Der Berliner Landeselternausschuss Kindertagesstätten (LEAK) startete am 7. Februar 2008 ein Volksbegehren für ein neues Kita-Gesetz. Die grundsätzlichen Ziele des Gesetzentwurfs sind ein genereller Rechtsanspruch auf sieben Stunden Betreuung für Kinder ab drei Jahren, ein verbesserter Personalschlüssel in den Betreuungseinrichtungen sowie verbindliche Mindestzeiten für die Weiterbildung des Personals.
Die Forderungen des LEAK beziehen sich auch auf das im Jahr 2004 vom Senat verabschiedete "Berliner Bildungsprogramm", in dem es heißt, dass die Kitas in Berlin auch eine Bildungsfunktion erfüllen und nicht nur bloße Betreuung bieten sollen. Die Initiatoren des Volksbegehrens monieren, dass diese Vorgabe mit dem derzeitigen Personalbestand nicht erfüllt werden könne.
In einem ersten Schritt muss der LEAK bis zum 16. Juli dieses Jahres mindestens 20.000 Unterschriften für das neue Kita-Gesetz sammeln. Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, kämen laut den Initiatoren Mehrkosten von 95,9 Millionen Euro auf die Stadt Berlin zu. Zu dem Einwand, der Antrag für ein neues Kita-Gesetz sei verfassungswidrig, da er in das Budgetrecht des Parlaments eingreife, hat der LEAK ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses kommt zu dem Schluss, dass seit der Änderung der Berliner Landesverfassung im Jahr 2006 nur solche Volksbegehren verfassungswidrig seien, die in ein bereits verabschiedetes Landeshaushaltsgesetz eingreifen, was auf das Volksbegehren zum Kita-Gesetz nicht zuträfe.