- Themenbereich:
- Wohngebietsprojekte
- Aktueller Status:
- Verfahren abgeschlossen
- Zulässigkeit:
- Unzulässig
- Unterschriften gültig
- 886
- Unterschriften insgesamt:
- 1106
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Weitere Informationen
- Jahr:
- 2019
- Verfahrenstyp:
- 1. c (genauer) Korrekturbegehren mit Alternativvorschlag
- Start der Unterschriftensammlung:
- 15.12.2019
- Einreichung der Unterschriften:
- 17.01.2020
- Zulässigkeit:
- 27.02.2020
- Beschluss zum Bürgerentscheid:
- 05.11.2019
- Unterschriftenanteil:
- 13.3
- Weitere Entwicklung:
- Birkenwerder (MOZ) Der Bürgerentscheid zum genossenschaftlichen Wohnungsbau in Birkenwerder findet vorerst nicht statt. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Oberhavel hat das entsprechende Bürgerbegehren aus inhaltlichen und formalen Fehlern für unzulässig erklärt. Das teilte Bürgermeister Stephan Zimniok (BiF) am Donnerstagabend mit. Die Initiatoren hätten beispielsweise versäumt, eine Schätzung der Kosten, die mit den Folgen des Bürgerbegehrens verbunden wären, einzuholen und den Unterzeichnern vorzulegen, nennt Zimniok ein Detail aus der Begründung der Kommunalaufsicht. Auch sei die Fragestellung nicht eindeutig gewesen. Es seien mit einer Frage zwei Fragen gestellt worden.
- Reaktion bei Unzulässigkeit:
- U.a. keine Kostenschätzung
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- ID:
- 10858
- Erstellungsdatum:
- 13.10.2022
- Änderungsdatum:
- 07.07.2020
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