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Brandenburg: Koalition verbessert Bürgerbegehrensverfahren

Am 21. Februar hat der Landtag mit seinem Beschluss zur Änderung der Kommunalverfassung auch das Bürgerbegehrensverfahren gestärkt.

Am 21. Februar hat der Landtag mit seinem Beschluss zur Änderung der Kommunalverfassung auch das Bürgerbegehrensverfahren gestärkt. Bürgerbegehren, die sich gegen Beschlüsse der Kommunalvertretunng richten, werden zukünftig vorab, also bevor die Unterschriftensammlung beginnt, auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft. Zwar hatte der Landtag bereits zuvor eine Regelung eingeführt, die zu einer frühzeitigeren Prüfung von Bürgerbegehren führte. Diese erfolgte jedoch nicht vor, sondern parallel zur Unterschriftensammlung und war zudem nicht verpflichtend, überließ also den Bürgerinitiativen die Entscheidung darüber, wann ihr Bürgerbegehren geprüft wird. 

Mehr Demokratie hatte dies mehrfach kritisiert, da immer noch die Möglichkeit bestand, dass so weiterhin Unterschriften für offensichtlich unzulässige Bürgerbegehren gesammelt werden konnten. Anlass zur erneuten Änderung des Prüfverfahrens gab ein Bürgerbegehren im Landkreis Uckermark, welches sich gegen die Einrichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete richtete. Trotz eindeutiger Hinweise der Kommunalverwaltung, dass das Bürgerbegehren auf eine Unzulässigkeit zulaufe, sammelten die Initiatoren Unterschriften und weckten damit bei den Unterschreibenden Erwartungen, die nicht zu erfüllen waren. Hinzu am, dass das Bürgerbegehren von rechtsextremen Kräften instrumentalisiert wurde, um Stimmung gegen Geflüchtete zu machen.

In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Kommunales konnten wir diesen Punkt nochmals aufrufen und uns freut, dass die Koalition diesen Punkt nun aufgegriffen hat. Von Anfang an herrscht nun für alle Beteiligten im Verfahren mehr Klarheit über die rechtliche Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens. Offensichtlich rechtswidrige Bürgerbegehren werden damit gestoppt. Das ist gut für das Vertrauen in die Demokratie!

Leider wurde nur das Prüfungsverfahren bei Bürgerbegehren, die sich gegen Beschlüsse der Kommunalvertretung richten, umgestellt. Für initiierende Bürgerbegehren besteht weiterhin die Gefahr, dass für unzulässige Bürgerbegehren Unterschriften gesammelt werden. Positiv hervorzuheben ist, dass für die Prüfung bei beiden Verfahren nun wieder eine Stelle zuständig ist, nämlich die Kommunalaufsichtsbehörde.

Zum Verfahren im Landtag: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb?path=LBB/ELVIS/LISSHVP.web&search=V-35762

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