Aufruf: Bürgerrechte in guter Verfassung

Bei der Verabschiedung der Brandenburger Verfassung 1992 wurde inspiriert durch die Bürgerrechtsbewegung mehr Demokratie versprochen. Nach mehr als 20 Jahren praktischer Erfahrungen mit direkter Demokratie ist Ernüchterung eingetreten. Noch nie konnte ein Volksentscheid von den Bürgerinnen und Bürgern auf den Weg gebracht werden und auf kommunaler Ebene lassen unnötig hohe Hürden Bürgerbegehren oftmals scheitern. Über kommunale Bauprojekte dürfen die Bürgerinnen und Bürger gar nicht erst abstimmen. Damit liegt Brandenburg im Ländervergleich weit hinten. Das muss sich ändern!

Mit der Landtagswahl bietet sich die Chance, die Regeln für direkte Demokratie zum Thema im Wahlkampf und den Koalitionsverhandlungen zu machen, damit die Mitbestimmungsrechte in der kommenden Wahlperiode ausgebaut werden.

Unterschreiben Sie hier unseren Aufruf für den Ausbau der direkten Mitbestimmung!


Unsere Vorschläge im Detail

Volksbegehren und Volksentscheid

1. Die Amtseintragung für Volksbegehren muss um die freie Unterschriftensammlung ergänzt werden. Brandenburg ist das einzige ostdeutsche Bundesland, das seine Bürgerinnen und Bürger für eine Unterschrift unter ein Volksbegehren in die Amtsstuben zwingt. Mit der freien Sammlung wird die politische Debatte in die Öffentlichkeit getragen.

2. Das Zustimmungsquorum von 25 Prozent beim Volksentscheid muss entfallen. Wie bei Wahlen soll die Mehrheit entscheiden. Bayern, mit seiner lebendigen Praxis der direkten Demokratie, kennt kein Zustimmungsquorum und macht damit gute Erfahrungen.

3. Es gibt kaum politische Entscheidungen, die in der Folge nicht auch etwas kosten. Aber finanzwirksame Volksbegehren sind in Brandenburg kaum möglich. Das Haushaltstabu muss gelockert werden. In Ländern, in denen Menschen auch über finanziell bedeutsame Fragen entscheiden können, zeigt sich, dass sie sehr verantwortlich mit unser aller Geld umgehen.

Bitte unterstützen Sie unseren Aufruf, damit die Bürgerrechte zukünftig in guter Verfassung sind!

 

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

1. Bürgerentscheide über die Bauleitplanung sollen in Zukunft zulässig sein, denn Bauprojekte sind ein zentrales kommunales Thema. In zehn Bundesländern dürfen die Bürgerinnen und Bürger auch über Bebauungspläne abstimmen. So sind in Bayern, dem Bundesland mit den meisten Bürgerentscheiden, häufig Bauprojekte Gegenstand von Bürgerbegehren.

2. Der Kostendeckungsvorschlag als K.O.-Kriterium bei Bürgerbegehren sollte abgeschafft werden. Initiativen müssen zurzeit einen durchführbaren Vorschlag zur Gegenfinanzierung ihrer begehrten Maßnahme machen. Jedoch ist die Gemeindevertretung nicht an diesen Vorschlag gebunden und die Initiativen sind oftmals damit überfordert. Er ist der häufigste Grund für die Unzulässigkeit von Bürgerbegehren. Mehr Demokratie schlägt anstelle dessen vor, dass sowohl Gemeindeverwaltung als auch Initiative eine Schätzung der Kosten vornehmen müssen.

3. Die sehr kurze Frist von acht Wochen für Bürgerbegehren, die sich gegen Beschlüsse der Kommunalvertretung richten, ist zu streichen. Wie bei Initiativbegehren sollte eine Frist von einem Jahr gelten, in der sie ihre Gültigkeit behalten. Es leuchtet nicht ein, warum Kommunalvertretungen Beschlüsse jederzeit wieder aufheben können, die Bürgerinnen und Bürger jedoch nicht. Die Frist von acht Wochen ist zu kurz, bedenkt man, dass ein sachgerechter Begehrenstext inklusive Kostendeckungsvorschlag erst ausgearbeitet werden muss.

Bitte unterstützen Sie unseren Aufruf!

 

Was passiert mit dem Aufruf?

Wir wollen erreichen, dass sich die längst überfälligen Reformen der direkten Demokratie im Koalitionsvertrag wiederfinden. Wir werden den Aufruf nach der Landtagswahl während der Koalitionsgespräche den verhandelnden Parteien übergeben.