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Transparenzgesetz im Abgeordnetenhaus: Opposition überholt Schwarz-Rot

+++ Siebter Versuch, ein Transparenzgesetz in Berlin einzuführen+++Abgeordnetenhaus bespricht Gesetzentwurf der Opposition+++

Morgen (15.06.) wird der Gesetzentwurf für ein Berliner Transparenzgesetz der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und DIE LINKE im Plenum des Abgeordnetenhauses diskutiert. Das Bündnis Volksentscheid Transparenz, das sich seit Jahren für eine grundlegende Reform des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes einsetzt, fordert die Regierungskoalition auf, ihr Transparenz-Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zeitnah einzulösen und ein Transparenzgesetz einzuführen.  

“Im Koalitionsvertrag steht wortwörtlich, dass die Regierung schnellstmöglich ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen will. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und  DIE LINKE zeigen gerade, was Geschwindigkeit bedeutet und bringen heute noch vor der Regierungskoalition ein Transparenzgesetz in das Abgeordnetenhaus ein", sagt Hannah Vos, Head of Legal bei FragDenStaat, einem Projekt  der Open Knowledge Foundation Deutschland.

“Wenn Schwarz-Rot den eigenen Koalitionsvertrag ernst nehmen will, dann müssen sie nun auf die Tube drücken und schnell mit einem entsprechenden Entwurf nachziehen”, ergänzt Marie Jünemann, Landesvorständin bei Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg und ehemalige Vertrauensperson des Volksentscheid Transparenz. “Die Koalition muss das Rad nicht neu erfinden”, meint Jünemann weiter. “Unser  Bündnis hat das beste Transparenzgesetz für Berlin ausgearbeitet und frei zugänglich gemacht.” Ein Berliner Transparenzgesetz wäre längstüberfällig. Seit 2016 stehe das Versprechen nach einem Transparenzgesetz regierungsübergreifend in den letzten drei Koalitionsverträgen.   

Laut Initiative ist der Gesetzentwurf von Bündnis 90 / Die Grünen und DIE LINKE der insgesamt siebte Versuch nach Einführung des Hamburgischen Transparenzgesetzes, die Informationsfreiheit in Berlin zu verbessern.

+++Hintergrund+++

Das Bündnis “Volksentscheid Transparenz” hat 2019 mit 33.000 Unterschriften einen Antrag auf Volksbegehren eingereicht. Die formale und rechtliche Zulässigkeitsprüfung durch die Innenverwaltung dauerte 20 Monate. Daraufhin hat sich die damalige Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag auf die Einführung eines Transparenzgesetzes verpflichtet. Die Initiative wurde im Winter 2021 im Hauptausschuss im Abgeordnetenhaus angehört. Im Kurz darauf von Rot-Grün-Rot verabschiedeten Koalitionsvertrag hieß es: “Die Koalition wird im Jahr 2022 ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen, dabei die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhalten und einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten setzen.” Im jetzigen Koalitionsvertrag der Schwarz/Roten Regierung heißt es nun:  “Die Koalition wird schnellstmöglich ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen und dabei nur den Bereich Verfassungsschutz aus dem Geltungsbereich herausnehmen. Dabei werden wir die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhalten und einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten schaffen.”


Der Gesetzentwurf der Initiative “Volksentscheid Transparenz” kann hier eingesehen werden: https://volksentscheid-transparenz.de/documents/BerlTG-E.pdf

Der Gesetzentwurf der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der Linken ist hier einsehbar: https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen//vorgang/d19-1014.pdf

Der Livestream des Ausschusses Digitalisierung und Datenschutz im Abgeordnetenhaus ist ab morgen, den 15.06 um 10:00 Uhr hier einzusehen: https://www.parlament-berlin.de/mediathek/parlament-live/livestream-plenum

Bei Rückfragen:


Marie Jünemann: 0174 906 9977, marie.juenemannkein spam@mehr-demokratie.de
Hannah Vos: 030-97894230 hannah.voskein spam@okfn.de
 

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