Fakultatives Referendum

Das fakultative Referendum ist vor allem in den US-Bundesstaaten sowie auf kantonaler und nationaler Ebene in der Schweiz üblich. Parlamentsbeschlüsse, die noch nicht in Kraft getreten sind, können einer Volksabstimmung unterstellt werden, wenn innerhalb einer relativ kurzen Frist eine bestimmte Anzahl von Unterschriften gesammelt worden ist. Parlamentarische Beschlüsse basieren nicht selten auf knappen Mehrheiten. Wahlen sind Richtungsentscheidungen und bilden doch nur sehr ungenau die Präferenzen der Bürgerinnen und Bürger bei einzelnen Projekten ab. Regierungskoalitionen können bei einzelnen Entscheidungen nicht automatisch von einer mehrheitlichen Zustimmung in der Gesellschaft ausgehen. Mit dem fakultativen Referendum erhalten die Bürgerinnen und Bürgern ein Vetorecht. Gleichzeitig haben die Bürger hiermit ein Instrument an der Hand, das die Änderung von vom Volk beschlossenen Gesetzen erschwert.

Wir schlagen vor, dass ein Parlamentsbeschluss dem Volk vorgelegt wird, wenn innerhalb von zwei Monaten 50.000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger dies mit ihrer Unterschrift unterstützen. Quorum und Frist entsprechen genau der Hälfte unseres Vorschlags für die Volksgesetzgebung. Die kürzere Frist gewährleistet, dass Parlamentsbeschlüsse nicht zu sehr aufgeschoben werden.