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Keine Scheinbeteiligung durch Volksabstimmung „von oben“

+++Direkte Demokratie gehört in die Hände der Bürgerinnen und Bürger+++

 

Anlässlich des auf ihrer Fraktionsklausur gefassten Beschlusses der SPD zur Einführung eines Parlamentsreferendums warnt der Fachverband Mehr Demokratie vor einer Volksabstimmung „von oben“. Ein solches Instrument hätte in erster Linie manipulativen Charakter und ist vorrangig auf den Nutzen der Regierenden zugeschnitten. „Direkte Demokratie gehört in die Hände der Bürgerinnen und Bürger“, sagt Oliver Wiedmann, Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg.

Als Alternative schlägt Mehr Demokratie das Modell des „fakultativen Referendums“ vor, wie es bereits in Hamburg gilt und welches auch von der SPD als sogenanntes "volksbegehrtes Referendum" 2013 auf Bundesebene vorgeschlagen wurde. Hier entscheiden die Bürgerinnen und Bürger selbst, ob ein entsprechendes Referendum stattfindet. Der Vorschlag des Vereins lautet: Wenn das Abgeordnetenhaus ein im Volksentscheid beschlossenes Gesetz, wie das Tempelhofer Feld-Gesetz, ändere, könnten die Berlinerinnen und Berliner in einem verkürzten Verfahren mit der Sammlung von 50.000 Unterschriften einen Volksentscheid darüber verlangen.

Der Fachverband weist zudem darauf hin, dass die direkte Demokratie als Instrument der Staatswillensbildung in der Landesverfassung geregelt werden müsse. Die Einführung eines Referendums ohne Änderung der Landesverfassung wäre nicht möglich, da das bayerische Verfassungsgericht einer einfachgesetzlichen Regelung eines solchen Instruments 2016 einen Riegel vorgeschoben hat.

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes von 2015, auf das sich die SPD beruft, ist somit überholt. Im bayerischen Urteil heißt es u. a.: „Die Formen der Beteiligung des Volkes an der Staatswillensbildung sind in Art. 7 Abs. 2 BV [Bayerische Verfassung] dem Grundsatz nach abschließend aufgeführt; ohne Änderung der Verfassung können neue plebiszitäre Elemente nicht eingeführt werden.“

Ferner erinnert der Verein an Artikel 100 der Landesverfassung, der vorschreibt, dass jede Einführung neuer direktdemokratischer Instrumente einer Volksabstimmung bedarf. Dies gilt sowohl für Referenden als auch für Volksbefragungen. Hier mahnt Wiedmann vorsorglich: „Der Artikel 100 der Landesverfassung darf keinesfalls umgangen werden. Über das Instrumentarium der Mitbestimmung müssen die Berlinerinnen und Berliner selbst entscheiden.“

+++Hintergrund++

Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs: https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/15-viii-14u.a-entscheidung.pdf

Unsere Kurzstellungnahme zu Volksbefragungen von oben:
https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/user_upload/BB/Volksbefragungen_02_15.pdf 

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