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Reform des Abstimmungsgesetzes bringt weitere Erleichterungen für Initiativen

+++Reform des Abstimmungsgesetzes: Rot-rot-grün setzt Koalitionsvertrag um +++ Neuregelung kommt für viele Volksbegehren zu spät +++ Online-Eintragung nicht enthalten+++

Der heute (29.05.) vorgestellte Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Regierungskoalition zur Reform des Abstimmungsgesetzes enthält viele Erleichterungen für Initiativen und hebt das Niveau direkter Demokratie in Berlin. Dennoch kommen die Neuregelungen für viele Initiativen zu spät. So profitieren die laufenden Volksbegehren für ein Transparenzgesetz und “Deutsche Wohnen & Co enteignen” nur eingeschränkt von der geplanten Gesetzesreform.   

In dieser Wahlperiode hat der Senat im Schnitt 342 Tage für die Prüfung der Zulässigkeit von Volksbegehren benötigt. Die im Gesetz angelegte neue Prüfungsfrist von fünf Monaten stellt daher eine klare Verbesserung dar – so können Volksbegehren zukünftig nicht mehr durch die langen Bearbeitungszeiten der Senatsverwaltung ausgebremst werden. Die Initiativen bekommen folglich mehr Planungssicherheit und die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Volksbegehrens erhöht sich.

Die Reform sieht außerdem vor, dass Volksentscheide in Zukunft mit Wahlterminen zusammengelegt werden, sofern die Wahl in einem zeitlichen Korridor von acht Monaten nach einem erfolgreichen Volksbegehren stattfindet. Dadurch ist es wahrscheinlicher, dass die Initiativen das Zustimmungsquorum erreichen.  

Werden Volksinitiativen künftig vom Senat für unzulässig erklärt, können die Initiativen ihren Gesetzentwurf anpassen – dies schafft mehr Flexibilität im Verfahren, so der Fachverband. Außerdem haben sie Anspruch auf die öffentliche Teilerstattung ihrer Kosten: Pauschal wird nach dem Volksbegehren und dem Volksentscheid eine Summe von 35.000 Euro für nachgewiesene Kosten an die Initiative ausgezahlt. Damit wird nicht nur direktdemokratisches Engagement gewürdigt, sondern Initiativen stehen zukünftig auch besser da, wenn es um Gegenkampagnen des Senats geht.

Gerade in der jetzigen Situation ist es dennoch wichtig, zusätzliche Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, um bürgerschaftliches Engagement weiter zu stärken. In Bremen und Schleswig-Holstein gelten heute schon die gesetzlichen Grundlagen, online Unterschriften zu sammeln. Dahin muss Berlin mittelfristig auch kommen.

Außerdem müssen nun die weiteren Demokratie-Projekte der Koalition zügig umgesetzt werden. Der Koalitionsvertrag sieht vor, ein Transparenzgesetz sowie ein Lobbyregister auf den Weg zu bringen. Zu beidem hat das Bündnis „Volksentscheid Transparenz“ ein Volksbegehren initiiert.

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