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Mehr Demokratie erhebt Einspruch

Am 23. September hat der Senat unser Volksbegehren in Teilen für zulässig erklärt. Gegen die unzulässigen Teile erheben wir nun Einspruch beim Landesverfassungsgericht. Betroffen davon sind die Ersatzstimme, die Mehrmandatswahlkreise und die Regelung zur Wahlkampfkostenerstattung. Für den Einspruch konnten wir den ehemaligen Präsidenten der Humboldt-Universität Prof. Dr. Hans Meyer als Prozessbevollmächtigten gewinnen.

<link fileadmin md-bb wahlrecht pdf einspruch_wahlrechtsvolksbegehren.pdf _blank>Zur Einspruchsschrift (PDF - 11 Seiten - 103 KB)

<link fileadmin md-bb pdf presseerklaerung_beschwerde.pdf _blank>Zur Presseerklärung (PDF - 1 Seite - 8 KB)

Mit den zulässigen Teilen unseres Volksbegehren (5 Parteistimmen, Veränderbare Listen, Obligatorische Landesliste) geht es nun in die parlamentarischen Verhandlungen. Das Abgeordnetenhaus hat insgesamt vier Monate Zeit, sich mit unseren Vorschlägen zu befassen. Lehnt es unsere Vorschläge ab, so ist im Frühjahr nächsten Jahres ein Volksbegehren geplant.

Hier geht es zur <link http: www.besseres-wahlrecht.de>Kampagnenseite.

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