlichem Maß gemessen.

3.„Volksentscheide bringen doch nichts. Der Senat macht, was er will.“

Das alte Lied von der Regierung, die über die Köpfe der Bürger hinweg regiert, wird nun wieder angestimmt. Auch Volksentscheide könnten daran nichts ändern. Es wird sogar behauptet, dass die FDP die Fragestellung bewusst so gewählt hätte und so die Menschen veräppeln würde. Tatsächlich lässt sich der Sachverhalt gar nicht anders zur Abstimmung stellen. Die Landesentwicklungsplanung wurde zwischen den Landesregierungen Berlins und Brandenburgs ausgehandelt. Ein Gesetz als Grundlage eines Volksbegehrens, um ein anderes Bundesland zu binden? Wie soll das gehen? Es blieb der FDP nichts anderes übrig, als ihr Anliegen als Aufforderung zu formulieren. Deshalb sind Volksentscheide aber nicht wirkungslos. Die meisten Volksbegehren hatten in der Vergangenheit Gesetze zum Gegenstand. Diese sind verbindlich für den Senat.

Stellt sich die Frage, ob der Senat nicht einfach dem Votum vom letzten Sonntag folgen kann? So einfach ist es nicht. Berlin kann diese Frage nicht allein entscheiden, da das Land Brandenburg und der Bund als Gesellschafter mit im Boot sitzen. Außerdem sind mit der Umsetzung des Volksentscheids große rechtliche Unsicherheiten verbunden, was zur nächsten Frage überleitet.

4.„Der Volksentscheid ist ohnehin nicht umsetzbar.“

Je näher der Volksentscheid rückte, desto häufiger war zu hören, dass der Volksentscheid nicht umsetzbar sei, ein JA-Votum also ohnehin keine Wirkung entfalten könne. Dabei wurden politische Fragen sehr stark mit den rechtlichen Fragen vermischt. In der rechtlichen Diskussion brachten beide Seiten ihre Gutachter in Stellung. Man brauchte diese Gutachten nicht gelesen haben, um zu wissen, zu welchen Ergebnissen sie jeweils kamen. Für die Abstimmenden eine sehr unbefriedigende Situation. Dabei sieht das Abstimmungsgesetz vor, bereits vor einem Volksbegehren, also vor der Unterschriftensammlung, zu klären, ob das begehrte Anliegen rechtlich möglich ist. Entweder wurde das Volksbegehren zur Offenhaltung Tegels nicht intensiv geprüft. Dann hätte der Senat es aus rechtlichen Gründen für unzulässig erklären können. Das wäre dann vor dem Landesverfassungsgericht verhandelt worden. Oder man hat das Volksbegehren damals für zulässig gehalten. Dann kann sich der Senat vor dem Volksentscheid aber nicht hinstellen und behaupten, der Volksentscheid wäre rechtlich nicht umsetzbar.

5.„Volksentscheide zukünftig nur noch über Gesetze.“

Dass der Senat nicht verpflichtet ist, den Volksentscheid umzusetzen, ist absolut richtig. Entweder dem Volksentscheid liegt ein Gesetzentwurf zugrunde, dann muss das Anliegen umgesetzt werden. Oder es ist ein sonstiger Gegenstand politischer Willensbildung wie im aktuellen Fall, dann ist es ein starker Appell an die Landesregierung, den Volksentscheid umzusetzen. Nun werden Stimmen laut, Letzeres von Volksentscheiden auszuschließen. So könne Frust in der Bevölkerung vermieden werden. Das stimmt wahrscheinlich, ist aber dennoch keine gute Idee: Man würde damit große Themenbereiche der bürgerschaftlichen Mitbestimmung entziehen. Überregionale Infrastrukturprojekte könnten somit nicht mehr Gegenstand von Volksentscheiden sein. Auch Bundesratsinitiativen zur Mietpreisbremse, zum Wahlrecht für Drittstaatler oder Volksbegehren, welche auf das Abstimmungsverhalten zu internationalen Verträgen à la TTIP und CETA im Bundesrat zielen, wären damit aus dem Rennen.

Was nun?

Niemand kann behaupten, dass dieser Volksentscheid einfach umzusetzen ist. Auch die Frage, ob es überhaupt möglich ist, ist noch zu klären. Für eine echte Überraschung sorgte Michael Müllers Ansage, einen Runden Tisch einzusetzen, der die Umsetzung ergebnisoffen ausloten soll. Setzen sich die Kontrahenten tatsächlich an einen Tisch unter der Moderation einer unabhängigen Persönlichkeit, so wäre das ein wichtiges und richtiges Signal, dass das Votum der Berlinerinnen und Berliner ernst genommen wird.