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Wahleinspruch beim Brandenburger Landtag: Mit einer Ersatzstimme zu mehr Demokratie

+++Wahlrechtsforscher formuliert Wahleinspruch zur Landtagswahl in Brandenburg+++ Sperrklauselsystem sei ohne Ersatzstimme verfassungswidrig+++Jetzt unterstützen!+++

Mehr Demokratie fordert seit Jahren eine Wahlrechtsreform. Einer unserer Vorschläge ist die Einführung einer sogenannten Ersatzstimme, die zum Tragen kommt, wenn die bevorzugte Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert. Die Ersatzstimme kommt in diesem Fall einer anderen Partei zu Gute und sorgt dafür, dass weniger Stimmen einfach unter den Tisch fallen. Eine Brandenburger Initiative versucht nun, die Ersatzstimme vor dem Landesverfassungsgericht durchzusetzen. Bis zum 27. März werden 100 Unterstützerinnen und Unterstützer gebraucht.

Nach der Landtagswahl in Brandenburg am 1. September 2019 formulierte Björn Benken, Wahlrechtsexperte und Mitglied von Mehr Demokratie einen Wahleinspruch, der von zwei Bürger/innen beim Brandenburger Landtag eingereicht wurde. In der Begründung wird ausgeführt, dass ein Sperrklausel-System ohne Ersatzstimme verfassungswidrig sei:

„Der Wahleinspruch wurde erhoben, weil das Wahlgesetz für den Landtag Brandenburg eine Sperrklausel enthält, die nach Ansicht der Einspruchsführer stärker als nötig - und damit verfassungswidrig - in das Grundrecht auf Gleichheit der Wahl eingreift. Die Wähler und Wählerinnen hätten stattdessen die Möglichkeit bekommen müssen, auf dem Stimmzettel eine zusätzliche Partei zu benennen, für die ihre Stimme zählen soll, falls die Partei ihrer ersten Wahl an der Sperrklausel scheitert. Dies hätte die Gleichheit der Wahl gesteigert, ohne dass die Schutzwirkung der Sperrklausel gelitten hätte.“

Der Wahleinspruch wurde vom Brandenburger Landtag in Potsdam Ende Januar abgelehnt. Laut § 59 VerfGG Brandenburg steht nun noch der Weg einer Wahlprüfungsbeschwerde offen. Diese kann nur dann eingereicht werden, wenn mindestens 100 Wahlberechtigte aus dem Land Brandenburg schriftlich ihren Beitritt zu der Beschwerde erklärt haben.

Position von Mehr Demokratie

Mehr Demokratie unterstützt allgemein die Idee einer „Ersatzstimme", deshalb begrüßen wir den Vorstoß von Herr Benken. Die Ersatzstimme soll den  Stimmen zur Geltung verhelfen, die sonst durch die Sperrklausel verfallen würden. Ersatzstimmen gibt es schon in vielen Ländern, wie etwa bei der Wahl des Bürgermeisters in London und in Neuseeland, sowie bei der Parlamentswahl in Australien. Die Ersatzstimme sorgt dafür, dass keine Stimme verloren geht. Jeder Wählende kann ohne taktische Überlegungen die Partei oder Kandidierendewählen, die als am besten empfunden werden. Dennoch muss nicht auf die Konzentrationswirkung einer Sperrklausel verzichtet werden.

Unterstützen Sie jetzt die Wahlprüfungsbeschwerde

Wer diese Wahlprüfungsbeschwerde von Björn Benken unterstützen möchte und in Brandenburg wahlberechtigt ist, kann das noch bis zum 27. März tun.

So einfach ist die Unterstützung:

  1. Drucken Sie dieses Formular aus http://www.wahlreform.de/wb2020-bb.pdf
  2.  Erklären auf dem Ausdruck handschriftlich Ihren Beitritt zur Beschwerde.
  3. Senden Sie das Formular an die angegebene Adresse:  Dr. Dirk Lorenzen, Gartenstr. 2, 16798 Fürstenberg/Havel.

Ihnen entstehen durch die Unterstützung keinerlei Kosten oder juristische Verpflichtungen. Eine Unterstützungserklärung per E-Mail-Anhang oder Fax ist leider nicht möglich.

 

Weitere Informationen:

Der Wahleinspruch: http://wahlreform.de/we2019-brandenburg.pdf

Die Ablehnung des Wahleinspruchs durch den Landtag in Potsdam: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/beschlpr/anlagen/486-B.pdf#page=6


Unser Positionspapier zur Wahlrechtsreform: https://www.mehr-demokratie.de/index.php?eID=tx_securedownloads&u=0&g=0&t=1584534953&hash=c6c4f23ffad684bd423148f1d30d624236cea1ee&file=fileadmin/pdf/Positionen17_Reform_Bundestagswahlrecht.pdf

Jetzt die Wahlprüfungsbeschwerde ausfüllen und einsenden: http://www.wahlreform.de/wb2020-bb.pdf

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