Reform: Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

Den Bürgerinnen und Bürgern wird es nach wir vor schwer gemacht, sich mit Bürgerbegehren verbindlich in die Kommunalpolitik einzumischen. Wichtige Politikbereiche sind von vornherein ausgeschlossen, bei den zugelassenen Themen werden zu viele Unterschriften verlangt. Andere Bundesländer, allen voran Bayern, Hamburg und Berlin, haben längst anwendungsfreundliche Regelungen geschaffen.

Wir schlagen folgende Änderungen vor:

Bauleitplanung

Bisher sind keine Bürgerbegehren zur Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen möglich. Über die meisten relevanten Bauprojekte können die Bürgerinnen und Bürger somit nicht abstimmen. In Zukunft sind auch Bürgerbegehren zur Bauleitplanung möglich.

Unterschriftenquorum

Das Unterschriftenquorum bei Bürgerbegehren sollte gesenkt werden. Fünf Prozent der Wahlberechtigten reichen aus, um anzuzeigen, dass eine Thema relevant genug ist, damit die Bürgerschaft in der Kommune darüber abstimmt.

Zustimmungsquorum

Abstimmungsquoren sind undemokratisch und führen dazu, dass auch Bürgerinnen und Bürger mitentscheiden, die sich gar nicht an der Abstimmung beteiligt haben. Abstimmungsquoren ermutigen die NEIN-Seite dazu, der Abstimmung fern zu bleiben. Somit entfernt man sich vom eigentlichen Ziel, eine höhere Beteiligung zu erreichen. Das Ergebnis des Bürgerentscheids wird darüber hinaus verzerrt, da eher die JA-Seite an der Abstimmung teilnimmt. Das Zustimmungsquorum sollte entfallen. Die Mehrheit der Abstimmenden würde entscheiden.

Frist bei kassatorischen Begehren

Während die Kommunalvertretungen jederzeit eigene Beschlüsse ändern oder aufheben können, wird den Bürgern für die Einleitung eines Bürgerentscheids eine extrem kurze Frist gesetzt. Bürgerbegehren, die auf eine Entscheidung des Gemeinderats gerichtet sind, müssen samt Unterschriften innerhalb von acht Wochen nach Beschluss eingereicht sein. Initiativen werden hier einem unnötigen Zeitdruck ausgesetzt. Unser Vorschlag ist, dass Beschlüsse jederzeit mit einem Bürgerbegehren korrigiert werden können. Die Unterschriften sollten innerhalb von sechs Monaten gesammelt werden müssen. Die Initiativen haben selbst ein Interesse daran, ihr Bürgerbegehren schnell einzureichen, um nicht vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden.