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Anhörung zum Volksabstimmungsgesetz

Am 28.11. 2007 war Mehr Demokratie zur Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses geladen. Thema war das voraussichtlich noch zu beschließende Volksabstimmungsgesetz. Als Sachverständige geladen waren Dr. Michael Efler als Vertreter für Mehr Demokratie e.V., Priv. Doz. Dr. Otmar Jung, Dr. Christoph Lehmann (Vorsitzender Pro Reli e.V.) und Dr. Peter Neumann (Deutsches Institut für Sachunmittelbare Demokratie).

Im Zentrum der Diskussion stand die Frage, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt, wenn Unterzeichnende bei der Unterschriftenleistung den Sammlern ihren Personalausweis vorzeigen müssen. Der Gesetzentwurf des Senats sieht dies bisher vor. Als Vertreter der Verwaltung begründete der Landeswahlleiter Schmidt von Puskás diese zusätzliche Prüfung damit, dass dadurch Missbrauch bei der Unterschriftensammlung und die Fehlerquote ungültiger Unterschriften reduziert werden könnten.

Alle vier Experten wiesen diese zusätzliche Hürde als unverhältnismäßig und unwirksam zurück. Jung verwies dabei auf ein Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs, welcher 2001 feststellte, dass vom Gesetzgeber erlassene Rechtsnormen die Ausübung direkter Demokratie nicht spürbar erschweren dürfen. Diese Maxime sah er mit dem Vorzeigen eines Personalausweises auf der Straße verletzt. Efler wies darauf hin, dass die Durchführung von Volksbegehren insbesondere dadurch erschwer würde, dass dann keine Unterschriftenlisten verschickt bzw. um Download angeboten werden könnten. Neumann ergänzte, dass vor allem Menschen aus den neuen Bundesländern mit solchen Kontrollmaßnahmen ihre Schwierigkeiten haben und im Zweifelsfall ihre Unterschrift verweigern würden. Auch die Wirksamkeit dieser Kontrollmaßnahme wurde angezweifelt, denn niemand kann letzten Endes überprüfen, ob tatsächlich ein Ausweis vorgezeigt wurde.

Ein weiterer Diskussionspunkt waren die Fristen für die Plakatierung. Vorgesehen ist eine wie bei Wahlen angesetzte 7-Wochen-Frist bei Volksbegehren und -entscheid. Da es sich beim Volksbegehren aber um einen Zeitraum von 4 Monaten handelt, mache eine Beschränkung auf sieben Wochen gar keinen Sinn. Efler und Jung plädierten hier für eine Ausweitung auf die kompletten vier Monate, da die Dynamik von Volksbegehren nicht voraussehbar sei. Jung sprach sich sogar für eine 7-Wochen-Frist vor Beginn des Volksbegehrens aus.

Auch die Frage der Kostenerstattung stand zur Diskussion. Hier argumentierte die Expertenrunde, dass auch kleine Gruppierungen jenseits großer Verbände und Parteien die Möglichkeit haben müssten, ihr Anliegen mittels eines Volksbegehrens zu lancieren. Auf eine Höhe einigte man sich nicht, aber es war klar, dass die Kostenerstattung nie die kompletten Kosten erreichen würde, sondern bestenfalls eine Aufwandsentschädigung darstellen würde.

Zum Thema Schutzwirkung waren die Experten geteilter Meinung. Während Efler sich für eine einfach gesetzlich geregelte Schutzwirkung von Volksbegehren bis zum Volksentscheid aussprach, äußerten die anderen, dass eine aufschiebende Wirkung, bei der der Senat bis zum Volksentscheid nicht entgegen dem Volksbegehren handeln darf, zwar wünschenswert sei, dies unterhalb der Verfassungsebene jedoch nicht zu regeln sei.

Im Großen und Ganzen kann man von einer durchaus erfolgreichen Anhörung sprechen. In den nächsten Wochen wird sich zeigen, welchen Effekt die doch sehr deutlichen Expertenaussagen auf die Entscheidungsträger haben wird. Der Ausschussvorsitzende Andreas Gram kündigte an, dass das Gesetz in jedem Fall im Januar 2008 im Ausschuss beschlossen werden soll. Viel Zeit bleibt also nicht mehr.

 

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