Berlin - Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

Berlin war das letzte Bundesland, in dem Bürgerbegehren und Bürgerentscheide eingeführt wurden. Seit 2005 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, in den Bezirken direkt über einzelne Sachfragen abzustimmen. 

Im Rahmen eines Bürgerbegehrens muss eine bestimmte Mindestanzahl von Unterschriften zusammenkommen, so dass ein Bürgerentscheid zu einem bezirkspolitischen Thema eingeleitet wird.

Die Regelungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. In Berlin sind sie sehr anwendungsfreundlich ausgestaltet. Im Jahr 2010 hat es eine Evaluierung und Anpassung der Regelungen gegeben. Auch wenn hier einige Kostruktionsfehler behoben wurden, so hat sich die Koalition nicht an die zentralen Baustellen wie beispielsweise die relativ schwache Rechtswirkung von Bürgerbegehren herangewagt.

Unsere Reformvorschläge finden Sie hier.

Für Volksentscheide

Dieter Hallervorden

"Mitsprache sollte uns niemand verwehren, um "die da oben" ab und an zu belehren."

 

Lesen Sie unseren Bezirksbericht mit einer umfassenden Analyse der Bürgerbegehren inklusive unserer Reformvorschläge. (PDF)