Brandenburg - Volksbegehren

Laufende Verfahren

59. Volksinitiative „Schule satt!“

Ziel: Der Landtag Brandenburg wird aufgefordert, zu regeln, dass das Mittagessen für alle Kinder in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 aller Schulen im Land Brandenburg kostenbeteiligungsfrei wird.

Träger: Partei Die Linke und zivilgesellschaftliches Bündnis (DGB, Verdi, GEW, IG Metall, der Paritätische Landesverband Brandenburg e. V., der AWO Bezirksverband Potsdam, die Volkssolidarität Brandenburg und mehr)

Verlauf:

Am 22.01.2024 startete die Partei "Die Linke" eine Volksinitiative gemeinsam mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis. Unter dem Motto „Schule satt“ wollen die Brandenburger Linken, der Paritätische Wohlfahrtsverband, Gewerkschaften wie Verdi oder die GEW und Elternorganisationen in den nächsten sechs Monaten 20.000 Unterschriften für ein kostenloses Schulessen für alle Brandenburger Schüler in den Klassen eins bis sechs sammeln. Das Bündnis will bis zum 19.01.2025 die notwendigen Unterschriften zusammen bekommen. 

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58. Volksinitiative Gesundheit ist keine Ware: Krankenhäuser & Praxen retten!

Ziel: Der Landtag Brandenburg wird aufgefordert, ein „Gesundheit-Ist-KeineWare-Gesetz“ zu verabschieden.

Träger: Partei BVB / Freie Wähler

Verlauf:

Am 26.11.2023 startete die Partei "BVB/Freie Wähler" eine Volksinitiative, um die medizinische Versorgung in Brandenburg zu verbessern. Konkret fordern die Freien Wähler „einen Krankenhaus-Rettungsfonds zum Erhalt aller Standorte in Brandenburg“. Des Weiteren sollen die Landärzte-Stipendien verdoppelt und die Ausbildungskosten für nichtärztliche Praxisassistenten („Praxisschwestern“) vom Land übernommen werden. Zudem wird eine deutliche Erhöhung der Fördergelder für Neugründung und Übernahme von Praxen in unterversorgten Regionen gefordert. Ziel seien gut ausgestattete und schnell erreichbare Krankenhäuser in allen Regionen. Bis zum 31.3.2024 sollen 20.000 Unterschriften gesammelt werden.

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57. Volksinitiative Direkte Demokratie in Brandenburg: Jetzt!

Ziel: Direkte Demokratie verbessern, Hürden für Einwohneranträge absenken

Träger: Partei "Die Basis"

Verlauf:

Die Partei "Die Basis" wollte nach eigenen Angaben bis Januar 2024 über 20.000 Unterschriften für eine Volksinitiative zur Verbesserung der direkten Demokratie in Brandenburg sammeln. Kern der Initiative sind zehn Forderungen, u.A. zur Einführung obligatorischer Verfassungsreferenden und fakultativer Referenden, der Senkung von Quoren, die Einführung der freien Sammlung bei u.v.m. Auch die Unterschriftenhürde bei Einwohneranträgen soll gesenkt werden. 

Ein möglicher Volksentscheid sei nach Angaben der Partei zur Bundestagswahl 2025 vorgesehen. 

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51. Volksinitiative „Artenvielfalt retten - Zukunft sichern“

Ziel: Schutz der Artenvielfalt

Träger: Die Landesverbände NABU, BUND, NaturFreunde, Grüne Liga und die Aurelia-Stiftung

Verlauf:

In Folge auf den Erfolg des bayrischen Volksbegehrens „Artenvielfalt - Rettet die Bienen“ haben die brandenburgischen Naturschutzverbände ebenfalls eine Initiative für den Artenschutz angesetzt.

Die Initiative ist eine von zwei Initiativen zum Schutz der Artenvielfalt, die in Brandenburg gestartet wurden. Nachdem keine Einigung zwischen den Naturschutzverbänden und den Bauernverbänden auf dem von Brandenburgs Agrarminister organisierten Insektengipfel gefunden werden konnte, wurden Initiativen mit separaten Forderungen formuliert.

Die genauen Forderungen der Initiative „Artenvielfalt retten - Zukunft sichern“ lauten unter Anderem: "Der Pestizid-Einsatz muss in Naturschutz- und FFH-Gebieten konsequent verboten werden, um wertvolle Lebensräume für gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu erhalten; Brandenburg soll seine landwirtschaftlichen Flächen vorzugsweise nach ökologischen Kriterien verpachten; Randstreifen an Gräben, Bächen und Kleingewässern verringern wirksam Einträge von Pestiziden und Düngemitteln und schützen Gewässer und Böden; Das Land muss sich für pestizidfreie Kommunen, eine Minderung der Lichtverschmutzung und eine nachhaltige Siedlungsentwicklung einsetzen.“

Am 15. April 2019 begann die Unterschriftensammlung in Potsdam. Die Initiative hat am Montag, den 14. Januar 2020 ca. 73.000 Unterschriften an den Landtag übergeben. Der Hauptausschuss des Landtages entscheidet über das Vorliegen der förmlichen Voraussetzungen sowie über die materielle Zulässigkeit der Volksinitiative. Ist die Volksinitiative zustande gekommen, so muss der Landtag innerhalb von vier Monaten über die Volksinitiative beraten und entscheiden. Die Initiatoren haben das Recht auf Anhörung im zuständigen Ausschuss.

Der Landtag hatte am 26. Februar 2020 beschlossen, die Volksinitiativen "Artenvielfalt retten - Zukunft sichern " und "Mehr als nur ein Summen - Insekten schützen, Kulturlandschaft bewahren"im Rahmen eines extern moderierten Diskussionsprozesses unter dem Titel "Insektendialog"zusammenzuführen. Bis Ende des Jahres 2020 sollen möglichst einvernehmlich konkrete Umsetzungsvorschläge erarbeitet werden, die dann vom Landtag in geeigneter Form beschlossen werden können.

Am 21. Mai 2021 wurde der Gesetzentwurf der Abgeordneten sowie auch der Antrag der Koalitionsfraktion an die entsprechenden Ausschüsse im Landtag Brandenburg überwiesen. Am 11. August 2021 nahm der Landesvorsitzende des NABU als Vertreter für die Volksinitiative an der Anhörung im Ausschuss für Landwitschaft, Umwelt und Klimaschutz teil. Ab Oktober 2021 sollte der Gesetzentwurf weiter verhandelt werden.

Am 20. Mai 2021 beschließ der Landtag Brandenburg, das Verhandlungsergebnis in der weiteren parlementarischen Befassung mit dem Gesetzentwurf mit zu beraten. Die vereinbarte Beteiligung der Volksinitiativen an der Ausschussberatung und Begleitung durch sie ist auf geeignete Weise sicherzustellen.

Ein entsprechender Gesetzentwurf zum Verbot von Pestiziden und Pflanzenschutzmitteln in Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebieten wurde durch die Landtagsfraktionen der CDU und der SPD sowie durch die Landnutzer abgelehnt und der "Insektendialog" durch die Initiatoren als gescheitert betrachtet.

Die Naturschutzverbände klagen allerdings aktuell vor dem Landesverfassungsgericht gegen die Unzulässigkeit der ersten Volksinitiative und könnten so trotzdem noch ein Volksbegehren erzwingen.

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Abgeschlossene Verfahren

56. Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für „Sandpisten“

Ziel:

Abschaffung der Erschließungsbeiträge für sogenannte "Sandpisten"

Träger:

BVB Freie Wähler

Verlauf:

Nach einer erfolgreichen Volksinitiative der Freien Wähler hatte der Landtag 2019 bereits die Anliegerbeiträge für den Ausbau von Straßen abgeschafft. Die Kommunen erhalten einen Ausgleich für die Kosten. Ende August 2020 lehnte das Landesparlament dann allerdings einen Antrag der Freien Wähler zur Abschaffung der Erschließungskosten für Sandpisten ab. Die Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und Grünen halten die Kosten für zu hoch.

Straßen seien Güter der Allgemeinheit und es sei nicht gerecht, wenn Anlieger "teils sehr hohe Abgaben" dafür bezahlen müssten, teilte der Landesvorsitzende Péter Vida am Montag mit. "Wir haben die Situation, dass Straßen seit Jahrzehnten als Wohnstraßen in Benutzung sind (...) und jetzt die Bürger dann nach vielen Jahrzehnten, wo sie daran wohnen, dafür bezahlen sollen", sagte der Landeschef von BVB/Freie Wähler in Potsdam.

Die Freien Wähler hatten im September auf ihrer Zentralversammlung in Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) einstimmig beschlossen, eine Volksinitiative ins Leben zu rufen. Die Initiative will wegen der Corona-Pandemie nicht auf der Straße sammeln, sondern im Internet und über Briefe.

Am 08.03.2021 übergab die Initiative 32.123 gesammelte Unterschriften an den Brandenburger Landtag. Damit wurde das Soll von 20.000 Unterschriften erreicht. Nachdem der Landtag den Antrag ablehnte, startete die Initative am 12.10.2021 das Volksbegehren. Bis zum 12. April 2022 müssten nun die notwendigen 80.000 Unterschriften gesammelt werden, damit der Landtag sich erneut mit der Forderung befasst.
Die erforderlichen 80.000 Unterschriften müssen in einem Rathaus, Bürgerbüro oder per Briefwahl geleistet werden. BVB/Freie Wähler empfanden dies wegen der coronabedingten Einschränkungen als unverhältnismäßig hohe Hürde und klagten auf Zulassung von Straßensammlungen für das Volksbegehren. So wollten sie erreichen, dass Unterschriften auch bei Straßensammlungen geleistet werden können. Am 29.10.2021 hat das Brandenburger Landesverfassungsgericht diese Klage abgelehnt.

Am 11.04.2022 endete die sechsmonatige Eintragungsfrist für das am 12. Oktober 2021 gestartete Volksbegehren. Nach der ersten Auswertung gibt Landesabstimmungsleiter Dr. Herbert Trimbach bekannt, dass sich insgesamt 56.570 Bürgerinnen und Bürger an dem Volksbegehren beteiligt haben. Das sind 2,7 Prozent der Eintragungsberechtigten (2,07 Millionen). Von den insgesamt geleisteten Eintragungen waren 1.781 Eintragungen ungültig. Somit haben 54.789 Brandenburgerinnen und Brandenburger das Volksbegehren unterstützt. 66,4 Prozent der gültigen Eintragungen (36.370) erfolgte per Brief.

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55. Volksinitiative „Expedition Grundeinkommen“

Ziel:

Staatlicher Modellversuch zum Grundeinkommen in Brandenburg

Träger:

Expedition Grundeinkommen

Verlauf:

Am 07.02.2020 startete Expedition Grundeinkommen mit einem Kick-Off Event die Unterschriftensammlung in Brandenburg. Die Initiative läuft parallel in drei Bundesländern, neben Brandenburg auch in Hamburg und Schleswig-Holstein. Ab März 2020 sind auch Initiativen in Berlin und Bremen geplant.

Die Unterstützer*innen legen einen Gesetzesentwurf für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens in Form eines staatlichen Modellprojekts in Brandenburg vor. Ziel dabei ist es, Wirkung, Akzeptanz und Umsetzbarkeit zu erforschen. Weiter schlägt die Initiative vor, unterschiedliche Umsetzungen des bedingungslosen Grundeinkommens gleichzeitig zu erproben. Das Projekt soll 2023 in Brandenburg starten.

Zuerst hatte sich die Initiative zum Ziel gesetzt, 20.000 Unterschriften für die Volksinitiative zu sammeln. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie und den einhergehenden Beschränkungen, entschieden sich die Initiator*innen dazu, die bereits gesammelten 5400 Unterschriften in Form einer Petition an den Brandenburger Landtag zu übergeben. Darin wird der Petitionsauschuss nach wie vor dazu aufgefordert sich mit einem Modellversuch zum Grundeinkommen in Brandenburg zu befassen.

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54. Volksinitiative Verkehrswende Brandenburg jetzt

Ziel:

Verkehrswende in Brandenburg

Träger:

VCD Brandenburg, adfc Brandenburg, BUND, BUND jugend, Argus Potsdam e.V., BRAND STUVE

Verlauf:

Am 15.08.2019 startete das Aktionsbündnis, die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt“.

Die Unterstützer*innen fordern den Landtag Brandenburgs auf, alle gesetzgeberischen, verwaltungstechnischen und finanziellen Möglichkeiten zu nutzen, um eine Verkehrswende hin zu einer klimaverträglichen, sicheren und sozial gerechten Mobilität umzusetzen. Dazu wird der Landtag konkret dazu aufgerufen, den Anteil Umweltverbundes am Verkehr bis zum Jahr 2035 auf 82% zu verdoppeln und den Verkehr in Brandenburg bis 2050 klimaneutral zu gestalten. Das Bündnis fordert unter anderem den öffentlichen Verkehr auszubauen und Rad- und Fußverkehr zu stärken.

Am 13.01.2021 übergab die Initiative 28.584 an den Bandenburger Landtag. Damit ist Brandenburg das erste Flächenland, in dem eine Volksinitiative ein Mobilitätsgesetz für eine klimaverträgliche Verkehrswende fordert. Am 12.02.2021 wurde deren Zulässigkeit bestätigt. Am 27.04.2021 wurde angekündigt, dass einen Kompromiss erzielt wird, welcher die Chance bietet, zeitnah erste Entscheidungen auf den Weg zu bringen. Am 16.06.2021 und 18.08.2021 fanden Vorbereitungsgespräche statt und ab Oktober 2021 sollte inhaltliche Arbeit starten.

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53. Volksinitiative „Klimanotstand“

Ziel: Ausrufen des Klimanotstandes in Brandenburg

Träger: U.a. Henning Schluss

Verlauf:

Die Initiative fordert vom Brandenburgischen Landtag, den Klimanotstand in Brandenburg auszurufen. Das hätte zur Folge, dass der Landtag bei allen zukünftigen Entscheidungen, mögliche Auswirkungen derer auf das Klima bevorzugt zu berücksichtigen. Des Weiteren fordert die Initiative den Landtag dazu auf, ein Prüfschema zu erarbeiten, welches eine Bewertung der Gesetzgebung hinsichtlich der Auswirkungen auf das Klima ermöglicht. Außerdem soll sich die Landesregierung im Bundesrat für eine zügige Beratung eines Klimaschutzgesetzes einsetzen.

Die am 09.08.2019 offiziell gestartete Initiative muss innerhalb eines Jahres 20.000 Unterschriften sammeln, damit sich der zukünftige Landtag damit befassen muss.

Am 11.11.2020 wurden 3000 Unterschriften an den Brandenburger Landtag übergeben. Damit scheiterte die Initiative am Unterschriftenquorum.

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52. Volksinitiative „Keine Geschenke den Hohenzollern“

Ziel: Verhinderung von Entschädigungen vom Staat an die Hohenzollern

Träger: DIE LINKE

Verlauf:

Als Reaktion auf die Forderungen der Erben der Hohenzollern und ihres Sachwalters Georg Friedrich Prinz von Preußen nach Entschädigungen vom Staat, startete die Partei DIE LINKE am 08.09. eine Volksinitiative in Brandenburg.

Die Nachfahren des letzten deutschen Kaisers fordern die Herausgabe von vielen Kunstgegenständen, die sich im öffentlichen Besitz befinden. Darüber hinaus fordern sie ein dauerhaftes Wohnrecht in Immobilien, die sich ehemals im Besitz der Hohenzollern befanden. Auch eine monetäre Entschädigung für die Enteignung wird gefordert.

Die hiergegen gestartete Volksinitiative hat am 08. Februar 2021 23.000 Unterschriften eingereicht, womit die Mindestanzahl von 20.000 geforderten Unterschriften erreicht werden konnte. Der nächste Schritt ist nun die Prüfung der Zulässigkeit des Antrages durch den Landtag. Am 09. März 2021 bestätigte der Landeswahlleiter, dass die Initiative das Quorum erreicht hat.

Am 18. März fand die Anhörung der Volksinitiative im Brandenburger Landtag statt. Neben den konkreten Forderungen die das Wohnrecht und die Rückgabe von Kunstgegenständen betreffen, wurde auch diskutiert, ob generell ein Anspruch auf Entschädigung der Hohenzollern gestellt werden kann oder dieser Aufgrund von Verstrickungen mit den Nationalsozialisten erloschen ist. Nun soll der Kulturausschuss des Landtages bis zum 21. April eine Stellungnahme erarbeiten. Wird die Volksinitiative abgelehnt, kann ein Volksbegehren gestartet werden, das 80.000 Unterschirften aufbringen müsste. Am 20. Mai 2021 lehnte die Kenia-Koalition im Brandenburger Landtag die Volksinitiative ab.

In Dezember 2021 hat das Landgericht Berlin ein Abmahnbegehren von Georg Friedrich Prinz von Preußen gegen die Brandenburger Linke und deren Vorsitzende Anja Mayer im Zusammenhang mit der früheren Volksinitiative „Keine Geschenke den Hohenzollern“ abgeschmettert, und zwar im Hauptsacheverfahren.

50. Volksinitiative „Mehr als nur ein Summen – Insekten schützen, Kulturlandschaft bewahren!“

Ziel: Schutz der Artenvielfalt

Träger: Landesbauernverband Brandenburg, Forum Natur Brandenburg

Verlauf:

Die Initiative ist eine von zwei Initiativen zum Schutz der Artenvielfalt in Brandenburg. Nachdem keine Einigung zwischen den Naturschutzverbänden und den Bauernverbänden auf dem von Brandenburgs Agrarminister organisierten Insektengipfel gefunden werden konnte, wurden Initiativen mit separaten Forderungen formuliert. 

 Die Forderungspunkte der Volksinitiative lauten wie folgt: Einrichtung eines Kulturlandschaftsbeirats; Koordinierungsstelle für Insektenforschung; Förderung der Artenvielfalt über ein gesondertes „Förderprogramm Artenvielfalt“; Aktiv Blühflächen, Grünstreifen und Blühinseln schaffen; Biodiversitätsprogramm für Brandenburg initiieren; Bürokratie reduzieren und extensive Weidetierhaltung stärken; ‚Urbane Räume aktiv gestalten; Pflanzenschutzmittel reduzieren; Vertragsnaturschutz im Dialog; Flächenverlust stoppen.

Am 12. April 2019 begann die Unterschriftensammlung.  Am 19. November 2019 hat die Initiative ca. 24.000 gesammelte Unterstützungsunterschriften dem Landtag übergeben. Am 08.Januar 2020 wurde die Initiative im zuständigen Ausschuss angehört. Bis Mitte April hat der Landtag Zeit zu entscheiden, ob er die Initiative übernehmen wird. 

Am 21. Mai 2021 fand im Brandenburger Landtag die erste Lesung eines Gesetzentwurfes statt.

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49. Volksinitiative Genug GEZahlt

Ziel: Kündigung der Rundfunkstaatsverträge

Träger: Verein "Genug GEZahlt"/AfD

Ergebnis: Am Unterschriftenquorum gescheitert

Verlauf:

Das Bündnis strebt an die Beiträge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuschaffen. Die Initiatoren fordern eine Reduzierung der Personalausgaben und eine Abschaffung der Betriebsrente für die Mitarbeiter/innen. Die Landesregierung wird deshalb aufgefordert die bestehenden Rundfunkstaatsverträge zu kündigen.

Die genaue Forderung der Initiative lautet: "Der Landtag wird aufgefordert, nachfolgend genannte und vom Land Brandenburg  ratifizierte  Verträge  unverzüglich  und schriftlich  zum  nächstmöglichen Zeitpunkt aufzukündigen und den Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hierüber in Kenntnis zu setzen:  Rundfunkstaatsvertrag, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, ARD-Staatsvertrag,  ZDF-Staatsvertrag, Deutschlandradio-Staatsvertrag, RBB-Staatsvertrag."

Im Mai 2018 begann die Unterschriftensammlung. Das Bündnis musste innerhalb eines Jahres 20.000 Unterschriften sammeln. Aufgrund nicht ausreichender Unterschriften wurden die Volksinitiativen nicht eingereicht.

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48. Volksinitiative "Straßenausbaubeiträge abschaffen"

Ziel: Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für Haus- und Grundstückseigentümer

Träger: BVB/Freie Wähler

Ergebnis: vollständig übernommen

Verlauf:

Die Freien Wähler haben die Volksinitiative gestartet, um Haus- und Grundstückseigentümer in Brandenburg von den Straßenbaubeiträgen zu befreien. Stattdessen soll der Staat für die Beiträge aufkommen. Die Initiatoren begründen dies damit, dass öffentliche Straßen von allen genutzt werden und die Kosten daher von der Allgemeinheit getragen werden sollten. Als Vorbild gilt das Bundesland Bayern. Dort wurde nach einem erfolgreichen Volksbegehrensantrag, die Abschaffung der Beiträge durch den Landtag beschlossen.

Die genau Forderung der Volksinitiative lautet: "Die Landesregierung wird aufgefordert, in den Landtag einen Gesetzentwurf einzubringen mit dem Inhalt, das Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBl. I S. 174), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBl. I Nr. 32 S. 30) geändert worden ist, dahingehend zu ändern, dass Straßenbaubeiträge durch Gemeinden oder Gemeindeverbände nicht mehr erhoben werden können."

Im Oktober 2018 begann die Unterschriftensammlung. Am 08. Januar 2019 haben die Initiatoren die Unterschriften an die Landtagspräsidentin übergeben. Nach eigenen Angaben hat die Initiative über 100.000 Unterschriften gesammelt. Erforderlich sind 20.000 Unterschriften. Aus einem Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtags geht hevor, dass die Volksinitiative rechtlich zulässig ist. Der Landtag muss nun innerhalb von vier Monaten über die Volksinitiative entscheiden. Lehnt das Parlament die Initiative ab, folgt ein Volksbegehren und darauf ein Volksentscheid.

Am 10.04.2019 überwies der brandenburgische Landtag einen Gesetzentwurf der rot-roten Koalitionsfraktionen und des Abgeordneten Péter Vida (BVB/Freie Wähler) einstimmig zur weiteren Beratung in den Innenausschuss.

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47. Volksinitiative "Brandenburg braucht Tegel"

Ziel: Offenhaltung des Flughafens Tegel

Träger: Kleinmachnower Verein „Brandenburg braucht Tegel“

Ergebnis: Am Unterschriftenquorum gescheitert

Verlauf:

Die Volksinitiative richtet sich gegen die Schließung des Flughafens Tegel. Die Initiative argumentiert, dass in der Metropolregion Berlin-Brandenburg mehr als 4,5 Mio. Menschen leben, die auf eine funktionierende und für alle erreichbare Verkehrsinfrastruktur angewiesen seien. Der BER als Großflughafen der Region Berlin-Brandenburg würde mit seinen zwei Start- und Landebahnen bereits jetzt für das sich abzeichnende Fluggastaufkommen von 50 bis 60 Mio. Passagieren an seine Grenzen geraten.

Die Unterschriftensammlung zum Volksbegehren begann am 24.03.2018. Die Forderung lautet: „Die Landesregierung von Brandenburg wird aufgefordert, alle Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Land Berlin einzuleiten, die erforderlich sind, um den unbefristeten Fortbetrieb des Flughafens Tegel als Verkehrsflughafen zu sichern!“. Unterstützung erhält der Verein von der Brandenburger FDP und von den Freien Wählern.

Bis Ende März 2019 hätten die notwendigen 20.000 Unterschriften eingereicht werden müssen. Dieses Quroum wurde bis dahin nicht erreicht. Die Initiative sammelte anschließend weiter Unterschriften, auch wenn damit die bereits getätigten Unterschriften, die älter als ein Jahr waren, verfielen. Geplant war ursprünglich, zur Landtagswahl in Brandenburg im Herbst 2019 ein entsprechendes Volksbegehren zur Offenhaltung Tegels durchführen zu können. Nachdem der Großflughafen BER am 31.10.2020 eröffnete, wurde Tegel am 08.11.2020 außer Betrieb genommen.

Als Reaktion auf die Volksinitiative fomierten sich die Bürgerinitiativen "Tegel schließen" und "Brandenburg sagt Nein zu Tegel".

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45/46. "Wir entscheiden mit" (2 Volksinitiativen)

Thema: Verbesserung der Bedingungen für Bürger- und Volksentscheide

Träger: „Wir entscheiden mit“ – Bündnis aus Initiativen, Parteien usw.

Ergebnis: Am Unterschriftenquorum gescheitert

Verlauf:

Am 07.04.17 startete das Bündnis die Unterschriftensammlung für zwei Volksinitiativen für faire Bürger- und Volksentscheide. Innerhalb von 6 Monate sollten jeweils 20.000 Unterschriften gesammelt werden. Ziel der Initiativen war es, auf kommunaler und Landesebene die Bedingungen für Bürger- und Volksbegehren zu verbessern und bestehende Hürden abzubauen. Aufgrund nicht ausreichender Unterschriften wurden die Volksinitiativen nicht eingereicht.

44. Volksbegehren "Bürgernähe erhalten, Kreisreform stoppen!"

Thema: Gegen die von der Landesregierung geplante Kreisstrukturreform.

Träger: „Bürgernahes Brandenburg - Verein für Erhalt und Stärkung unserer Landkreise, Städte und Gemeinden e.V.”

Ergebnis: vollständig übernommen

Verlauf:

Am 1.11.16 hatte die Initative angefangen, Unterschriften gegen die von der rot-roten Landesregierung geplanten Gebietsreform zu sammeln. Geplant war, die derzeit 14 Landkreise und vier kreisfreien Städte zu 9 Regionalverwaltungen zusammenzulegen. Lediglich Potsdam sollte als Landeshauptstadt kreisfrei bleiben. Die Initiatoren befürchteten, dass dadurch die Bürgernähe verloren geht. Am 14.2.2017 wurden 129.464 Unterschriften eingereicht.

Rund 40.000 der eingereichten Unterschriften wurden geprüft, wovon knapp 34.000 für gültig erklärt wurden. Die Volksinitiative wurde am 18.5.17 vom Potsdamer Landtag mehrheitlich abgelehnt. Am 29.8.17 startete das Volksbegehren.

Am 15.11.2017 wurde die Forderung des Volksbegehrens im Landtag angenommen. Der Landtag hatte durch den Beschluss DS 6/7616 am 15.11.2017 die inhaltlichen Forderungen des Volksbegehrens vollständig anerkannt und das Leitbild zur Verwaltungsreform (DS 6/4528-B) formell aufgehoben. Damit hatte das Volksbegehren das gesteckte Ziel erreicht. Der Landtag hatte in seiner Sitzung vom 31.01.2018 beschlossen, dass dem Rücknahmeantrag entsprochen wird. Es wurden insgesamt 56.114 Unterschriften gesammelt.

43. Volksbegehren "Rettet Brandenburg"

Thema: Für größere Mindestabstände von Windrädern und gegen Windräder im Wald

Träger: "Rettet Brandenburg - Die Volksinitiative"

Ergebnis: Am Unterschriftenquorum gescheitert

Verlauf:
Die Initiative, welche sich nach eigenen Angaben aus 79 Bürgerinitiativen zusammensetzt, richtet sich gegen den Bau von Windkraftanlagen im Wald und fordert größere Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung. Sie überreichte schon frühzeitig am 9. Juli 2015 33.335 Unterschriften an die Landtagspräsidentin Britta Stark. Da die Initiative jedoch vom Landtag abgelehnt wurde, meldete sie ein Volksbegehren an. Ab dem 7. Januar 2016 können Interessierte zu den Ämtern gehen und das Volksbegehren unterschreiben. 45.270 Stimmberechtigte haben sich für die Initiative eingetragen und damit ist das Volksbegehren gescheitert.

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42. Volksbegehren "Stoppt Massentierhaltung!"

Thema:
Verhinderung von weiteren Massentieranlagen in Brandenburg

Träger:
Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg

Ergebnis:
Inhaltlicher Kompromiss mit dem Landtag

Verlauf:
Die Initiative zielt darauf ab, weitere Massentieranlagen in Brandenburg zu verhindern und traditionelle bäuerliche Tierhaltung zu fördern. Getragen wird das Bündnis von einer breiten Allianz aus derzeit 41 Tier- und Umweltschutzverbänden, darunter Bürgerbegehren Klimaschutz, BUND und lokale Bürgerinitiativen.

Konkret will das Bündnis mit der Volksinitiative den Landtag auffordern, dahingehend gesetzgeberisch aktiv zu werden, dass das Land nur noch artgerechte Tierhaltung finanziell fördern und das Kürzen von Schwänzen und Schnäbeln (Kupieren) verbieten soll. Um dies umzusetzen, soll außerdem ein Landestierschutzbeauftragter berufen und den Tierschutzverbänden Mitwirkungs- und Klagerechte zum Wohl der Tiere eingeräumt werden. Darüber hinaus soll mit der Volksinitiative der Landtag beauftragt werden, die Landesregierung aufzurufen, sich im Bundesrat stärker für den Tierschutz einzusetzen. 

Die Sammlung der erforderlichen 20.000 Unterschriften begann am 13. März 2014. Am 20. November 2014 wurden insgesamt 33.784 Unterschriften dem Brandenburgischen Landtag übergeben. Am 4. März 2015 stimmte Koalition im Agrarausschuss gemeinsam mit CDU und AfD gegen die Volksinitiative. Der Landtag lehnte schließlich am 18. März die Forderungen der Initiative ab.

Die offizielle Eintragungsfrist zum Volksbegehren begann am 15. Juli 2015. Die Brandenburger*innen hatten bis zum 14. Januar 2016 Zeit, das Volksbegehren zu unterstützen. Insgesamt beteiligten sich 106.743 Bürger*innen, wovon 3.198 Eintragungen ungültig waren. Das Volksbegehren wurde somit von 103.545 Brandenburgerinnen und Brandenburgern unterstützt. Hiervon erfolgten 49.650 Eintragungen per Brief sowie 53.895 Eintragungen auf den Ämtern. Somit hat die 2011 eingeführte Briefeintragung maßgeblich zum Erfolg des Volksbegehren beigetragen.

Nach Verhandlungen zwischen dem Aktionsbündnis Agrarwende und den einzelnen Landtagsfraktionen ist es zu einer Einigung gekommen. Der Landetag verabschiedete am 19. April 2016 das Volksbegehren unter Abänderung einiger Punkte: beispielsweise gibt es kein Klagerecht für Umweltverbände beim Neubau von Megaställen. Stattdessen wurde neben wenigen Festlegungen zur Verbesserungen des Tierwohls und Umweltstandards vor allem ein weiteres Dialogverfahren verabredet. Der Volksentscheid wird folglich nicht stattfinden.

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41. Volksbegehren "Keine 3. Startbahn am BER"

Thema:
Gegen den Bau einer dritten Startbahn am Flughafen BER

Träger:
Schutzgemeinschaft Umlandgemeinden Flughafen Schönefeld

Ergebnis:
Nicht genügend Unterschriften

Verlauf:
Die Volksinitiative wurde am 8. Mai 2014 gestartet. Sie setzt sich gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer dritten Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg ein.

Die Initiative überreichte dem Landtag am 14. Januar 2015 28.754 Unterschriften. Am 27. Januar wurde bekannt gemacht, dass die Volksinitiative mit 26.246 Unterschriften zustande gekommen ist. Am 30. April 2015 lehnte der Landtag die Volksinitiative ab, woraufhin die Initiative am 29. Mai 2015 den Antrag auf ein Volksbegehren bei der Landtagspräsidentin einreichte. Am 19. August startete das Volksbegehren. Bis zum 18. Februar können sich die Brandenburger*innen für das Volksbegehren eintragen. Insgesamt beteiligten sich 51.971 Bürger*innen, wodurch das Unterschriftenquorum von 80.000 nicht erreicht wurde.

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Ergebnis:
Nicht ausreichend Unterschriften

40. Volksinitiative "Musische Bildung jetzt!"

Thema:
Mehr Geld für die Brandenburgischen Musik- und Kunstschulen

Träger:
Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V.

Ergebnis:
Teilerfolg

Verlauf:
Start der Volksinitiative war am 21. Mai 2014. "Musische Bildung jetzt!" setzte sich dafür ein, dass das Land Brandenburg weiterhin 15% der Kosten für Musik- und Kunstschulen übernimmt. Zu dem Zeitpunkt lag die Beteiligung bei 9%. Zusätzlich sollte sich das Land am Förderprogramm "Musische Bildung für alle" mit 1,5 Millionen Euro beteiligen. Am 20. November 2014 wurden über 35.000 Unterschriften dem brandenburgischen Landtagspräsidenten übergeben. Der Landtag entschied sich am 18. März für eine Erhöhung der Förderung um 300.000 Euro auf 3 Millionen Euro. Die Volksinitiative forderte eine Erhöhung auf 4,5 Millionen Euro. Ein Volksbegehren wurde nicht beantragt.

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39. Volksbegehren "Hochschulen erhalten"

Thema:
Verhinderung der Zusammenlegung zweier Hochschulen in der Lausitz

Träger:
Studierenden- und Mitarbeiterbündnis der Technischen Universität Cottbus

Ergebnis:
nicht ausreichend Eintragungen

Verlauf:
Die Initiative richtete sich gegen die von der Landesregierung geplante Zusammenlegung der Brandenburgischen Technischen Universität in Cottbus (BTU) und der Hochschule Lausitz in Senftenberg (HL). Die Landesregierung plante, die beiden Hochschulen als eigenständige Institutionen aufzulösen und zu einer Energie-Universität zusammenzuführen.

Darüber hinaus forderte die Initiative die Landesregierung auf, ein Gesamtkonzept für die Brandenburgische Hochschullandschaft zu erarbeiten, bevor über eine Zusammenlegung einzelner Hochschulen diskutiert wird. In diesen Reformprozess sollten die Betroffenen entscheidungswirksam eingebunden werden. Eine Überarbeitung der Hochschulfinanzierung sollte ebenso Gegenstand dieser Diskussion sein.

Die Initiative startete am 2. Mai 2012 mit der Sammlung der erforderlichen 20.000 Unterschriften. Am 6. August übergab sie 42.000 Unterschriften. Am 24. Oktober lehnte der Landtag die Volksinitiative ab. Damit konnte ein Volksbegehren eingeleitet werden.

Am 10. April 2013 begannen die Initiatoren mit der Unterschriftensammlung für das Volksbegehren.

Am 9. Oktober 2013 endete die Eintragungsfrist. Die Initiative konnte das nötige Unterschriftenquorum von 80.000 Stimmen nicht erreichen. Insgesamt 18.771 Bürgerinnen und Bürger haben sich an dem Volksbegehren beteiligt. Das entspricht 0,9 Prozent der Eintragungsberechtigten (2,09 Millionen). 9.246 Bürgerinnen und Bürger unterstützten das Volksbegehren per Brief. Das entspricht 51,28 Prozent aller gültigen Eintragungen. Von den insgesamt geleisteten Eintragungen waren 742 Eintragungen ungültig. Somit haben 18.032 Brandenburgerinnen und Brandenburger das Volksbegehren unterstützt.

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38. Volksbegehren Nachtflugverbot BER

Thema:
Verhinderung von planmäßigen Nachtflügen am Großflughafen Berlin-Brandenburg International

Träger:
Volksinitiative Nachtflugverbot

Ergebnis:
vom Landtag formal übernommen

Verlauf:
Da Bestimmungen zum Nachtflugverbot Bundesrecht sind, versuchte die Initiative Einfluss auf das Landesentwicklungsprogramm zu nehmen. Der Flugverkehr am Tage sollte so organisiert werden, dass Nachtflüge zwischen 22 und 6 Uhr nur noch in Ausnahmen erforderlich sind. Um den Großflughafen zu entlasten, sollte der Flugverkehr gegebenfalls auch auf andere Flughäfen in Brandenburg verteilt werden.

Der Landtag wurde aufgefordert, die Landesregierung zu beauftragen, in Verhandlung mit dem Land Berlin zu treten, um den Staatsvertrag vom 7. August 1997 über das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm entsprechend zu ändern.

Die Initiative hatte am 25. Juni 2011 mit der Sammlung der erforderlichen 20.000 Unterschriften begonnen. Am 19. September 2011 wurden insgesamt 38.100 eingereicht. Am 16. Dezember lehnte der Landtag die Volksinitiative ab.

Am 4. Juni 2012 wurde mit der Unterschriftensammlung für das Volksbegehren begonnen. Insgesamt trugen sich bis zu Eintragungsfrist am 4. Dezember 2012  106.332 Menschen ein. Die Mindestanzahl der Unterschriften für ein erfolgreiches Volksbegehren lag bei 80.000. Es war somit das erste erfolgreiche Volksbegehren in Brandenburg.

Am 27. Februar 2013 übernahm der Landtag Brandenburg mit großer Mehrheit die Ziele der Initiative. Ein Volksentscheid fand deshalb nicht statt. Stattdessen strebte die brandenburgische Regierung nun Neuverhandlungen über ein Nachtflugverbot an. Allerdings wurde dieses Bemühen bisher von den anderen Verhandlungspartnern blockiert, darunter die Berliner Vertretung. Es wurde außerdem von einer gezielten Kompetenzverschiebung im Aufsichtsrat berichtet um die Neuaufnahme von Verhandlungen zu erschweren. Einen wesentlichen Einfluss auf die Umsetzung der Volksinitiative wird voraussichtlich das analoge Volksbegehren in Berlin haben.

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37. Volksinitiative "Schule in Freiheit"

Thema:
Für eine organisatorische Selbständigkeit aller staatlichen Schulen und die gleichberechtigte Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft

Träger:
OMNIBUS für Direkte Demokratie, DER PARITÄTISCHE Brandenburg, Arbeitsgemeinschaft Freie Schulen Brandenburg

Ergebnis:
Volksinitiative vom Landtag abgelehnt

Verlauf:
Am 6. Mai 2011 startete das Bündnis mit der Unterschriftensammlung. Die Initiatoren forderten die gleichberechtigte Finanzierung von staatlichen und freien Schulen und reagierten damit auf Ankündigungen der Landesregierung, die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft zurückzufahren. Am 28. September 2011 reichte die Initiative mehr als 33.000 Unterschriften ein. Am 1. Dezember 2011 wurden die Vertreter der Volksinitiative im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport angehört. Am 26. Januar 2012 lehnte der Landtag die Initiative mit der Begründung ab, dass die Forderungen der Volksinitiative teilweise bereits erfüllt würden und ansonsten nicht mit den bildungspolitischen Grundsätzen des Landtages vereinbar seien. Die Landesregierung argumentierte, auch die freien Schulen müssten an den Haushalteinsparungen beteiligt werden. Die Initiatoren sahen ihre Forderungen damit nicht umgesetzt.

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36. Volksinitiative "Für den Erhalt einer leistungs- und handlungsfähigen sowie wahrnehmbar präsenten Polizei"

Thema:
Gegen die von der Landesregierung geplante Wachenschließung und den Stellenabbau

Träger:
Gewerkschaft der Polizei Brandenburg

Ergebnis:
Vom Landtag übernommen - nur formal erfolgreich

Verlauf:
Die GdP fordert mit ihrer Volksinitiative die Landesregierung auf, ihre Pläne zur Polizeistrukturreform zu korrigieren. Vor allem wird kritisiert, dass der Ausgangspunkt der Reform der von der Landesregierung beschlossene Abbau von 1.900 Stellen war.

Am 4. September 2010 starteten die Initiatoren mit der Unterschriftensammlung. Bereits am 14.12.2010 hat die Initiative mehr als 97.000 Unterschriften dem Präsidenten des Brandenburger Landtags überreicht. Der Landtag stimmte der Volksinitiative am 13. April einstimmig zu. Daraus folgte jedoch nur eine erneute Befassung mit der Polizeireform im Landtag. Gegenstand der Volksinitiative waren keine expliziten Forderungen, da diese gegen den Finanzvorbehalt verstoßen hätten. Die erneute Befassung im Landtag führte nicht zu einer Übernahme der inhaltlichen Forderungen.

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35. Volksinitiative "Für die Schaffung würdiger Erinnerungsorte"

Thema:
Für die Schaffung würdiger Erinnerungsorte an die während der NS-Zeit in Brandenburg Verfolgten und Ermordeten

Träger:
Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V. – Land Brandenburg

Ergebnis:
Unterschriftensammlung versandet

Verlauf:
Mit der am 11. April 2010 gestarteten Volksinitiative wollte die VVN-BdA Brandenburg gemeinsam mit den vor Ort aktiven Initiativen drei der KZ-Außenlager stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken, nämlich das Vernichtungs- und Todeslager Klinkerwerk in Oranienburg, das Jugend-KZ für Mädchen und junge Frauen und spätere Vernichtungslager Uckermark bei Fürstenberg und das Vernichtungslager Lieberose.

Die Landesregierung wurde aufgefordert, das Konzept "Geschichte vor Ort" zu überarbeiten. Es wurden konkrete Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Rückgestaltung der Orte bzw. von Bildungsmöglichkeiten vor Ort gefordert.

Nach Ablauf der Frist von einem Jahr wurden keine Unterschriften eingereicht.

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34. Volksinitiative "Rettet Brandenburgs Alleen"

Thema:
Erhaltung des Alleenbestands

Träger:
Naturschutzbund (Nabu), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Grüne Liga, Verkehrsclub Deutschland

Ergebnis:
Vom Landtag abgelehnt

Verlauf: Die Initiative forderte die Landesregierung auf, von ihrem Konzept abzusehen, pro Jahr nur 30 km Alleen als Ersatz für gefällte Bäume zu schaffen. Anstelle dessen sollten gefällte Alleenbestände mindestens eins zu eins ersetzt werden. Die Initiative begann am 17.08.2009 mit der Sammlung der erforderlichen 20.000 Unterschriften.

Die Träger der Volksinitiative übergaben am 12.08.2010 rund 25.700 Unterschriften an die Vizepräsidentin des Brandenburger Landtags. Am 11. November 2010 lehnte der Brandenburger Landtag die Forderungen der Initiative ab. Die Initiative kündigte am 20. Dezember an, aufgrund der hohen Hürden nicht in das Volksbegehren zu gehen.

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33. Volksinitiative "Musische Bildung für alle"

Thema:
Verdopplung des staatlichen Etats für Musikschulen

Träger:
Landesverband der Musikschulen Brandenburg

Ergebnis:
Teilerfolg - Kompromiss zwischen Initiative und Landtag

Verlauf:
Am 11.6. 2009 startete die Initiative in Potsdam mit der Sammlung der erforderlichen 20.000 Unterschriften. Die Volksinitiative richtete sich gegen die Streichung von Fördergeldern für Musikschulen seit der Umsetzung des Musik­schulgesetzes im Jahr 2000. 

Am 11.11. 2009 reichte die Initiative insgesamt 32.000 Unterschriften ein. Die Initiative und der Landtag einigten sich daraufhin auf einen Kompromiss, nämlich auf eine Erhöhung der Landesförderung um 1,3 Mio. Euro für die musisch-ästhetische Bildung in Schulen und Kitas, insbesondere für sozial benachteiligte Kinder sowie für Begabtenförderung und Ensemblespiel.

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32. Volksinitiative gegen die Massenbebauung Brandenburgs mit Windrädern (2008/09)

Thema:
Aufstellung von Regeln zum weiteren Bau von Windkrafträdern

Ergebnis:
Vom Landtag abgelehnt

Verlauf:
Die Initiatoren, bestehend aus elf Bürgerinitiativen, begannen am 26.4.2008 mit der Sammlung der ersten 20.000 Unterschriften. Mit der Volksinitiative wurden drei Forderungen erhoben. So sollten Windkraftanlagen nur in einem Mindestabstand zu Wohngebieten von 1500 Metern errichtet werden dürfen. Zwischen zwei Windkraftanlagen sollte es einen Mindestabstand von zehn Kilometern geben. Zudem sollten keine Windräder in Naturschutzgebieten errichtet werden dürfen. Die Energiestrategie des Landes sah vor, dass bis 2020 dreimal so viel erneuerbare Energie gewonnen werden sollte wie derzeit.

Am 27. April reichte die Initiative insgesamt 26.800 Unterschriften ein. Der Landtag lehnte sie am 2.7.2009 inhaltlich ab. Aufgrund der hohen Verfahrenshürden bei Volksbegehren beantragte die Initiative kein Volksbegehren.

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31. Volksbegehren "Keine neuen Tagebaue - für eine zukunftsfähige Energiepolitik" (2007/08)

Thema:
Volksbegehren gegen die Genehmigung weiterer Tagebaugebiete

Träger:
Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, NABU, BUND, GRÜNE LIGA, Lacoma e.V.

Ergebnis:
Nicht ausreichend Unterschriften

Verlauf:
Am 8. Oktober 2007 wurde mit der Sammlung der ersten 20.000 Unterschriften zur Beantragung des Volksbegehrens begonnen. Die Initiatoren wenden sich mit der Volksinitiative gegen die Erschließung von drei weiteren Braunkohletagebauen in der Lausitz. Mit der Ausweisung neuer Tagebaugebiete sind Umsiedlungen von vier Dörfern mit insgesamt 900 Bewohnern verbunden. Des weiteren wird befürchtet, dass mit der Ausweitung der Braunkohlenutzung die selbst erklärten Klimaziele Brandenburgs bis 2010 nicht mehr zu erreichen sind. Die Initiative fordert eine Neuausrichtung der Klimapolitik und die Schaffung alternativer Arbeitsplätze.

Am 15. Mai übergab die Initiative 26.574 Unterschriften dem Landtag. Der Landtag lehnte das Anliegen jedoch am 10. Juli 2008 ab. Am 10. Oktober begann das Bündnis mit der Sammlung der Unterschriften für das Volksbegehren. Am 9. Februar 2009 endete die Frist. Das Volksbegehren scheiterte am Unterschriftenquorum, da sich nur 25.612 Unterstützer auf den Ämtern eintrugen.

30. Volksinitiative "Freie Raucher" (2008)

Thema:
Wiederherstellung der Wahlfreiheit zwischen Nichtraucher- und Raucherlokalen

Träger:
Die Macher e.V.

Ergebnis:
Unterschriftensammlung eingestellt

Verlauf:
Die Initiative hat am 16. Januar 2008 mit der Sammlung der Unterschriften begonnen. Die Sammlung wurde Ende 2008 mangels ausreichender Unterschriften eingestellt.

29. Volksinitiative "Kostenfreie Schülerbeförderung ist machbar" (2007/08)

Thema:
Volksinitiative gegen eine Beteiligung der Eltern an den Fahrkosten der Schüler

Träger:
Aktionsbündnis für kostenfreie Schülerbeförderung

Ergebnis:
Erfolgreich - vom Landtag übernommen

Verlauf
Das Aktionsbündnis begann 1. Juni 2007 im Rahmen einer Auftaktveranstaltung auf dem Neuruppiner Schulplatz mit der Sammlung der Unterschriften. Ziel der Volksinitiative war, das Landesschulgesetz zu ändern. Dort war festgeschrieben, dass die Landeskreise von den Eltern und erwachsenen Schülern eine Zuzahlung zur Schülerbeförderung verlangen müssen. Das Gesetz ließ den Kreisen keine Wahl. Nach den Vorstellungen der Initiative, sollten die Kreise künftig selbst entscheiden können, ob und in welcher Höhe sich Eltern an den Fahrkosten beteiligen müssen. Zu den Unterstützern des Bündnisses zählten Bündnis 90/Die Grünen, FDP Kreisvorstand Ostprignitz-Ruppin, GEW Brandenburg, Linkspartei.PDS und andere. Am 12.12.2007 reichte die Initiative 26.275 Unterschriften ein. Am 9. April 2008 übernahm der Landtag die Forderungen der Initiative.

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28. Volksbegehren Sozialticket (2007/2008)

Thema:
Volksinitiative zur Einführung des Sozialtickets in Brandenburg

Träger:
Linkspartei.PDS, DGB, verdi, Arbeitslosenverband, Grüne Liga, Volkssolidarität

Ergebnis:
Erfolgreich - vom Landtag übernommen

Verlauf: Mit der Sammlung der Unterschriften für die Volksinitiative wurde am 1. Mai 2007 begonnen. Mit der Initiative sollte im Zuge der Verhandlungen für den Doppelhaushalt 2008/2009 nochmals Druck auf die Regierungsparteien zur Einführung des Sozialtickets ausgeübt werden. Ziel war es, sozial Schwache und Arbeitslose zu verbilligten Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu berechtigen. Der Preis sollte 50 Prozent der jeweiligen Umweltkarte in den Landkreisen nicht überschreiten.

Die Initiative übergab am 2.10.2007 dem Landtagspräsidenten 32.400 Unterschriften. Über 29.000 Unterschriften wurden für zulässig erklärt. Am 1. November wurde die Volksinitiative für zulässig befunden. Die Initiative ging am 1. Mai 2008 ins Volksbegehren. Am 21. Mai beschloss die Landesregierung die Einführung eines Sozialtickets. Die Initiative sah damit ihre Forderungen erfüllt und zog das Volksbegehren am 4. Juli zurück.

27. Volksinitiative Brandenburger Wald

Thema: Forstreform in Brandenburg

Träger: Bürgerinitiative Brandenburger Wald

Ergebnis: Nicht ausreichend Unterschriften

Verlauf:

Die Bürgerinitiative Brandenburger Wald hat Landtagspräsident Gunter Fritsch (SPD) im September 2007 20 000 Unterschriften gegen die vom Land geplante Forstreform übergeben – zuwenig, um das Thema das Reformvorhaben von Umwelt- und Agrarminister Dietmar Woidke (SPD) erneut zum Thema im Landtag machen zu können. Aus formalen Gründen seien die Voraussetzungen für eine Volksinitiative nicht erreicht worden, sagte Landtagssprecherin Katrin Rautenberg in Potsdam. Der Vorgang sei daher an den Petitionsausschuss weitergereicht worden, der sich um Beschwerden der Bürger kümmert. Hätten die Unterschriften ausgereicht, hätte sich der Landtag mit dem Thema befassen müssen. Nach dem Plan des Landes sollten bis zum Jahr 2015 rund 1100 der heute noch 2600 Stellen in den Forsten wegfallen und der Landeswald bis 2014 ohne Zuschüsse bewirtschaftet werden. Die Verringerung werde vorrangig durch Pensionierungen und durch Vermittlung in andere Tätigkeiten angestrebt.

 

26. Volksinitiative zur Direktwahl der Landräte (2006/07)

Thema:
Einführung der Direktwahl der Landräte in den brandenburgischen Kreisen

Träger:
FDP Brandenburg

Ergebnis:
Nicht ausreichend Unterschriften

Verfahren:
In fast allen Bundesländern werden die Landräte von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt. Nicht so in Brandenburg. Die FDP hatte deshalb am 9. Mai 2006 eine Volksinitiative zur Einführung der Direktwahl gestartet. Innerhalb eines Jahres gelang es den Initiatoren jedoch nicht, die nötigen 20.000 Unterschriften zu sammeln. Die VI wurde am 20.4.2007 für beendet erklärt.

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25. Volksbegehren gegen Zwangseingemeindung (2003/04)

Thema:

Gegen Zwangseingemeindung und für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung

Ergebnis:

Nicht ausreichend Unterschriften

Verlauf:

Am 3.3.2003 wurden im Rahmen der Volksinitiative 36.248 Unterschriften eingereicht. Das Begehren richtete sich gegen die Gesetze zur landesweiten Gebietsreform. Unter anderem wurde auch gefordert, dass Gemeindezusammenschlüsse und –Zusammenlegungen nur auf freiwilliger Basis erfolgen sollten. Der Landtag lehnte den Antrag allerdings ab. Somit wurde am 24.7.2003 ein Volksbegehren beantragt, welches vom 17.11.2003 bis 16.3.2004 lief. Nach Ablauf der Frist kamen 36.812 Eintragungen zusammen. Das Quorum von mindestens 80.000 Unterstützern wurde damit nicht erreicht. Zahlreiche Gemeinden versuchten sich durch Klagen vor dem Verfassungsgericht ihre Selbständigkeit zu erhalten.

24. Volksinitiative für bessere Lebensbedingungen für Asylbewerber (2002)

Ergebnis:

Erfolgreich - Pläne der Landesregierung wurden zurückgezogen

Verlauf:

Am 20. Oktober 2002 begann in Brandenburg der Flüchtlingsrat Brandenburg e.V. mit der Sammlung von Unterschriften für die von dem Verein getragene Volksinitiative „Pro Asyl“. Mit dieser Initiative sollten bessere Lebensbedingungen für Asylbewerber durchgesetzt werden. Konkret wurde ein in der Landesverfassung verankertes Diskriminierungsverbot gefordert und den Asylbewerbern sollte Bargeld ausgezahlt werden, nicht wie bisher Wertgutscheine. Der Antrag richtete sich vor allem gegen die Pläne des Landes, das so genannte „Sachleistungsprinzip“ einzuführen. Nachdem die Landesregierung die entsprechenden Runderlasse zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zurückgenommen hatte, wurde die Unterschriftensammlung gestoppt.

23. Volksinitiative gegen die Fusion von ORB und SFB (2002)

Ergebnis:

Unterschriftensammlung eingestellt

Verlauf:

Nachdem sich im Jahr 2002 abzeichnete, dass die Länder Berlin und Brandenburg ihre beiden öffentlich-rechtlichen Sender SFB und ORB aus Kostengründen fusionieren wollten, bildete sich eine Initiative im September 2002. Diese wurde von Kommunalpolitikern, Vertretern aus Kultur und Medien, und der PDS getragen. Sie setzte sich für einen eigenständigen Sender in Brandenburg ein und wollte den Abschluss eines Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt verhindern. Ende 2002 wurde die Sammlung von Unterschriften ausgesetzt und nicht wieder aufgenommen.

22. Volksinitiative zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte gegenüber der Polizei (2001/02)

Ergebnis:

Unterschriftensammlung eingestellt

Verlauf:

Eine Volksinitiative wurde im Mai 2001 von einer Bürgerinitiative angestrebt. Die Initiative strebte eine Reform des Polizeigesetzes und eine Einschränkung der Eingriffsbefugnisse der Polizei an. Nachdem bis April 2002 nur etwa 12.000 Unterschriften gesammelt wurden, wurde das Verfahren nicht mehr weiter betrieben.

21. Volksinitiative "Für Volksentscheide im Grundgesetz" (2001)

Thema:

Aufforderung zur Einführung von direktdemokratischen Elementen auf Bundesebene

Träger:

Mehr Demokratie und weitere

Ergebnis:

Vom Landtag abgelehnt

Verlauf:

Am 17.8.2001 wurden 29.000 und somit ausreichend Unterschriften eingereicht. Das Verfahren wurde von Mehr Demokratie e.V. und einigen weiteren Verbänden angestrebt. Inhaltlich wollte die Volksinitiative die Landesregierung dazu auffordern, dass diese sich für die Einführung von direktdemokratischen Elementen auf Bundesebene einsetzt. Der Landtag lehnte am 22.11.2001 die Vorlage der Volksinitiative allerdings ab. Ein Volksbegehren folgte nicht.

20. Volksinitiative "Für faire Abstimmungsrechte in Brandenburg" (2001)

Verlauf:

Thema:

Verbesserung der Direkten Demokratie

Ergebnis:

Vom Landtag abgelehnt

Verlauf:

Am 17.8.2001 wurden 29.000 Unterschriften eingereicht. Ziel war es, die Anforderungen an die Zulässigkeit von Volksinitiativen und Quoren beim Volksentscheid abzusenken und ein Referendum zu vom Landtag verabschiedeten Gesetzen auf Antrag von 100.000 Stimmberechtigten einzuführen. Darüber hinaus sollten auch die unmittelbaren Mitwirkungsrechte der Bürger auf der Kommunalebene in der Verfassung verankert werden. Der Landtag lehnte allerdings am 22.11.2001 die Vorlage der Volksinitiative ab. Ein Volksbegehren erfolgte nicht.

19. Volksinitiative zur Neufassung des Waldgesetzes (2000/01)

Thema:

Neufassung des Waldgesetzes mit dem Ziel, das Reiten auf Wegen und Straßen im Wald allgemein zu gestatten

Ergebnis:

Vom Landtag abgelehnt

Verlauf:

Am 19.10.2000 wurden 25.987 Unterschriften eingereicht, darunter 20.812 Gültige. Ziel war es, dass Reiten nicht nur auf den gesondert ausgeschilderten Wegen zugelassen ist, sondern auf allen. Im Grunde stimmte der Landtag der Initiative zu, sah aber eine Umkehr der Rechtslage als zu weitgehend an. Vielmehr sollten Forstämter, Reiter, Jäger, Tourismusverbände etc. für ein Gesamtwegenetz sorgen. Der Landtag lehnte am 25.1.2001 das Anliegen der Volksinitiative ab. Ein Volksbegehren folgte nicht.

18. Volksinitiative Kindertagesstätten (2000/01)

Thema:

Sicherung des Rechtsanspruchs aller Kinder auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten

Ergebnis:

Vom Hauptausschuss für unzulässig erklärt - Einspruch vom Landesverfassungsgericht abgelehnt

Verlauf:

Am 13.7.2000 wurden 147.385 Unterschriften eingereicht. Von den geprüften 34.843 waren 29.979 gültig. Die nach den Wahlen im September 1999 neue Koalition von CDU und SPD wollte die Nettokreditaufnahme des Landes bis zum Jahr 2002 auf Null zurückfahren. Damit dieses Ziel erreicht wird, wollte die Regierung den Anspruch der Kinder im Grundschulalter (also bis zur 6. Klasse) auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten deutlich einschränken. Der Antrag der Volksinitiative richtete sich gegen diese Pläne und konkretisierte sogar noch das Gesetz in Bezug auf Betreuungszeiten. Auf Beschluss des Hauptausschusses gemäß § 9 Abs. 6 VAG wurde die Volksinitiative für unzulässig erklärt, da sie in den Haushalt des Landes eingriff. Anzumerken ist hier, das wenige Monate zuvor eine ähnliche Volksinitiative in Sachsen-Anhalt zugelassen wurde und auch vorherige Volksinitiativen, welche Kosten erzeugten, zugelassen wurden (siehe unten). Die Vertreter haben daraufhin das Verfassungsgericht angerufen, welches am 20.09.2001 den Antrag der Volksinitiative ablehnte.

17. Volksbegehren zur Förderung der Musikschulen (1999/2000)

Ergebnis:

Teilerfolg - Unterschriftensammlung abgebrochen, da vom Landtag zu großen Teilen übernommen

Verlauf:

Am 19.7.1999 wurden im Rahmen der Volksinitiative 61.022 Unterschriften eingereicht. Von den 29.799 geprüften Unterschriften waren 22.525 ohne Mängel. Die Vorlage wurde vom Landtag am 15.12.1999 abgelehnt. Es wurde allerdings darauf hingewiesen, dass die Ablehnung nicht in dem Ansinnen selbst sondern in der Einhaltung von Fristen und klärungsbedürftigen Passagen im Gesetzentwurf begründet ist. Die Vertreter der Volksinitiative hatten zugegeben, dass die von ihnen gewählten Formulierungen rechtlich nicht ganz unbedenklich sind. Der Landtag empfahl der Landesregierung jedoch bis zum nächsten Jahr ein Musikschulgesetz zu erarbeiten. Da jedoch nicht klar war, ob die Landesregierung diesem Anliegen nachkommen würde, wurde am 16.12.1999 ein Volksbegehren beantragt, welches am 19.07.2000 auslief. Das Volksbegehren kam nicht zustande, da nur 20.772 gültige Eintragungen erfolgten. Die Initiatoren hörten nach dem 15. Dezember 2000 auch mit der Werbung für die Unterschriften auf, da die Landesregierung tatsächlich am 28.06.2000 ein Musikschulgesetz einbrachte, welches Inhaltlich der Volksinitiative sehr stark entgegen kam und am 15.12.2000 vom Landtag angenommen wurde.

16. Volksinitiative Medizinische Betreuung und Versorgung (1999)

Thema:

Gegen die zunehmende Benachteiligung der ostdeutschen Bevölkerung in der medizinischen Betreuung und Versorgung

Ergebnis:

Vom Landtag abgelehnt

Verlauf:

Am 9.6.1999 wurden ca. 200.000 Unterschriften eingereicht. Von den 67.700 geprüften waren 47.977 gültig. Die Vertreter der Initiative wurden vor dem zuständigen Ausschuss angehört, der Ausschuss empfand auch Verständnis für die Antragsteller, empfahl aber trotzdem den Antrag abzulehnen. Grund hierfür war, dass die Pro-Kopf-Ausgaben für Arzneimittel in Brandenburg zwar etwa dem Mittelwert der ostdeutschen Länder entsprachen, aber deutlich höher waren als der Bundesdurchschnitt. Dies sei unter anderem auf die hohe Morbidität in Brandenburg zurückzuführen und dass in Brandenburg teurere Medikamente verschrieben werden, daher gebe es erhebliches Einsparungspotential. Der Landtag lehnte die Vorlage am 08.07.1999 ab. Ein Volksbegehren erfolgte nicht.

15. Volksinitiative gegen den Ausbau des Flughafens Schönefeld (1998)

Thema:

Verhindern des Ausbaus des Flughafens Schönefeld

Träger:

Aktionsgruppe Blankenfelde gegen den Ausbau des Flughafens Schönefeld

Ergebnis:

Vom Landtag abgelehnt

Verlauf:

Am 02.07.1998 wurden ca. 24.000 Unterschriften eingereicht. Davon waren 23.404 gültig. Die Initiative wollte den Landtag auffordern, auf die Landesregierung einzuwirken, damit diese dem Landesentwicklungsplan „Standortsicherung Flughafen Schönefeld“ nicht zustimmt. Aus Sicht der Aktionsgruppe war der Plan eines Großflughafens wirtschaftlich fragwürdig, ökologisch schädlich und insgesamt unzumutbar. Der Landtag lehnte die Vorlage am 21.10.1998 ab, forderte allerdings die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für eine Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm einzusetzen, um Verbesserungen im Lärm- und Gesundheitsschutz im Sinne der Betroffenen zu erreichen.

14. Volksbegehren "Nein zum Transrapid Berlin-Hamburg" (1997/98)

Thema:

Verhinderung des Transrapidbaus

Ergebnis:

Nicht ausreichend Unterschriften

Verlauf:

Am 09.04.1997 wurden im Rahmen der Volksinitiative 27.456 Unterschriften eingereicht, von denen 24.441 gültig waren. Gegenstand des Antrags war eine Aufforderung an die Landesregierung, sich mit allen politischen und rechtlichen Mitteln gegen den Bau des Transrapid zu stellen. Außerdem sollte sich die Landesregierung für eine Rückführung der verplanten Steuergelder bemühen. Begründet wurde der Antrag damit, dass das Projekt verkehrspolitisch unsinnig war, Steuergelder verschwendet und Umwelt und Natur schadet. Am 29.05.1997 hörte der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnung und Verkehr die Vertreter der Volksinitiative an. Am 12.06.1997 stellte der Landtag die Zulässigkeit der Initiative fest, lehnte sie jedoch inhaltlich ab. Daraufhin wurde am 21.07.1997 ein Volksbegehren beantragt, welches vom 20.10.1997 bis 19.02.1998 lief. Nach Ablauf der Frist kamen 69.570 gültige Eintragungen zusammen. Damit ist das Volksbegehren nicht zustande gekommen.

13. Volksinitiative zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (1996)

Thema:

Förderung der ehrenamtlichen Arbeit von Jugendlichen

Träger:

Zahlreiche Jugendverbände

Ergebnis:

Nicht ausreichend Unterschriften

Verlauf:

Am 19.11.1996 wurden 23.884 eingereicht, von denen 13.253 ohne Mängel waren. Aufgrund eines Beschlusses des Hauptausschusses wurde das Anliegen an die Initiatoren zurückgegeben, da die förmlichen Voraussetzungen für Volksinitiativen nach §§ 6 und 8 VAG nicht erfüllt waren. Die Initiative enthielt ein ausführliches Jugendförderungsgesetz, mit dem die Bedingungen für die Kinder- und Jugendarbeit verbessert werden sollten. Ein Sonderurlaubsgesetz sollte den ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätigen Personen einen Anspruch auf bezahlten Urlaub einräumen. Zugleich sollten die betroffenen Arbeitgeber einen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen erhalten.

12. Volksinitiative zur Neuorientierung der Wasser- und Abwasserpolitik (1996)

Thema:

Überprüfung der Wasser- und Abwasserpolitik

Träger:

Bürgerbewegung für sozialverträgliche Wasser- und Abwasserpreise Eberswalde

Ergebnis:

Vom Landtag übernommen - nur formal erfolgreich

Verlauf:

Am 06.05.1996 wurden dem Landtag 30.580 Unterschriften überreicht, von denen 21.133 gültig waren. Anlass war, dass in vielen Gemeinden Brandenburgs überdimensionierte Kläranlagen errichtet worden waren. Die erheblichen Kosten für die Errichtung und den Betrieb dieser Anlagen wurden vollständig auf die Gebührenzahler abgewälzt. Der Hauptausschuss des Landtages kam zunächst zu dem Ergebnis, dass die Initiative unzulässig sei, weil es sich bei dem Gegenstand um „Gebühren“ handele und damit um einen Eingriff in den Haushalt. Aufgrund eines Gutachtens der Landtagsverwaltung, in welchem dargelegt wurde, dass die Auswirkungen auf den Landeshaushalt nur geringfügig sind und nicht die Haushaltshoheit bedrohen, wurde dem Antragsgegenstand doch noch stattgegeben. Nachdem bei den Anhörungen am 15.08.1996 herauskam, dass Handlungsbedarf bestand, beschloss der Landtag am 28.08.1996, erneut über die sozialverträgliche Gestaltung der Wasser- und Abwasserpolitik zu beraten. Damit war dem Anliegen der Initiative formal entsprochen.

11. Volksinitiative zur Förderung von Musikschulen (1996)

Thema:

Förderung von Musikschulen

Ergebnis:

Volksinitiative vom Landtag abgelehnt - Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens zurückgezogen

Verlauf:

Am 28.02.1996 wurden dem Landtag die Volksinitiative mit 64.507 Unterschriften vorgelegt, darunter auch viele Unterschriften von Landtagsabgeordneten. Von den Unterschriften waren 49.935 gültig. Am 18. April 1996 wurde die Initiative vom Landtag für gültig erklärt und danach den zuständigen Ausschüssen zur weiteren Beratung übergeben. Diese hörten die Vertreter der Volksinitiative am 30.05.1996 an. Am 12.06.1996 lehnte der Landtag die Volksinitiative ab, mit der Begründung, dass gegenwärtig keine finanzpolitischen Handlungsräume für die beantragte Förderung von Musikschulen zur Verfügung stehen. Am 03.07.1996 haben die Vertreter der Volksinitiative die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Dieser Antrag wurde am 30.09.1996 zurückgezogen.

10. Volksbegehren gegen das Verkehrsprojekt 17 Deutsche Einheit (1995/96)

Thema:

Verhinderung des „Verkehrsprojekt 17 – Deutsche Einheit“ bzw. den Ausbau der Havel

Träger:

Grüne Liga Brandenburg, Landesverbände des Naturschutzbundes, Bund für Umwelt und Naturschutz

Ergebnis:

Nicht ausreichend Unterschriften

Verlauf:

Die Volksintiative wurde mit 45.733 Unterschriften am 21. August 1995 eingereicht. Sie wurde durch Beschluss des Landtages vom 13.12.1995 abgelehnt. Die Beantragung eines Volksbegehrens erfolgte am 12.01.1996 und lief vom 15.04. - 14.08.1996. Mit 58.306 gültigen Eintragungen konnte die erforderliche Unterstützung von 80.000 jedoch nicht erreicht werden. Für den erneuten Anlauf gegen den geplanten Ausbau der Havel beantragten die Initiatoren beim Landtag die Altersgrenze für die Beteiligung an der Volksinitiative auf 16 Jahre zu senken, da die Jugendlichen in Zukunft maßgeblich von den Auswirkungen betroffen wären. Der Landtag lehnte den Antrag ab, weil sich die Initiative nicht konkret mit den Belangen von Jugendlichen beschäftigt. Daraufhin wurde eine Verfassungsbeschwerde am 20. Januar 1995 beim Landesverfassungsgericht eingelegt. Diese war jedoch erfolglos.

Das magere Ergebnis bei dem Volksbegehren lässt sich wahrscheinlich darauf zurückführen, dass sich die Notwendigkeit ergeben hatte, den Mittellandkanal auszubauen, da der Mittellauf der Elbe zwischen Lauenburg und Magdeburg als Biosphärenreservat erklärt wurde. Damit war jedoch der Ausbau der Havel unumgänglich.

9. Volksinitiative gegen den Schnellstraßenbau im Finowtal und dem Niederoderbruch (1995)

Ergebnis:

Erfolgreich - Raumordnungsverfahren wurde wiederholt

Verlauf:

Am 26.06.1995 wurde die Volksinitiative gestartet. Das Anliegen wurde an das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr und das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung sowie an die zuständigen Ausschüsse übergeben.

Dem Anliegen der Bürgerinitiative wurde am 17.10.1995 Rechnung getragen. Das Raumordnungsverfahren wurde wiederholt.

8. Volksinitiative zur Schaffung sozialer und rechtlicher Voraussetzungen bei Überleitung in das Vergleichsmietensystem in den neuen Bundesländern (1995)

Thema:

Einführung des Systems der Vergleichsmieten nur unter bestimmten Bedingungen

Ergebnis:

Vom Hauptausschuss übernommen - nur formal erfolgreich

Verlauf:

Am 12.04.1995 wurden im Rahmen der Volksinitiative 57.001 Unterschriften eingereicht. Die Initiative forderte den Landtag dazu auf, die Landesregierung zu beauftragen, sich gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat, dafür einzusetzen, dass die Vergleichsmiete in den neuen Ländern nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeführt wird. Anlass war die für den 1. Juli 1995 geplante weitere Lockerung der Mietpreisbindung in den neuen Ländern durch das Mietenüberleitungsgesetz, in dessen Folge drastische Mieterhöhungen erwartet wurden. Der Hauptausschluss des Landtags kam bei seiner abschließenden Behandlung der Initiative am 16. Mai 1995 nach. Es stand zu diesem Zeitpunkt jedoch schon fest, dass die Forderungen sich unter keinen Umständen vollständig erfüllen lassen. Es ist nicht erkennbar, dass die nachfolgenden Bemühungen der Landesregierung die Verhandlungen über das Mietenüberleitungsgesetz noch wesentlich beeinflusst haben.

7. Volksinitiative gegen den Wasserstraßenausbau in Brandenburg (1994)

Thema:

Verhinderung des „Verkehrsprojekt 17 – Deutsche Einheit“ in Brandenburg

Träger:

Grüne Liga Brandenburg, Landesverbände des Naturschutzbunges, Bund für Umwelt und Naturschutz

Ergebnis:

Nicht ausreichend Unterschriften

Verlauf:

Am 06.07.1994 wurden im Rahmen einer Volksinitiative ca. 36.000 Unterschriften eingreicht, von denen 18.636 zulässig waren. Die Initiative beinhaltet einen Antrag an den Landtag, der die Landesregierung zu einer Initiative im Bundesrat auffordern sollte, den Ausbau der Havel im Rahmen des „Verkehrsprojekt 17- Deutsche Einheit“ zu verhindern. Dies wurde als notwendig angesehen, da die Pläne ökologisch und ökonomisch nicht zu verantworten seien.

Viele der Unterschreiber hatten das Mindestalter von 18 Jahren noch nicht erreicht, so wurden viele Unterschriften für ungültig erklärt. Die Initiatoren erklärten am 28. November 1994 dem Landtag, dass sie die Initiative erneut einbringen würden.

6. Volksbegehren Kreisstadt Finsterwalde (1993/94)

Thema:

Verlegung des Verwaltungssitzes des Landkreises „Elbe-Elster“ nach Finsterwalde

Ergebnis:

Nicht ausreichend Unterschriften

Verlauf:

Am 25.06.1993 wurden im Rahmen einer Volksinitiative 21.966 Unterschriften eingereicht. Bei der Initiative sollte erreicht werden, dass der Sitz der Verwaltung des Landkreises „Elbe-Elster“ nach Finsterwalde und nicht nach Herzberg bzw. Bad Liebenwerda gelegt wird. Die Volksinitiative wurde durch Beschluss des Landtages vom 30.09.1993 abgelehnt. Ein Volksbegehren wurde am 21.10.1993 beantragt und lief vom 04.01. - 03.05.1994. Da nur 6.125 gültige Eintragungen erfolgten, ist das Volksbegehren nicht zustande gekommen.

5. Volksinitiative Kreisstadtentscheidung durch den Kreistag (1993/94)

Thema:

Bestimmung des Sitzes der Kreisverwaltung durch den Kreistag

Ergebnis:

Vom Landtag abgelehnt

Verlauf:

Am 26.02.1993 wurden ca. 40.000 Unterschriften eingereicht. Der Gesetzentwurf der Initiative sah vor, dass der jeweilige Kreistag den Sitz der Kreisverwaltung bestimmen soll. Dies stand im Gegensatz zu den Vorgaben des Kreisneugliederungsgesetzes. Laut Beschluss des Hauptausschusses wurde die Volksinitiative für unzulässig erklärt, da der Gegenstand nicht in die Zuständigkeit des Landtages fällt.

Am 23.07.1993 wurde von den Initiatoren eine Klage beim Landesverfassungsgericht eingereicht. Das Urteil vom 15.09.1994 gab den Klägern Recht. Somit wurde die Volksinitiative für zulässig erklärt, jedoch am 15.12.1994 vom Landtag abgelehnt. Der Landtag lehnte die Volksinitiative mit der Begründung ab, dass die Bevölkerung der Kreise vor der Bestimmung der Kreissitze ausreichend angehört wurde. Die Beteiligung der Kreistage würde demzufolge nur eine scheinbare Verstärkung der Mitbestimmung mit sich bringen. Ein Volksbegehren wurde nicht eingeleitet.

4. Volksbegehren: Alle Macht geht vom Volke aus (1993)

Thema:

Landesweite Initiative zur Kreisneugliederung

Ergebnis:

Nicht ausreichend Unterschriften

Verlauf:

Die Volksinitiative wurde mit 22.000 Unterzeichnern am 16. Dezember 1992 eingereicht und vom Landtag abgewiesen. Das Volksbegehrens wurde am 22.04.1993 beantragt und lief vom 04.08. - 04.12.1993. Da nur 9.259 gültige Eintragungen erfolgten, kam es nicht zum Volksentscheid.

3. Volksinitiative für die Uckermark (1992)

Ergebnis:

Erfolgreich - vom Hauptausschuss übernommen

Verlauf:

Am 15.12.1992 wurden im Rahmen der Volksinitiative 10.087 Unterschriften eingereicht. Das Quorum wurde somit nicht erreicht. Dem Anliegen wurde allerdings mit In-Kraft-Treten des Kreisneugliederungsgesetzes Rechnung getragen.

2. Volksinitiative Pro Prignitz (1992)

Ergebnis:

Nicht ausreichend Unterschriften

Verlauf:

Am 15.12.1992 wurden im Rahmen der Volksinitiative 8.188 Unterschriften eingereicht. Laut Beschluss des Hauptausschusses waren somit die förmlichen Voraussetzungen für eine Volksinitiative nicht erfüllt, da das Quorum von 20.000 Unterschriften nicht erreicht wurde.

1. Volksinitiative zur Bildung eines Kreises Oberhavel (1992)

Thema:

Bildung eines Kreises Oberhavel bestehend aus den Kreisen Oranienburg und Gransee ohne den Kreis Templin

Ergebnis:

Erfolgreich - vom Hauptausschuss übernommen

Verlauf:

Am 23.11.1992 wurden 25.136 Unterschriften gesammelt. Die formellen Voraussetzungen für eine Volksinitiative waren somit erfüllt. Dem Anliegen wurde allerdings mit In-Kraft-Treten des Kreisneugliederungsgesetzes Rechnung getragen.

Laufende Verfahren: 4

Abgeschlossen: 55

Von 37 abgeschlossenen Volksinitiativen...

schafften 15 das Unterschriftenquorum nicht,

wurde 1 für unzulässig erklärt,

wurden 10 vom Landtag abgelehnt und

wurden 11 vom Landtag übernommen.

Davon wurden 6 vollständig (auch inhaltlich!) und 3 nur formal übernommen, während 2 Initiativen lediglich einen Kompromiss aushandelten.

Insgesamt 14 Initiativen gingen ins Volksbegehren. Davon...

wurden 5 vom Landtag übernommen ( 1 lediglich formal, 2 teilweise, 2 vollständig) und

erreichten 9 das Unterschriftenquorum nicht.

Es gab bisher keinen Volksentscheid.