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Enteignungskommission legt Bericht vor

Der heute vorgelegte Bericht der Kommission zum Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen ist eindeutig: Ein Vergesellschaftungsgesetz widerspräche weder dem Grundgesetz noch der Landesverfassung.

Wohnungen dürfen vergesellschaftet werden. Das bestätigte jetzt die Expertenkommission, die ein Jahr lang darüber nach dem erfolgreichen Volksentscheid in Berlin 2021 beraten hat. Nach einjähriger Prüfung des dreizehnköpfigen Gremiums unter Vorsitz der Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) steht fest: Die Enteignung privater Immobilienbestände ist möglich.

Ein Vergesellschaftungsgesetz widerspräche weder dem Grundgesetz, noch der Landesverfassung. Eine Entschädigung unterhalb des Marktwertes sei möglich und die Kommission erkenne auch kein milderes Mittel. 

Wir von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg fordern: Dem Votum der über eine Million Berlinerinnen und Berliner muss nun Rechnung getragen werden. 59 Prozent haben 2021 im Volksentscheid für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen gestimmt. Die schwarz-rote Koalition ist nun in der Pflicht, an einem Umsetzungsgesetz zu arbeiten.

 

+++ Hintergrund +++

Am 26. September 2021 hat sich eine eindeutige Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner mit 57,6 Prozent (1.035.950 Stimmen) im Volksentscheid für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen ausgesprochen. Die Abstimmung stellte damit den 25. Volksentscheid deutschlandweit dar und war die erste Volksabstimmung seit vier Jahren in ganz Deutschland. Laut Koalitionsvertrag von Rot-Grün-Rot sollte eine Expertenkommission Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen der Vergesellschaftung prüfen. Am 28.6.2023 wurde der Abschlussbericht der Kommission nun an die zuständigen Senatsverwaltungen übergeben. 

Der Abschlussbericht kann hier eingesehen werden: https://www.berlin.de/kommission-vergesellschaftung/downloads/

Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg hat in der Vergangenheit die Arbeit der Kommission vielfach als zu intransparent kritisiert: https://bb.mehr-demokratie.de/presse/pm-ganzer-text/mehr-demokratie-kritisiert-berliner-enteignungskommission-haelt-sich-nicht-an-vorgaben 

Im Koalitionsvertrag von schwarz-rot aus dem Frühjahr 2023 hat sich die Koalition vorgenommen, ein Vergesellschaftungsrahmengesetz einzuführen. Die Initiative hinter dem Volksentscheid kritisiert dieses Vorhaben als ungenügend: https://dwenteignen.de/aktuelles/neuigkeiten/expertinnenkommission-stellt-abschlussbericht-vor 

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