Brandenburger Grüne fordern Reform bei Bürgerbegehren

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag hat in einem Entschließungsantrag, die Landesregierung dazu aufgefordert, durch eine Reform der Kommunalverfassung die direkte Demokratie zu stärken.  Es sollen die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Städten und Gemeinden gesenkt, ehrenamtliche Mandatsträgerinnen und -träger gestärkt und die Mitsprachemöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche verbessert werden.

Der Antrag stellt eine Ergänzung zu den Handlungsempfehlungen des Evaluierungsberichts der Landessregierung dar. Die Grünen fordern die Streichung von Themenausschlüssen, eine Umwandlung des Kostendeckungsvorschlags in eine Kostenschätzung, die Senkung des Zustimmungsquorums von 25 auf 15 Prozent sowie die Einführung von Bürgerentscheiden auf Ortsteilebene.  

Mehr Demokratie forderte bereits bei der letzten Novellierung 2007, die Hürden für die kommunale Direktdemokratie zu senken. Brandenburg belegt mit seinen eher verhindernden Regelungen im Vergleich der Bundesländer den 11. Platz. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind in Brandenburg nach wie vor ein seltener Vorgang. Die Forderungen der Grünen gehen deutlich in die richtige Richtung. Allerdings plädiert Mehr Demokratie dafür, vollständig auf Quoren bei Abstimmungen zu verzichten, da diese das Abstimmungsergebnis verzerren und eher zu weniger als zu mehr Beteiligung führen. Eine Aussprache und Entscheidung über den Antrag ist für die nächste öffentliche Sitzung des Ausschusses für Inneres am 18. Oktober geplant.