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Wer darf auf dem Bahnsteig sammeln?

Diese Frage stellt sich zur Zeit die Initiative für Genuss, welche am 26. Januar mit der Sammlung der Unterschriften für ihr Volksbegehren zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes beginnt. Die BVG hatte im Januar auch der Initiative Pro Reli erlaubt, für ihr Volksbegehren Unterschriften auf den Bahnsteigen der U- und S-Bahn zu sammeln. Die BVG besitzt hier das Hausrecht und kann darüber befinden, wer darf und wer nicht darf. So heißt es auch im Hause der BVG, Volksabstimmungen seien legitime Instrumente der demokratischen Meinungsbildung, da gehe es nicht um Parteipolitik. Allerdings ließe sich kein Rechtsanspruch daraus ableiten. Innensenator Körting hat sich bereits zu Wort gemeldet und lehnt die Unterschriftensammlung in den Bahnhöfen ab. Die CDU verweist auf den verfassungsrechtlichen Bezug von Volksbegehren. Mehr Demokratie begrüßt den Vorstoß der BVG, ihre Bahnhöfe für Unterschriftensammlungen bei Volksbegehren frei zu geben. Allerdings sollte die BVG einheitlich mit allen Volksbegehren verfahren und die Unterschriftensammlungen generell zulassen.

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