Volksinitiative zum Nichtraucherschutz wurde angehört

Am Montag wurde die Volksinitiative „Frische Luft für Berlin“ im Gesundheitsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses angehört. Die Initiative konnte über 23.000 Unterschriften sammeln und somit eine Befassung mit ihrem Anliegen im Abgeordnetenhaus erzwingen. Die Volksinitiative kritisierte im Ausschuss vor allem die zahlreichen Ausnahmeregelungen des zurzeit geltenden Gesetzes.

Angesichts der immer näher rückenden Wahl im September scheint eine Mehrheit im Abgeordnetenhaus ein Interesse daran zu haben, das Thema möglichst schnell vom Tisch zu bekommen. Erst am 11. Mai wurde das Zustandekommen der Volksinitiative verkündet. Zwei Wochen später wurde die Initiative im Ausschuss angehört und schon am 20. Juni soll der Gesundheitsausschuss in einer Sondersitzung abschließend darüber beraten sowie eine Beschlussempfehlung abgeben. So könnte das Parlament noch vor der Sommerpause am 23. Juni über die Volksinitiative abstimmen. Ein inhaltlicher Erfolg wird auch von der Initiative selbst als eher unrealistisch eingeschätzt.

Damit wurde in Berlin die zweite Volkinitiative angehört. Erst am 18. April hatte das Abgeordnetenhaus über die Volkinitiative „Schule in Freiheit“ beraten, das Anliegen jedoch weitgehend abgelehnt. Angesichts der Erfahrungen mit nun zwei Volksinitiativen ließe sich noch einmal über Anpassungen der Verfahrensregelungen nachdenken. So könnte es sinnvoll sein, die Volksinitiative in geeigneter Form in das Volksbegehrensverfahren zu integrieren. Nach den geltenden Regelungen müsste eine Initiative nach einer inhaltlichen Ablehnung im Parlament die gesamten drei Stufen eines Volksbegehrens durchlaufen, um ihr Anliegen gegen parlamentarische Mehrheiten im Volksentscheid durchzusetzen.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Volksinitiative „Frische Luft für Berlin“.