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Volksentscheid Transparenz geht nicht in die zweite Stufe

Wer sich mit der Volksgesetzgebung in Berlin auskennt, weiß, dass die Initiatorinnen und Initiatoren des Volksentscheids Transparenz in der nächsten Stufe vier Monate Zeit haben, um ca. 200.000 Unterschriften zu sammeln. Die Initiative hat sich entschieden, zunächst nicht in diese zweite Stufe zu gehen, sondern stattdessen Verhandlungen mit den Koalitionsfraktionen zu führen.

Wer sich mit der Volksgesetzgebung in Berlin auskennt, weiß, dass die Initiatorinnen und Initiatoren des Volksentscheids Transparenz in der nächsten Stufe vier Monate Zeit haben, um ca. 200.000 Unterschriften zu sammeln. Die Initiative hat sich entschieden, zunächst nicht in diese zweite Stufe zu gehen, sondern stattdessen Verhandlungen mit den Koalitionsfraktionen zu führen.

Im Folgenden werden die Gründe erklärt, die zu dieser Entscheidung und Einschätzung geführt haben:

  1. Die lange Zulässigkeitsprüfung: Ganze 20 Monate hat die Zulässigkeitsprüfung des Gesetzentwurfs gedauert. Die Initiative hatte mit fünf Monaten gerechnet, so wie es seit der Reform des Abstimmungsgesetzes vom Oktober 2020 auch gesetzlich festgeschrieben ist. Durch diese lange Prüfungszeit ist trotz vorgesehener Puffer der ursprünglicher Zeitplan nicht mehr haltbar und die Chancen, dass der Volksentscheid mit einer Wahl zusammenzufallen würde, sind gering. Durch das Zustimmungsquorum von 25 Prozent beim Volksentscheid ist eine Zusammenlegung von Wahl und Abstimmung jedoch extrem wichtig für den Erfolg eines Entscheides.

  2. Die Corona-Pandemie machte im Großteil der Prüfungszeit physische Treffen unmöglich. Die Pandemiesituation hat den Alltag aller verändert, sodass politisches Engagement für Viele erst einmal hinten anstehen musste.

Die Ausnahmesituation ist noch nicht vorbei. Eine Unterschriftensammlung auf der Straße ist in Pandemiezeiten, in denen besonders auf die Sicherheit der Sammlerinnen und Sammler sowie Unterschreibenden geachtet werden muss und in der auch Großevents wenig bis gar nicht stattfinden, stark erschwert.

Diese Argumente haben die Initiatorinnen und Initiatoren jetzt abgewogen und entschieden, das Volksbegehren nicht anzumelden.

Aber halt: Das heißt nicht, dass es vorbei ist mit der Initiative! Denn es gibt auch gute Nachrichten. Im Koalitionsvertrag von RGR für 2021-2026 steht: “Die Koalition wird im Jahr 2022 ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen, dabei die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhalten und einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten setzen.” Diese Formulierung hätte es ohne den Volksentscheid Transparenz, nicht gegeben!

Wenn ein Transparenzgesetz nächstes Jahr mit diesen Vorgaben so kommt, dann hat die Initiative auch ohne Volksentscheid einen Großteil ihrer Forderungen erreicht. Damit es aber auch so kommt, wird sie im kommenden Jahr die Verhandlungen um ein Transparenzgesetz für Berlin weiter begleiten, ob durch persönliche Gespräche, Veröffentlichungen oder Kampagnen.

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