Bürgerbegehren in Brandenburg

Gegen Änderung des Beschlusses betreffend der Grundstücke "Alter Krugsteig" und "Erich-Mühsam-Straße Ecke Akazienweg"

Birkenwerder (Brandenburg)

Themenbereich:
Wohngebietsprojekte
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Unzulässig
Unterschriften gültig
886
Unterschriften insgesamt:
1106

Weitere Informationen

Jahr:
2019
Verfahrenstyp:
1. c (genauer) Korrekturbegehren mit Alternativvorschlag
Start der Unterschriftensammlung:
15.12.2019
Einreichung der Unterschriften:
17.01.2020
Zulässigkeit:
27.02.2020
Beschluss zum Bürgerentscheid:
05.11.2019
Unterschriftenanteil:
13.3
Weitere Entwicklung:
Birkenwerder (MOZ) Der Bürgerentscheid zum genossenschaftlichen Wohnungsbau in Birkenwerder findet vorerst nicht statt. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Oberhavel hat das entsprechende Bürgerbegehren aus inhaltlichen und formalen Fehlern für unzulässig erklärt. Das teilte Bürgermeister Stephan Zimniok (BiF) am Donnerstagabend mit. Die Initiatoren hätten beispielsweise versäumt, eine Schätzung der Kosten, die mit den Folgen des Bürgerbegehrens verbunden wären, einzuholen und den Unterzeichnern vorzulegen, nennt Zimniok ein Detail aus der Begründung der Kommunalaufsicht. Auch sei die Fragestellung nicht eindeutig gewesen. Es seien mit einer Frage zwei Fragen gestellt worden.
Reaktion bei Unzulässigkeit:
U.a. keine Kostenschätzung
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ID:
10858
Erstellungsdatum:
13.10.2022
Änderungsdatum:
07.07.2020