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Sozialticket und Schülerbeförderung kurz vor dem Erfolg

Die Koalitionsspitzen von CDU und SPD haben sich am Freitagabend auf ein gemeinsames Sozialpaket geeinigt. Damit sollen unter anderem die beiden brandenburgischen Volksinitiativen "Kostenfreie Schülerbeförderung ist machbar" und "Für ein Sozialticket in Brandenburg" umgesetzt werden. Wenn alles glatt geht, ist das Sozialticket ab September verfügbar und das Gesetz zur Schülerbeförderung im neuen Schuljahr gültig. Die Volksinitiativen wären dann bereits ohne das Volksbegehren, die letzte Hürde vor dem Volksentscheid, erfolgreich.

Voraussichtlich am 22. Mai entscheidet der Aufsichtsrat des Verkehrverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) endgültig über die Einführung des Sozialtickets, das im Koalitionsbeschluss nun "Mobilitätsticket" genannt wird. Erfreulich ist, dass er mehr Tarifoptionen enthält, als von der Volksinitiative gefordert war. So wird es neben diversen Landkreis- und Wabentickets wahrscheinlich auch ein Drei-Kreise-Ticket für 64 Euro geben, der Hälfte des normalen Preises. Von der Volksinitiative war nur ein Ticket für einen Landkreis vorgesehen, das 39 Euro kosten soll. Ticketberechtigt sollen Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, der Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sein, die Preisspanne liegt zwischen 17 und 64 Euro.

Im April entscheidet der Landtag über das Gesetz zur Schülerbeförderung. Falls es verabschiedet wird, entfällt die Pflicht der Landkreise und kreisfreien Städte, Kostenbeiträge von Eltern zur Schülerbeförderung zu verlangen. Je nach Haushaltslage können die Kreise selbst entscheiden. Falls jedoch Elternbeiträge erhoben werden, müssen sie sozial gestaffelt sein, um Geringverdiener zu entlasten.

 

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