Abgeordnetenhaus entscheidet über Nichtraucher-Volksinitiative

[31/11] Bei Ablehnung wäre ein Volksbegehren möglich

Heute wird das Abgeordnetenhaus über die Volksinitiative „Frische Luft für Berlin“ abstimmen. Der Gesundheitsausschuss hatte empfohlen, die Initiative für beendet zu erklären. Damit empfiehlt der Ausschuss de facto die Ablehnung der Nichtraucher-Volksinitiative. „Bisher wurde noch nie eine Volksinitiative vom Berliner Parlament übernommen“, sagt Oliver Wiedmann vom Verein Mehr Demokratie. „Wenn das Abgeordnetenhaus tatsächlich ablehnt, kann die Initiative aber noch den Weg des Volksbegehrens beschreiten.“ Dazu müsste sie zunächst rund 20.000 Unterschriften für einen Antrag auf Volksbegehren sammeln und dann rund 172.000 für ein Volksbegehren. Bei Erfolg hätte sie sich dann das Recht auf einen Volksentscheid erstritten.

Mehr Demokratie spricht sich dafür aus, das Verfahren zu vereinfachen. So könnte man die Volksinitiative mit dem Antrag auf Volksbegehren zusammen legen. Sind also die 20.000 Unterschriften für eine Volksinitiative gesammelt und lehnt das Parlament ab, so könnte die Initiative gleich ins Volksbegehren starten, ohne vorher noch einmal 20.000 Unterschriften für den Antrag auf Volksbegehren sammeln zu müssen. „Damit hätten es die Initiativen wesentlich einfacher. Und auch das Parlament würde an Einfluss gewinnen. Bisher ist es nämlich so, dass nach der ersten Stufe, dem Antrag auf Volksbegehren, das Anliegen nicht im Parlament behandelt wird. Bei der Volksinitiative hingegen wird das Abgeordnetenhaus mit einbezogen, die Kompromiss-Chancen steigen“, so Wiedmann.

Die Volksinitiative „Frische Luft für Berlin“ ist die vierte Volksinitiative Berlins. Seitdem die direkte Demokratie 1995 für die Landesebene eingeführt wurde, gab es 20 Volksbegehren, wovon drei bis zum Volksentscheid gelangten.

Kontakt zur Volksinitiative: www.frische-luft-fuer-berlin.de

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