Bürgerbegehren in Brandenburg

Gegen Errichtung einer Fahrradschnellstraße

Bocholt, Stadt (Nordrhein-Westfalen)

Themenbereich:
Verkehrsprojekte
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Unzulässig
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
BB zurückgezogen

Weitere Informationen

Jahr:
2021
Verfahrenstyp:
1. b (genauer:) Korrekturbegehren
Start der Unterschriftensammlung:
30.11.2020
Beschluss zum Bürgerentscheid:
31.08.2021
Weitere Entwicklung:
Die Initiatoren Waterkamp, Fahrland und Pferdekemper beenden ihr initiiertes Bürgerbegehren gegen den Radschnellweg vorzeitig. Grund: Straßen NRW hat der Stadt Bocholt schriftlich mitgeteilt, dass das Planverfahren zur Maßnahme in einem formellen Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird. „Es war von Anfang an unstrittig, dass in einem formellen Planfeststellungsverfahren ein Bürgerbegehren unzulässig ist“, betonte Dirk Fahrland. „Aber die Klarheit, dass dieses Verfahren mit den Beteiligungsrechten erfolgt – hingegen aller bisherigen Absichten – ist erstmalig geklärt“, so Fahrland weiter. „Wir haben damit ein Teilziel erreicht“, betont Marc Waterkamp. „Denn ein ordentliches Planfeststellungsverfahren wollte vor unserer Aktion des Bürgerbegehrens keiner“, ist sich Waterkamp sicher. Die Initiatoren weisen darauf hin, dass noch Anfang September 2021 dem Rat suggeriert wurde, dass ein beschleunigtes Verfahren ohne Beteiligungsrechte erfolgen sollte. Auf dieser Basis war ein Bürgerbegehren der einzige Weg um Einfluss zu nehmen.(https://madeinbocholt.de/planfeststellungsverfahren-kommt-initiative-beendet-deshalb-buergerbegehren-gegen-radschnellweg/)
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ID:
11454
Erstellungsdatum:
21.12.2022
Änderungsdatum:
27.12.2021