Am Freitag sprach sich das Verwaltungsgericht Berlin für einen Plakatierungsanspruch während des gesamten Zeitraums des Volksbegehrens aus. Das Gericht betonte dabei den hohen Stellenwert direkter Demokratie in der Berliner Verfassung. Träger von Volksbegehren seien besonders darauf angewiesen, ihr Anliegen durch Versammlungen, Infostände und Plakate in der Öffentlichkeit bekannt machen zu können. Der Bedeutung dieses Mittels direkter Demokratie würde nur die Erlaubnis des Plakatierens auf öffentlichen Straßenflächen während der gesamten Dauer des Volksbegehrens gerecht werden.
Die Initiative zur Offenhaltung des Flughafens Tempelhof wurde in der letzten Woche vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf dazu aufgefordert, bereits aufgestellte Plakate wieder zu entfernen und als sie dieser Aufforderung nicht nachkam, räumte das Bezirksamt selbst die Plakate wieder ein. Initiativen haben nun vorläufig Rechtssicherheit bei der Aufstellung von Plakaten über den gesamtem Zeitraum des Volksbegehrens.